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Arbeitslosengeld & Bürgergeld

Wer seinen Job verliert, hat meist zuerst Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG 1) aus der Arbeitslosenversicherung. Reicht das Einkommen nicht zum Leben, hilft die Grundsicherung für Arbeitsuchende – das frühere Bürgergeld, das seit dem 1. Juli 2026 schrittweise zum Grundsicherungsgeld umgestaltet wird. Wir erklären, wer Anspruch hat, wie hoch die Leistungen sind, wie du sie beantragst und welche Pflichten gelten – immer mit Gesetzesgrundlage und Stand.

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