Verletztengeld nach Arbeits- oder Wegeunfall: Höhe, Dauer und Unterschied zum Krankengeld
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Verletztengeld ist die Lohnersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung – also der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse – wenn du infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig bist oder wegen einer Heilbehandlung nicht ganztags arbeiten kannst (§ 45 SGB VII). Es beträgt 80 % des regelmäßigen Bruttoverdiensts, höchstens aber das Nettoarbeitsentgelt (§ 47 SGB VII); das Krankengeld liegt dagegen bei 70 % des Bruttos und höchstens 90 % des Nettos. Gezahlt wird ab dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird (§ 46 SGB VII). Weil Arbeitsentgelt, das du gleichzeitig bekommst, angerechnet wird (§ 52 SGB VII), fließt es praktisch erst, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet – in der Regel nach sechs Wochen. Das Verletztengeld endet mit der Arbeitsfähigkeit, mit dem Beginn von Übergangsgeld oder, wenn mit Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist, spätestens mit Ablauf der 78. Woche ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit, aber nicht vor dem Ende einer stationären Behandlung. Bezogst du vorher Arbeitslosengeld, gibt es Verletztengeld in Höhe des Krankengeldes, also des Arbeitslosengeldes. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG), Verletztengeld unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG).
Das Wichtigste in Kürze
- Zahlt die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nach Arbeits- oder Wegeunfall und bei Berufskrankheit.
- 80 % des Bruttos, höchstens Netto – meist mehr als Krankengeld.
- Praktisch nach Ende der Lohnfortzahlung, längstens 78 Wochen.
- Steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt.
Verletztengeld oder Krankengeld?
| Verletztengeld | Krankengeld | |
|---|---|---|
| Anlass | Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit | sonstige Krankheit |
| Zahler | Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse | Krankenkasse |
| Höhe | 80 % des Regelentgelts, höchstens Netto | 70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettos |
| Dauer | bis Arbeitsfähigkeit, Übergangsgeld oder spätestens 78 Wochen | bis 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit |
Rechenbeispiel (eigene Berechnung, vereinfacht auf den Monat): Murat stürzt auf dem direkten Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad und bricht sich das Bein; das ist ein Wegeunfall. Er verdient 3.000 € brutto und 2.000 € netto. Die ersten sechs Wochen zahlt sein Arbeitgeber den Lohn weiter. Danach zahlt die Berufsgenossenschaft Verletztengeld: 80 % von 3.000 € wären 2.400 €, gedeckelt auf das Netto von 2.000 €. Das Krankengeld wäre mit 70 % von 3.000 € = 2.100 €, höchstens 90 % des Nettos = 1.800 €, niedriger. Tatsächlich wird kalendertäglich gerechnet.
Was du nach einem Arbeitsunfall tun solltest
- Arzt informieren: Sag dem behandelnden Arzt ausdrücklich, dass es ein Arbeits- oder Wegeunfall war, damit die Unfallversicherung zuständig wird.
- Arbeitgeber informieren: Bist du mehr als drei Tage arbeitsunfähig, muss er den Unfall dem Unfallversicherungsträger anzeigen (§ 193 SGB VII).
- Lohnfortzahlung nutzen: In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber – mehr im Ratgeber Entgeltfortzahlung.
- Folgen absichern: Ist deine Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus um mindestens 20 % gemindert, zahlt die Unfallversicherung eine Verletztenrente (§ 56 SGB VII). Für Unfälle in der Freizeit gibt es nur über eine private Unfallversicherung Geld.
Wie das Krankengeld bei anderen Erkrankungen funktioniert, steht im Ratgeber Krankengeld.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Verletztengeld?
80 % des regelmäßigen Bruttoverdiensts, höchstens das Nettoarbeitsentgelt. Bei vorherigem Arbeitslosengeld entspricht es dem Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Wie lange gibt es Verletztengeld?
Bis du wieder arbeiten kannst oder Übergangsgeld beginnt. Ist mit der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen, endet es spätestens mit Ablauf der 78. Woche ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit, aber nicht vor dem Ende einer stationären Behandlung.
Wer zahlt das Verletztengeld?
Die gesetzliche Unfallversicherung, also die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Sie kann die Krankenkasse beauftragen, die Leistung auszuzahlen (§ 189 SGB VII).
Ist Verletztengeld steuerpflichtig?
Es ist steuerfrei, wird aber beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt und erhöht so den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.
