Kryptokurse werden geladen …
Arbeitslosengeld & Bürgergeld

Übergangsgeld: So viel zahlt die Rentenversicherung während Reha und Umschulung

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Übergangsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Rentenversicherung für die Zeit einer medizinischen Rehabilitation, einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wie einer Umschulung oder bestimmter Präventions- und Nachsorgeleistungen, wenn du deshalb nicht arbeiten kannst (§ 20 SGB VI). Voraussetzung ist, dass du unmittelbar vorher Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt und Rentenbeiträge gezahlt hast oder eine Lohnersatzleistung wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen hast. Berechnungsgrundlage sind 80 % deines regelmäßigen Bruttoverdiensts, höchstens dein Nettoverdienst. Das Übergangsgeld beträgt davon 75 %, wenn du mindestens ein Kind hast oder dein Partner dich pflegt bzw. selbst pflegebedürftig ist, sonst 68 % (§ 66 SGB IX). Für Selbstständige zählen 80 % des Einkommens, das den Rentenbeiträgen des letzten Kalenderjahres zugrunde lag (§ 21 Abs. 2 SGB VI). Wer vorher Arbeitslosengeld bezog, bekommt bei medizinischer Reha Übergangsgeld in Höhe des Krankengeldes, also in Höhe des Arbeitslosengeldes (§ 21 Abs. 4 SGB VI). Übergangsgeld der Rentenversicherung ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. c EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Solange dein Arbeitgeber das Gehalt fortzahlt, in der Regel sechs Wochen, gibt es kein Übergangsgeld.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gezahlt bei Reha, Umschulung und anderen Teilhabeleistungen der Rentenversicherung.
  • 68 % der Berechnungsgrundlage, mit Kind 75 %.
  • Berechnungsgrundlage: 80 % des Bruttos, höchstens das Netto.
  • Steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt in der Steuererklärung.

So wird das Übergangsgeld berechnet

Ausgangspunkt ist das Regelentgelt: der regelmäßige Bruttoverdienst des letzten abgerechneten Monats vor der Arbeitsunfähigkeit oder der Leistung, ohne Einmalzahlungen, umgerechnet auf einen Kalendertag (§ 67 SGB IX). Davon werden 80 % angesetzt, höchstens das entsprechende Nettoarbeitsentgelt. Auf diese Berechnungsgrundlage gibt es 68 % oder 75 %.

Übergangsgeld nach § 66 SGB IX
PersonengruppeAnteil an der Berechnungsgrundlage
mit mindestens einem Kind (auch Stiefkind im Haushalt)75 %
Partner pflegt dich oder ist selbst pflegebedürftig ohne Pflegeversicherungsleistung75 %
alle übrigen68 %

Rechenbeispiel (eigene Berechnung, vereinfacht auf den Monat): Sabine verdient 3.000 € brutto und 2.000 € netto. 80 % des Bruttos wären 2.400 €; weil die Grundlage höchstens das Netto sein darf, gilt 2.000 €. Ohne Kind bekommt sie 68 % davon, rund 1.360 € im Monat, mit Kind 75 %, rund 1.500 €. Tatsächlich wird kalendertäglich gerechnet.

Wann es Übergangsgeld gibt

  • Medizinische Reha der Rentenversicherung, wenn sie nicht neben der Arbeit stattfinden kann – wie du sie beantragst, steht im Ratgeber Reha beantragen.
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, etwa Umschulungen oder Weiterbildungen.
  • Für Bezieher von Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld, wenn sie wegen der Leistung keine ganztägige Tätigkeit ausüben können.

Ist die Rentenversicherung nicht zuständig, kann stattdessen die Krankenkasse während der Reha Krankengeld zahlen. In der Steuererklärung musst du das Übergangsgeld angeben, weil es über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen erhöht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Übergangsgeld?

68 % der Berechnungsgrundlage, mit Kind 75 %. Die Grundlage sind 80 % deines regelmäßigen Bruttoverdiensts, höchstens dein Nettoverdienst.

Wer zahlt das Übergangsgeld?

Der Rehabilitationsträger, bei Reha und Umschulung meist die Deutsche Rentenversicherung. Auch andere Träger wie die Bundesagentur für Arbeit zahlen Übergangsgeld für ihre Leistungen.

Muss ich Übergangsgeld versteuern?

Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das kann zu einer Steuernachzahlung auf dein übriges Einkommen führen.

Bekomme ich Übergangsgeld, solange mein Arbeitgeber zahlt?

Nein. Solange du Lohnfortzahlung bekommst, gibt es kein Übergangsgeld; es schließt sich danach an.