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Arbeitslosengeld & Bürgergeld

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Wer sie bekommt, wie viel es gibt und wie die Ausbildungsvergütung angerechnet wird

Fakten und Zahlen geprüft am

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein Zuschuss der Agentur für Arbeit für Auszubildende in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung, die nicht bei den Eltern wohnen (§§ 56, 60 SGB III). Unter 18-Jährige bekommen sie nur, wenn der Ausbildungsbetrieb von der Wohnung der Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichbar ist; ab 18 reicht es, außerhalb des Elternhauses zu wohnen. Gefördert wird in der Regel die erste Berufsausbildung. Der Bedarf für den Lebensunterhalt richtet sich nach dem BAföG: 442 € Grundbedarf plus 380 € für die Unterkunft, also 822 € im Monat (§ 61 SGB III). Hinzu kommen Fahrkosten und 16 € für Arbeitskleidung. Darauf werden die Ausbildungsvergütung und das Einkommen der Eltern angerechnet. BAB muss nicht zurückgezahlt werden. Für eine schulische Ausbildung gibt es keine BAB, sondern gegebenenfalls BAföG.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für betriebliche Ausbildungen in anerkannten Berufen, bei Wohnen außerhalb des Elternhauses.
  • Bedarf 2026: 822 € plus Fahrkosten, 16 € Arbeitskleidung, ggf. 160 € je Kind für Kinderbetreuung.
  • Von der Ausbildungsvergütung bleiben nach Abzug der Sozialpauschale 85 € anrechnungsfrei.
  • Ein Zuschuss, kein Darlehen – gezahlt frühestens ab dem Antragsmonat.

Wer BAB bekommt

  • Förderfähige Ausbildung: eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung, eine betriebliche Pflegeausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (§§ 56, 57 SGB III).
  • Eigene Wohnung: Du wohnst nicht bei deinen Eltern. Unter 18 nur, wenn der Ausbildungsplatz von zu Hause nicht in angemessener Zeit erreichbar ist. Ohne diese Bedingung geht es auch, wenn du verheiratet bist oder warst, mit einem Kind zusammenlebst oder aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht bei den Eltern wohnen kannst (§ 60 SGB III).
  • Erste Ausbildung: Eine zweite Ausbildung wird nur ausnahmsweise gefördert. Nach einem Ausbildungsabbruch mit berechtigtem Grund ist eine erneute Förderung möglich.

Wie hoch die BAB ist

Bedarf bei Berufsausbildung (§§ 61, 63, 64 SGB III, Stand Oktober 2026)
PostenBetrag pro Monat
Grundbedarf (wie BAföG § 13 Abs. 1 Nr. 1)442 €
Unterkunft (wie BAföG § 13 Abs. 2 Nr. 2)380 €
Arbeitskleidung (Pauschale)16 €
Fahrkosten: Pendelfahrten, monatliche Familienheimfahrttatsächliche Kosten öffentlicher Verkehrsmittel
Kinderbetreuung je aufsichtsbedürftigem Kind160 €

Von diesem Gesamtbedarf wird das Einkommen abgezogen – in dieser Reihenfolge: deins, das deines Ehe- oder Lebenspartners und das deiner Eltern (§ 67 SGB III). Es gelten die Einkommensregeln des BAföG mit Abweichungen: Von der Ausbildungsvergütung werden nach Steuern und der Sozialpauschale von 22,3 % weitere 85 € nicht angerechnet. Für die Eltern gelten die BAföG-Freibeträge, plus zusätzlich 901 € im Monat, wenn der Ausbildungsplatz von zu Hause nicht in angemessener Zeit erreichbar ist.

Rechenbeispiel: Lea ist 19 und macht eine Ausbildung in einer anderen Stadt; sie wohnt in einer WG. Ihre Ausbildungsvergütung beträgt 1.000 € brutto, Lohnsteuer fällt darauf nicht an. Angerechnet werden 1.000 € × (1 − 0,223) − 85 € = 692 €. Ihr Bedarf: 442 € + 380 € + 16 € Arbeitskleidung + 63 € für das Deutschlandticket = 901 €. Ihre Eltern verdienen so wenig, dass nichts angerechnet wird. Lea bekommt 901 € − 692 € = 209 € BAB im Monat. Verdienen die Eltern mehr, sinkt der Betrag. Das Deutschlandticket kostet ab 2027 66,80 €.

So beantragst du BAB

  1. Rechtzeitig: BAB wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem du sie beantragst – am besten schon vor Ausbildungsbeginn.
  2. Antragsweg: online über die eServices der Bundesagentur für Arbeit, persönlich bei der Agentur oder telefonisch unter 0800 4 5555 00.
  3. Unterlagen: Ausbildungsvertrag, Mietvertrag, Nachweise zum Einkommen der Eltern.
  4. Vorab rechnen: Der BAB-Rechner der Bundesagentur gibt eine unverbindliche Orientierung.

Neben der BAB bekommen deine Eltern in der Regel weiter Kindergeld. Wer studiert oder eine schulische Ausbildung macht, prüft stattdessen das BAföG. Mit dem geplanten 30. BAföG-Änderungsgesetz sollen auch die BAB-Sätze steigen; beschlossen ist das noch nicht (Stand Oktober 2026).

Häufige Fragen

Wie viel BAB bekomme ich?

Der Bedarf liegt 2026 bei 822 € plus Fahrkosten und 16 € Arbeitskleidung. Davon werden deine Ausbildungsvergütung und gegebenenfalls das Einkommen der Eltern abgezogen.

Muss ich BAB zurückzahlen?

Nein, BAB ist ein Zuschuss.

Bekomme ich BAB, wenn ich bei meinen Eltern wohne?

Nein. Bei einer Berufsausbildung setzt BAB voraus, dass du außerhalb des Elternhauses wohnst.

Gibt es BAB für eine schulische Ausbildung?

Nein. Für schulische Ausbildungen kommt gegebenenfalls Schüler-BAföG in Frage.