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Arbeitslosengeld & Bürgergeld

Nebenjob mit Arbeitslosengeld: 165 € Freibetrag, unter 15 Stunden – was erlaubt ist und was angerechnet wird

Fakten und Zahlen geprüft am

Mit Arbeitslosengeld darfst du nebenbei arbeiten, solange die Tätigkeit weniger als 15 Stunden pro Woche umfasst – sonst giltst du nicht mehr als arbeitslos (§ 138 Abs. 3 SGB III). Vom Verdienst werden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten und ein Freibetrag von 165 € im Monat abgezogen; der Rest wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet (§ 155 SGB III). Verdienst du mit einem Minijob 400 € netto, bleiben 165 € frei und 235 € werden vom Arbeitslosengeld abgezogen. Hast du den Nebenjob schon mindestens zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit neben deiner Hauptbeschäftigung ausgeübt, bleibt ein höherer Betrag anrechnungsfrei.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erlaubt: weniger als 15 Stunden pro Woche, mehrere Jobs werden zusammengerechnet.
  • Freibetrag: 165 € netto im Monat, nach Abzug von Werbungskosten wie Fahrtkosten.
  • Selbstständige: pauschal 30 % der Einnahmen gelten als Betriebsausgaben, höhere Ausgaben mit Nachweis.
  • Jede Tätigkeit spätestens am ersten Arbeitstag bei der Agentur für Arbeit melden – sonst drohen Rückforderung und Bußgeld.

Die 15-Stunden-Grenze

Arbeitslosengeld bekommt nur, wer arbeitslos ist. Eine Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit oder Mithilfe im Familienbetrieb schließt die Arbeitslosigkeit nicht aus, wenn sie zusammen weniger als 15 Stunden pro Woche umfasst; gelegentliche kurze Abweichungen bleiben unberücksichtigt. Arbeitest du 15 Stunden oder mehr, entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld – unabhängig davon, wie viel du verdienst.

So wird der Nebenverdienst angerechnet

  1. Nettoeinkommen ermitteln: Bruttoverdienst minus Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
  2. Werbungskosten abziehen: etwa Fahrtkosten zum Nebenjob oder Arbeitsmittel, mit Nachweis.
  3. Freibetrag abziehen: 165 € im Monat.
  4. Rest anrechnen: Der verbleibende Betrag wird im Monat der Tätigkeit vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Beispiel: Arbeitslosengeld 1.400 € im Monat, Minijob ohne Abzüge
Nebenverdienst nettoanrechnungsfreiangerechnetArbeitslosengeld danach
160 €160 €0 €1.400 €
165 €165 €0 €1.400 €
400 €165 €235 €1.165 €

Im Beispiel mit 400 € hast du insgesamt 1.565 € zur Verfügung – 165 € mehr als ohne Nebenjob. Hast du Fahrtkosten, erhöhen sie den anrechnungsfreien Teil.

Bestandsschutz: Nebenjob schon vor der Arbeitslosigkeit

Hast du in den letzten 18 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate neben deinem Hauptjob eine Nebentätigkeit unter 15 Wochenstunden ausgeübt, bleibt das Einkommen bis zu dem Betrag anrechnungsfrei, den du in den letzten zwölf Monaten vor der Arbeitslosigkeit durchschnittlich damit verdient hast – mindestens aber 165 € (§ 155 Abs. 2 SGB III). Wer also seit Jahren einen Minijob mit 300 € netto neben der Vollzeitstelle hatte, kann diese 300 € in der Regel behalten.

Selbstständig nebenbei

Bei einer selbstständigen Nebentätigkeit setzt die Agentur pauschal 30 % der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben ab, es sei denn, du weist höhere Ausgaben nach. Auch hier gilt die 15-Stunden-Grenze – einschließlich Vor- und Nacharbeit wie Buchhaltung oder Fahrten. Wer sich hauptberuflich selbstständig machen will, sollte sich zum Gründungszuschuss beraten lassen.

Pflichten: immer melden

  • Rechtzeitig melden: Teile der Agentur für Arbeit jede Nebentätigkeit spätestens am Tag des Beginns mit – auch wenn der Arbeitgeber zusagt, das zu übernehmen. Das geht online über die eServices („Veränderung melden“) oder die App der Bundesagentur.
  • Bescheinigung: Bitte den Arbeitgeber, die Bescheinigung über Nebeneinkommen an die Agentur zu übermitteln.
  • Folgen bei Verstoß: Wer einen Nebenjob verschweigt, muss zu Unrecht gezahltes Arbeitslosengeld zurückzahlen und riskiert ein Bußgeld oder ein Strafverfahren.

Wie hoch dein Arbeitslosengeld ist und wie lange es gezahlt wird, steht im Ratgeber Arbeitslosengeld-Höhe. Beim Grundsicherungsgeld gelten andere Freibeträge – siehe Hinzuverdienst beim Grundsicherungsgeld.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich mit Arbeitslosengeld dazuverdienen?

165 € netto im Monat bleiben anrechnungsfrei. Was darüber liegt, wird vom Arbeitslosengeld abgezogen. Die Arbeitszeit muss unter 15 Stunden pro Woche bleiben.

Darf ich mit Arbeitslosengeld einen Minijob haben?

Ja, wenn du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest und den Job vorher meldest. Vom Verdienst bleiben 165 € frei.

Werden Fahrtkosten zum Nebenjob berücksichtigt?

Ja. Werbungskosten wie Fahrtkosten werden vor dem Freibetrag vom Einkommen abgezogen und erhöhen so den Betrag, den du behalten darfst.

Was passiert, wenn ich mehr als 15 Stunden arbeite?

Dann giltst du nicht mehr als arbeitslos, und der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt für diese Zeit.