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Arbeitslosengeld & Bürgergeld

Wohnberechtigungsschein (WBS): Wer ihn bekommt, Einkommensgrenzen und wie du ihn beantragst

Fakten und Zahlen geprüft am

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist der Nachweis, dass du eine öffentlich geförderte Wohnung – eine Sozialwohnung – beziehen darfst. Der Vermieter darf eine solche Wohnung nur an Mieter mit WBS überlassen (§ 27 Abs. 1 Wohnraumförderungsgesetz, WoFG). Du bekommst ihn auf Antrag bei der zuständigen Stelle, meist dem Wohnungsamt, für die Dauer eines Jahres, wenn dein Haushalt die Einkommensgrenze einhält. Bundesrechtlich liegt sie bei 12.000 € Jahreseinkommen für einen Einpersonenhaushalt und 18.000 € für zwei Personen, zuzüglich 4.100 € für jede weitere Person und 500 € je Kind (§ 9 Abs. 2 WoFG). Die Länder dürfen aber eigene, abweichende Grenzen festlegen; dann gilt deren Grenze (§ 9 Abs. 3, § 27 Abs. 3 WoFG). Maßgeblich ist nicht das Bruttogehalt, sondern ein nach dem WoFG berechnetes Einkommen, bei dem unter anderem pauschal bis zu 30 % für Steuern und Sozialversicherung abgezogen werden. Ein WBS gibt dir keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung – du bewirbst dich damit bei Vermietern von Sozialwohnungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesgrenze: 12.000 € (1 Person), 18.000 € (2 Personen), plus 4.100 € je weitere Person und 500 € je Kind.
  • Länder können abweichende Grenzen festlegen – frag beim örtlichen Wohnungsamt nach.
  • Vom Einkommen gehen je 10 % für Steuern, Kranken-/Pflegeversicherung und Rentenversicherung ab.
  • Der WBS gilt ein Jahr und nennt die für dich angemessene Wohnungsgröße.

Wie das Einkommen berechnet wird

  1. Jahreseinkommen ermitteln: Summe der positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes aller Haushaltsangehörigen – bei Arbeitnehmern also Bruttolohn minus Werbungskosten, mindestens des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Hinzu kommen bestimmte steuerfreie Einnahmen, etwa Arbeitslosengeld und andere Lohnersatzleistungen oder Unterhaltsvorschuss (§ 21 WoFG).
  2. Zeitraum: Zugrunde gelegt wird das Einkommen, das in den zwölf Monaten ab Antragstellung zu erwarten ist; ersatzweise das der letzten zwölf Monate (§ 22 WoFG).
  3. Pauschalabzug: Je 10 % für Steuern vom Einkommen, Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Rentenversicherung – bei Arbeitnehmern zusammen meist 30 % (§ 23 WoFG).
  4. Freibeträge abziehen: zum Beispiel 4.000 € für junge Ehepaare bis zum fünften Kalenderjahr nach der Heirat, wenn beide unter 40 sind, 4.500 € für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 sowie gesetzliche Unterhaltszahlungen (§ 24 WoFG).

Beispiel mit der Bundesgrenze: Familie Neumann – zwei Erwachsene, zwei Kinder – hat ein Bruttoeinkommen von 36.000 € im Jahr aus einem Job. Nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 € bleiben 34.770 €. Abzüglich 30 % Pauschale sind es 24.339 €. Die Bundesgrenze für den Vier-Personen-Haushalt mit zwei Kindern beträgt 18.000 € + 2 × 4.100 € + 2 × 500 € = 27.200 €. Familie Neumann liegt darunter und erhält den WBS. Hat ihr Bundesland eine eigene Grenze festgelegt, gilt diese.

Wer zum Haushalt zählt und welche Wohnung passt

Zum Haushalt zählen du, dein Ehe- oder Lebenspartner bzw. Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft sowie Verwandte, die mit euch zusammenwohnen und wirtschaften, etwa Kinder (§ 18 WoFG). Im WBS steht die für deinen Haushalt angemessene Wohnungsgröße nach Raumzahl oder Wohnfläche, die sich nach den Bestimmungen des Landes richtet (§ 27 Abs. 4 WoFG). In Berlin gilt grundsätzlich ein Wohnraum pro Person; zusätzlicher Raum ist im Einzelfall möglich, etwa bei einer Behinderung.

Abweichend von der Einkommensgrenze kann ein WBS mit Geltung für das jeweilige Land erteilt werden, wenn die Ablehnung eine besondere Härte wäre oder wenn du durch den Umzug eine andere geförderte Wohnung freimachst, die günstiger pro Quadratmeter oder für dich zu groß ist (§ 27 Abs. 3 WoFG).

So beantragst du den WBS

  • Wo: bei der zuständigen Stelle deiner Gemeinde oder deines Bezirks, meist dem Wohnungsamt. In Berlin geht das online oder schriftlich beim Bürger- oder Wohnungsamt des Bezirks, in dem du gemeldet bist; der Antrag ist dort gebührenfrei.
  • Wer: Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und hier dauerhaft einen eigenen Haushalt führen können (§ 27 Abs. 2 WoFG).
  • Unterlagen: Antrag, Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen, Ausweis bzw. Aufenthaltstitel, bei Kindern Geburtsurkunden; Details nennt dein Wohnungsamt.
  • Gültigkeit: ein Jahr; danach musst du ihn neu beantragen, wenn du weiter suchst.

Reicht das Einkommen trotz Sozialwohnung nicht für die Miete, kann zusätzlich Wohngeld in Frage kommen. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, bekommt die angemessenen Wohnkosten über das Jobcenter – mehr im Ratgeber Grundsicherungsgeld. Für die Kaution bei Einzug gelten die üblichen Regeln, siehe Mietkaution.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich für einen WBS verdienen?

Bundesrechtlich 12.000 € (eine Person) bzw. 18.000 € (zwei Personen) bereinigtes Jahreseinkommen, plus 4.100 € je weitere Person und 500 € je Kind. Die Länder können abweichende Grenzen festlegen.

Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein gültig?

Ein Jahr ab Ausstellung.

Habe ich mit WBS Anspruch auf eine Wohnung?

Nein. Der WBS berechtigt dich nur, eine geförderte Wohnung zu mieten. Eine Wohnung musst du selbst finden.

Wird das Bruttoeinkommen angerechnet?

Nein. Ausgangspunkt sind die positiven Einkünfte nach Steuerrecht, von denen pauschal je 10 % für Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung und weitere Freibeträge abgezogen werden.