Elterngeld 2026: Höhe, Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus – mit Rechenbeispielen
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Elterngeld bekommen Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten (§ 1 BEEG). Es beträgt in der Regel 65 bis 67 % des Nettoeinkommens, das durch die Betreuung wegfällt, bei Einkommen unter 1.000 € bis zu 100 % – mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat (§ 2 BEEG). Gemeinsam haben Eltern Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld, plus zwei Partnermonate, wenn sich beide die Betreuung teilen und dabei auch beim zweiten Elternteil für mindestens zwei Monate Einkommen wegfällt. Statt eines Monats Basiselterngeld kann man zwei Monate ElterngeldPlus mit halbem Betrag beziehen. Wichtig: Elterngeld wird rückwirkend nur für drei Monate gezahlt.
Das Wichtigste in Kürze
- Höhe: 65–67 % des Netto-Einkommens vor der Geburt, bei weniger als 1.000 € bis zu 100 %; 300 € bis 1.800 € im Monat.
- 12 Monate Basiselterngeld für beide zusammen, plus 2 Partnermonate; ein Elternteil höchstens 12 Monate.
- Kein Anspruch bei mehr als 175.000 € zu versteuerndem Einkommen beider Eltern zusammen.
- Antrag früh stellen: rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate.
Wer Elterngeld bekommt
Anspruch hast du, wenn du in Deutschland wohnst, mit deinem Kind in einem Haushalt lebst, es selbst betreust und nicht voll erwerbstätig bist – also im Durchschnitt des Lebensmonats nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeitest (§ 1 Abs. 1 und 6 BEEG). Elterngeld gibt es auch, wenn du vor der Geburt nicht gearbeitet hast; dann erhältst du den Mindestbetrag von 300 €.
Der Anspruch entfällt, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt bei Paaren zusammen mehr als 175.000 € betrug (§ 1 Abs. 8 BEEG). Für Alleinerziehende gilt dieselbe Grenze für das eigene Einkommen.
So wird die Höhe berechnet
Grundlage ist dein durchschnittliches monatliches Einkommen aus Erwerbstätigkeit in den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat. Dabei zählt nicht dein Netto laut Gehaltsabrechnung, sondern ein „Elterngeld-Netto“: Vom Brutto werden ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, Steuern und pauschalierte Sozialabgaben abgezogen. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen nicht mit (§ 2c BEEG). Monate mit Mutterschaftsgeld oder schwangerschaftsbedingter Krankheit werden übersprungen (§ 2b BEEG).
| Netto vor der Geburt | Ersatzrate | Basiselterngeld pro Monat |
|---|---|---|
| 800 € | 77 % | 616,00 € |
| 1.100 € | 67 % | 737,00 € |
| 1.220 € | 66 % | 805,20 € |
| 2.000 € | 65 % | 1.300,00 € |
| 3.000 € | 65 % | 1.800,00 € (Höchstbetrag) |
Unter 1.000 € steigt die Rate um 0,1 Prozentpunkte je 2 € bis auf 100 %. Zwischen 1.000 € und 1.200 € gelten 67 %, darüber sinkt die Rate um 0,1 Prozentpunkte je 2 € bis auf 65 %. Lebt im Haushalt ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder leben dort zwei ältere unter sechs Jahren, gibt es einen Geschwisterbonus von 10 %, mindestens 75 €; bei Mehrlingen 300 € je weiterem Kind (§ 2a BEEG).
Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus
| Variante | Höhe | Dauer |
|---|---|---|
| Basiselterngeld | voller Betrag | bis zum 14. Lebensmonat; 12 Monate plus 2 Partnermonate |
| ElterngeldPlus | höchstens die Hälfte des Basiselterngelds | doppelt so lange: 1 Basismonat = 2 Plus-Monate, bis zum 32. Lebensmonat |
| Partnerschaftsbonus | ElterngeldPlus-Betrag | 2 bis 4 zusätzliche Monate je Elternteil, wenn beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten |
Gleichzeitig Basiselterngeld beziehen können beide Eltern nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate; Ausnahmen gelten etwa bei Mehrlingen, Frühgeburten und Kindern mit Behinderung (§ 4 Abs. 6 BEEG). Bei Frühgeburten verlängert sich der Anspruch um bis zu vier Monate.
Beispiel: Teilzeit mit ElterngeldPlus
Lisa hatte vor der Geburt 2.000 € Elterngeld-Netto. Ab dem 7. Monat arbeitet sie in Teilzeit und verdient 1.000 € netto.
- Basiselterngeld in Teilzeit: 65 % der Differenz von 1.000 € = 650 € pro Monat.
- ElterngeldPlus in Teilzeit: ebenfalls 65 % der Differenz = 650 €, gedeckelt auf die Hälfte des vollen Basiselterngelds (1.300 € ÷ 2 = 650 €). Lisa bekommt also denselben Betrag – aber doppelt so lange.
Wer nach der Geburt in Teilzeit arbeitet, fährt mit ElterngeldPlus deshalb oft besser.
Mutterschaftsgeld wird angerechnet
Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss nach der Geburt werden voll auf das Elterngeld angerechnet (§ 3 BEEG); die Monate des Mutterschutzes nach der Geburt gelten für die Mutter als Basiselterngeld-Monate. Mehr dazu im Ratgeber Mutterschaftsgeld. Andere Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld werden ebenfalls angerechnet; 300 € Elterngeld bleiben dabei aber in jedem Fall erhalten (§ 3 Abs. 2 BEEG).
Antrag
- Nach der Geburt bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes beantragen, in vielen Ländern auch online über ElterngeldDigital.
- Unterlagen: Geburtsurkunde, Gehaltsabrechnungen der zwölf Monate vor der Geburt, Bescheinigung über Mutterschaftsgeld, bei Selbstständigen der Steuerbescheid.
- Frist beachten: Rückwirkend gibt es Elterngeld nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 7 BEEG).
- Monate festlegen: Im Antrag gibst du an, welche Monate Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus sein sollen. Änderungen sind später noch möglich.
Steuern und Kindergeld
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen, und ab 410 € Elterngeld im Jahr musst du eine Steuererklärung abgeben. Wie viel das ausmachen kann, zeigt der Ratgeber Progressionsvorbehalt. Das Kindergeld wird unabhängig vom Elterngeld gezahlt – siehe Kindergeld.
Geplante Reform: noch nicht beschlossen
Die Bundesregierung diskutiert eine Reform des Elterngelds. Nach Berichten über einen Entwurf aus dem Bundesfamilienministerium sollen Eltern für Geburten ab November 2027 nur noch 12 statt bis zu 14 Monate Basiselterngeld bekommen, dafür mit höherem Mindest- und Höchstbetrag. Stand Oktober 2026 ist nichts davon beschlossen. Für Kinder, die jetzt geboren werden, gilt das hier beschriebene Recht.
Häufige Fragen
Wie viel Elterngeld bekomme ich?
65 bis 67 % deines Elterngeld-Nettos der zwölf Monate vor der Geburt, bei Einkommen unter 1.000 € bis zu 100 %. Mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat.
Wie lange gibt es Elterngeld?
Basiselterngeld für 12 Monate, mit Partnermonaten 14 Monate für beide Eltern zusammen. Mit ElterngeldPlus verlängert sich der Zeitraum, weil ein Basismonat zwei Plus-Monaten entspricht.
Darf ich während des Elterngelds arbeiten?
Ja, bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt. Das Einkommen wird angerechnet: Elterngeld gibt es dann auf die Differenz zum Einkommen vor der Geburt.
Wann muss ich Elterngeld beantragen?
So früh wie möglich nach der Geburt. Rückwirkend wird nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat gezahlt.
Quellen
- § 1 BEEG: Berechtigte, 32-Stunden-Grenze, Einkommensgrenze 175.000 €
- § 2 BEEG: Höhe des Elterngeldes, § 2a: Geschwisterbonus, § 2c: Einkommen
- § 4 BEEG: Bezugsdauer, § 4b: Partnerschaftsbonus, § 7: Antragstellung
- beck-aktuell (07.07.2026): Pläne für eine Elterngeld-Reform
- Finanztip: Was die Reformpläne bedeuten könnten
