Arbeitslosengeld & Bürgergeld
Hinzuverdienst beim Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld 2026: So viel darfst du behalten
Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezieht und arbeitet, darf einen Teil des Lohns behalten: 100 € Grundfreibetrag plus 20 %, 30 % und 10 % je nach Verdienst – höchstens 348 €, mit Kind 378 €. Tabelle, Rechenbeispiele, Sonderregeln für Schüler und Azubis und was beim Arbeitslosengeld 1 gilt.
