Scheinselbstständigkeit: Woran du sie erkennst, was sie kostet und wie das Statusfeststellungsverfahren hilft
Wer formal als Selbstständiger auftritt, aber wie ein Angestellter nach Weisungen arbeitet und in den Betrieb eingegliedert ist, gilt als scheinselbstständig – mit Sozialversicherungspflicht. Der Auftraggeber muss dann Beiträge bis zu vier Jahre nachzahlen, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre. Sicherheit schafft das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung.
