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Steuern

Beitragsbemessungsgrenze 2027: 6.375 € in der Krankenversicherung, 8.850 € in der Rente – was Gutverdiener mehr zahlen

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von 5.812,50 € auf 6.375 € im Monat (76.500 € im Jahr). In der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt sie von 8.450 € auf 8.850 € im Monat (106.200 € im Jahr). Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 beschlossen; der Bundesrat muss noch zustimmen. Mehr zahlen nur Beschäftigte, deren Einkommen über den bisherigen Grenzen liegt – wer darunter verdient, merkt von der Anhebung nichts.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kranken- und Pflegeversicherung: 6.375 € im Monat (+562,50 €).
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.850 € im Monat (+400 €).
  • Grundlage ist die Lohnentwicklung 2025 von 4,38 %; in der Krankenversicherung kommen zusätzlich 300 € im Monat hinzu.
  • Stand: Kabinettsbeschluss, Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Alle Rechengrößen 2027 im Vergleich

Sozialversicherungs-Rechengrößen (Kabinettsbeschluss, Stand Oktober 2026)
Rechengröße2027 Monat2027 Jahr2026 Monat
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung6.375 €76.500 €5.812,50 €
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung8.850 €106.200 €8.450 €
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung10.900 €130.800 €10.400 €
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)7.012,50 €84.150 €6.450 €
Bezugsgröße4.130 €49.560 €–
Vorläufiges Durchschnittsentgelt Rentenversicherung–53.452 €–

Seit 2025 gelten die Werte bundeseinheitlich; eine Unterscheidung zwischen Ost und West gibt es nicht mehr. Was die Versicherungspflichtgrenze für den Wechsel in die private Krankenversicherung bedeutet, steht im Ratgeber Versicherungspflichtgrenze 2027.

Was die Beitragsbemessungsgrenze bedeutet

Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zu einer Obergrenze vom Bruttoeinkommen berechnet. Verdienst oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei. Wer 7.000 € brutto im Monat verdient, zahlt 2026 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nur auf 5.812,50 €, 2027 auf 6.375 €. Die Grenzen werden jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst. Für 2027 hat die Bundesregierung die Grenzen in der Krankenversicherung zusätzlich um 300 € im Monat angehoben; Anlass sind Neuregelungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Rechenbeispiel: Wie viel mehr du 2027 zahlst

Angenommen, Jana verdient 9.000 € brutto im Monat, hat ein Kind und ist gesetzlich krankenversichert. Ihr Einkommen liegt über beiden Grenzen. 2027 werden in der Kranken- und Pflegeversicherung 562,50 € mehr und in der Renten- und Arbeitslosenversicherung 400 € mehr beitragspflichtig.

Mehrbelastung für Jana als Arbeitnehmerin pro Monat (Arbeitnehmeranteile, Zusatzbeitrag 2,9 % angenommen)
VersicherungArbeitnehmeranteilzusätzlich beitragspflichtigMehrbeitrag
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 % Zusatzbeitrag)8,75 %562,50 €49,22 €
Pflegeversicherung (mit Kind)1,8 %562,50 €10,13 €
Rentenversicherung9,3 %400,00 €37,20 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %400,00 €5,20 €
Zusammenrund 102 €

Ohne Kinder läge der Pflegebeitrag wegen des Kinderlosenzuschlags bei 2,4 %, also 13,50 € mehr statt 10,13 €. Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil zusätzlich. Dafür steigen die Rentenansprüche: Wer mehr Beitrag in die Rentenversicherung zahlt, erwirbt auch mehr Entgeltpunkte. Der tatsächliche Zusatzbeitrag hängt von deiner Krankenkasse ab – mehr dazu unter Zusatzbeitrag 2027.

Wer noch betroffen ist

  • Krankengeld: Es beträgt 70 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das Höchstkrankengeld steigt damit 2027 rechnerisch auf 148,75 € brutto pro Tag (76.500 € ÷ 360 × 70 %). Details im Ratgeber Krankengeld.
  • Freiwillig Versicherte und Selbstständige: Der Höchstbeitrag steigt. Die Mindestbemessungsgrundlage leitet sich aus der Bezugsgröße ab und liegt 2027 bei 1.376,67 € im Monat.
  • Familienversicherung: Die Einkommensgrenze beträgt ein Siebtel der Bezugsgröße, 2027 also 590 € im Monat.
  • Arbeitslosengeld: Es wird höchstens aus einem Bruttoentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung berechnet.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2027 in der Krankenversicherung?

6.375 € im Monat beziehungsweise 76.500 € im Jahr – sofern der Bundesrat der Verordnung zustimmt.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2027 in der Rentenversicherung?

In der allgemeinen Rentenversicherung 8.850 € im Monat (106.200 € im Jahr), in der knappschaftlichen Rentenversicherung 10.900 € im Monat.

Gilt die Grenze auch für die Pflegeversicherung?

Ja. Kranken- und Pflegeversicherung haben dieselbe Beitragsbemessungsgrenze.

Ist die Beitragsbemessungsgrenze 2027 schon beschlossen?

Das Bundeskabinett hat die Verordnung beschlossen. Die Werte werden endgültig, wenn der Bundesrat zugestimmt hat; das ist für November 2026 vorgesehen.