Werkstudent 2026: 20-Stunden-Regel, Sozialversicherung, Steuern und was netto übrig bleibt
Fakten und Zahlen geprüft am
Artikel anhören
Nutzt die Sprachausgabe deines Geräts.
Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Werkstudenten sind ordentlich eingeschriebene Studierende, die neben dem Studium mehr als geringfügig arbeiten. Für sie gilt das Werkstudentenprivileg: Sie sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 27 Abs. 4 SGB III), zahlen aber Beiträge zur Rentenversicherung. Voraussetzung ist, dass das Studium Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nimmt. Als Faustregel gilt: höchstens 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit. In den Semesterferien sowie abends und am Wochenende darf es mehr sein, insgesamt aber nicht mehr als 26 Wochen im Jahr. Lohnsteuer fällt nach deiner Steuerklasse an.
Das Wichtigste in Kürze
- Nur Rentenversicherung: 9,3 % Arbeitnehmeranteil, im Übergangsbereich bis 2.000 € weniger.
- 20 Stunden pro Woche im Semester; mehr nur in Ferien, abends oder am Wochenende.
- Mehr als 20 Wochenstunden an höchstens 26 Wochen im Zeitjahr.
- Eigene studentische Krankenversicherung nötig, weil die Familienversicherung ab 565 € Einkommen endet.
Die 20-Stunden-Regel
Das Gesetz nennt keine Stundenzahl. Die Sozialversicherungsträger gehen aber davon aus, dass das Studium im Vordergrund steht, wenn du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Mehr ist unschädlich, wenn die zusätzliche Arbeit
- in den Semesterferien,
- abends oder nachts oder
- am Wochenende
stattfindet. Zeiten mit mehr als 20 Wochenstunden dürfen innerhalb eines Zeitjahres aber insgesamt höchstens 26 Wochen umfassen. Für das Zeitjahr rechnet man vom voraussichtlichen Ende der aktuellen Beschäftigung ein Jahr zurück und zählt alle Zeiträume mit mehr als 20 Stunden zusammen. Wird die Grenze überschritten, gilt der Studierende als Arbeitnehmer und wird in allen Zweigen versicherungspflichtig.
Wer kein Werkstudent ist
- Urlaubssemester: Wer beurlaubt ist und nicht studiert, gilt in dieser Zeit in der Regel nicht als Werkstudent.
- Nach der Exmatrikulation: Mit dem Ende des Studiums endet das Privileg.
- Pflichtpraktika und duale Studiengänge folgen eigenen Regeln.
- Verdienst bis 603 €: Dann liegt ein Minijob vor, für den die Minijob-Regeln gelten.
Was vom Lohn abgeht
Von deinem Bruttolohn werden nur der Rentenversicherungsbeitrag und gegebenenfalls Lohnsteuer abgezogen. Der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung beträgt 9,3 %. Verdienst du zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat, gilt der Übergangsbereich: Dein Beitrag wird aus einer reduzierten Bemessungsgrundlage berechnet, deine Rentenansprüche zählen trotzdem voll – mehr dazu im Ratgeber Midijob.
| Monatsverdienst | Bemessungsgrundlage für deinen Anteil | Rentenbeitrag (9,3 %) |
|---|---|---|
| 1.000 € | 568,36 € | 52,86 € |
| 1.200 € | 854,69 € | 79,49 € |
| 1.600 € | 1.427,34 € | 132,74 € |
| 2.200 € | 2.200,00 € | 204,60 € |
Formel im Übergangsbereich: 2.000 ÷ (2.000 − 603) × (Verdienst − 603). Ab 2.000,01 € gilt der volle Beitrag auf den ganzen Verdienst.
Lohnsteuer
Werkstudenten werden steuerlich wie andere Arbeitnehmer behandelt. Der Arbeitgeber behält Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse ein, meist Steuerklasse I. Wer nur in einzelnen Monaten viel verdient – etwa in den Semesterferien –, zahlt in diesen Monaten oft Lohnsteuer, obwohl das Jahreseinkommen niedrig ist. Liegt dein zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026), bekommst du die gesamte Lohnsteuer über die Steuererklärung zurück. Studienkosten können je nach Situation als Werbungskosten oder Sonderausgaben zählen.
Krankenversicherung
Weil du als Werkstudent mehr als 603 € verdienst, endet in der Regel die kostenlose Familienversicherung über deine Eltern: Ihr Einkommenslimit liegt 2026 bei 565 € im Monat (ein Siebtel der Bezugsgröße), bei Minijobs bei 603 € (§ 10 SGB V). Du brauchst dann eine eigene studentische Krankenversicherung, für die du selbst Beiträge zahlst. Über die Werkstudentenstelle selbst bist du nicht kranken- und pflegeversichert.
Alternative: kurzfristige Beschäftigung in den Ferien
Arbeitest du nur in den Semesterferien, kann eine kurzfristige Beschäftigung günstiger sein: Sie ist auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt und, solange sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird, in allen Zweigen sozialversicherungsfrei, also auch ohne Rentenbeitrag. Mehr dazu im Ratgeber kurzfristige Beschäftigung.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden darf ein Werkstudent arbeiten?
Während der Vorlesungszeit in der Regel bis 20 Stunden pro Woche. In den Semesterferien, abends und am Wochenende darf es mehr sein, aber an höchstens 26 Wochen im Zeitjahr.
Welche Abgaben zahlt ein Werkstudent?
Nur den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung und gegebenenfalls Lohnsteuer. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen.
Bekommt ein Werkstudent Lohnsteuer zurück?
Ja, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt oder zu viel einbehalten wurde. Dafür musst du eine Steuererklärung abgeben.
Gibt es eine Verdienstgrenze für Werkstudenten?
Nein, eine Verdienstobergrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, dass das Studium im Vordergrund steht. Ab 2.000 € im Monat fällt der volle Rentenbeitrag an.
