Versicherungspflichtgrenze 2027: 84.150 € – ab wann du in die private Krankenversicherung wechseln kannst
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt zum 1. Januar 2027 von 77.400 € auf 84.150 € im Jahr, also von 6.450 € auf 7.012,50 € im Monat. Das sieht die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vor, die das Bundeskabinett beschlossen hat; der Bundesrat muss noch zustimmen. Nur wer als Arbeitnehmer regelmäßig mehr verdient als diese Grenze, ist versicherungsfrei und kann sich privat versichern. Für einen Wechsel zum 1. Januar 2027 musst du die Grenze 2026 überschreiten und voraussichtlich auch die neue Grenze für 2027.
Das Wichtigste in Kürze
- 2027: 84.150 € im Jahr (7.012,50 € im Monat), 2026: 77.400 €.
- Die Grenze steigt 2027 überdurchschnittlich stark, weil zusätzlich 300 € im Monat aufgeschlagen werden.
- Die Versicherungspflicht endet erst mit Ablauf des Jahres und nur, wenn du auch die Grenze des Folgejahres überschreitest.
- Wer nach dem 55. Geburtstag in die gesetzliche Kasse zurück will, hat es sehr schwer.
Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze: der Unterschied
| Grenze | Bedeutung | 2027 pro Jahr | 2026 pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) | Ab hier darfst du die gesetzliche Kasse verlassen | 84.150 € | 77.400 € |
| Beitragsbemessungsgrenze | Bis hier werden Beiträge berechnet | 76.500 € | 69.750 € |
Die Versicherungspflichtgrenze liegt also deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze. Wie sich die höhere Beitragsbemessungsgrenze auf deinen Beitrag auswirkt, steht im Ratgeber Beitragsbemessungsgrenze 2027.
Wann du versicherungsfrei wirst
Maßgeblich ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt: dein Bruttogehalt plus regelmäßige Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, auf die du Anspruch hast. Einmalige oder unsichere Zahlungen zählen nicht. Für den Wechsel gelten drei Regeln aus § 6 SGB V:
- Überschreiten im laufenden Jahr: Du verdienst 2026 regelmäßig mehr als 77.400 €.
- Auch die neue Grenze: Die Versicherungspflicht endet nur, wenn dein Entgelt auch die ab 1. Januar 2027 geltende Grenze von 84.150 € übersteigt.
- Zeitpunkt: Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem du die Grenze überschritten hast – frühestens also zum 31. Dezember 2026.
Die Jahresregel gilt, wenn du die Grenze in einer laufenden Beschäftigung überschreitest. Wer eine neue Stelle antritt und von Beginn an regelmäßig mehr als die Grenze verdient, ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V von Beginn der Beschäftigung an versicherungsfrei.
Beispiel
Markus verdient 2026 monatlich 7.000 € brutto, ohne Sonderzahlungen also 84.000 € im Jahr. Er liegt über der Grenze 2026 (77.400 €), aber knapp unter der Grenze 2027 (84.150 €). Er bleibt deshalb 2027 versicherungspflichtig. Bekommt er ab Januar 2027 eine Gehaltserhöhung auf 7.100 € (85.200 € im Jahr), kann er frühestens zum 1. Januar 2028 wechseln – wenn er dann auch die Grenze für 2028 überschreitet.
Was passiert, wenn du die Grenze überschreitest
Du musst nicht wechseln. Endet die Versicherungspflicht, setzt sich die Versicherung automatisch als freiwillige Mitgliedschaft fort. Willst du austreten, musst du das innerhalb von zwei Wochen erklären, nachdem dich die Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit informiert hat; wirksam wird der Austritt nur mit Nachweis einer anderen Absicherung (§ 188 Abs. 4 SGB V). Als freiwilliges Mitglied kannst du die Kasse auch weiterhin wechseln – siehe Krankenkasse wechseln.
Wenn du wieder unter die Grenze fällst
Privat Versicherte, deren Gehalt 2027 unter der gestiegenen Grenze liegt, werden zum 1. Januar 2027 wieder versicherungspflichtig. Wer wegen der Anhebung der Grenze versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse gestellt werden und kann nicht widerrufen werden.
Für Beschäftigte, die schon am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der damaligen Grenze privat versichert waren, gilt eine niedrigere besondere Grenze (§ 6 Abs. 7 SGB V). Laut Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums beträgt sie 2027 72.900 € im Jahr.
Rückkehr in die gesetzliche Kasse ab 55
Wer nach dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig wird, bleibt trotzdem versicherungsfrei, wenn er in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig war (§ 6 Abs. 3a SGB V). Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist daher in der Regel eine Entscheidung fürs Leben. Bedenke unter anderem: Beiträge in der privaten Versicherung richten sich nach Gesundheit und Eintrittsalter, Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind nicht beitragsfrei mitversichert, und die Beiträge können im Alter deutlich steigen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2027?
84.150 € im Jahr beziehungsweise 7.012,50 € im Monat, sofern der Bundesrat der Verordnung zustimmt.
Ab welchem Gehalt kann ich 2027 in die PKV wechseln?
Zum 1. Januar 2027, wenn dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt 2026 über 77.400 € liegt und auch 2027 über 84.150 € liegt.
Zählt das Weihnachtsgeld zur Versicherungspflichtgrenze?
Ja, wenn es regelmäßig gezahlt wird und du darauf Anspruch hast. Einmalige, unsichere Zahlungen zählen nicht.
Was ist mit Bestandsschutz für privat Versicherte?
Wer wegen der höheren Grenze wieder versicherungspflichtig würde, kann sich innerhalb von drei Monaten von der Versicherungspflicht befreien lassen und in der privaten Versicherung bleiben.
