Pflegeversicherung 2027: Beitrag, Kinderlosenzuschlag und die geplante Pflegereform im Überblick
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Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt 3,6 % des beitragspflichtigen Einkommens. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, Eltern mit mehreren Kindern unter 25 bekommen Abschläge. Zum 1. Januar 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze laut Kabinettsbeschluss von 5.812,50 € auf 6.375 € im Monat. Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) soll verhindern, dass der allgemeine Beitragssatz steigt – sieht dafür aber einen höheren Kinderlosenzuschlag von 0,9 % und einen neuen Zuschlag für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner vor. Beschlossen ist das noch nicht (Stand Oktober 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Beitragssatz 3,6 %, Kinderlosenzuschlag 0,6 Prozentpunkte (trägt der Beschäftigte allein).
- Abschlag von 0,25 Prozentpunkten je Kind ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren.
- Beitragsbemessungsgrenze 2027: 6.375 € im Monat (Bundesrat muss noch zustimmen).
- Reformentwurf: Kinderlosenzuschlag 0,9 %, Zuschlag 0,52 % für mitversicherte Partner – noch nicht beschlossen.
Was du heute zahlst
Den Beitrag teilen sich Beschäftigte und Arbeitgeber grundsätzlich je zur Hälfte. Den Kinderlosenzuschlag tragen Beschäftigte allein (§ 58 SGB XI), die Abschläge für mehrere Kinder mindern den Anteil der Beschäftigten. In Sachsen tragen Beschäftigte einen Prozentpunkt des Beitrags allein, weil dort kein Feiertag zur Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft wurde. Ihr Anteil liegt dadurch 0,5 Prozentpunkte höher, der des Arbeitgebers 0,5 Prozentpunkte niedriger.
| Situation | Arbeitnehmeranteil | Arbeitgeberanteil |
|---|---|---|
| kinderlos, ab 23 Jahren | 2,4 % | 1,8 % |
| 1 Kind | 1,8 % | 1,8 % |
| 2 Kinder | 1,55 % | 1,8 % |
| 3 Kinder | 1,3 % | 1,8 % |
| 4 Kinder | 1,05 % | 1,8 % |
| 5 und mehr Kinder | 0,8 % | 1,8 % |
Wichtig: Als Eltern gelten auch Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern unter bestimmten Voraussetzungen. Die Abschläge gelten nur, solange das jeweilige Kind jünger als 25 ist; ein Kind zählt aber dauerhaft für den Wegfall des Kinderlosenzuschlags. Die Elterneigenschaft muss nachgewiesen werden – meist über das automatisierte Verfahren, sonst über die Geburtsurkunde beim Arbeitgeber oder der Pflegekasse.
Was sich 2027 sicher ändert: die Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung ist dieselbe wie in der Krankenversicherung. Sie steigt 2027 auf 6.375 € im Monat (76.500 € im Jahr), sofern der Bundesrat zustimmt. Wer mehr als 5.812,50 € verdient, zahlt dadurch mehr Beitrag: Für Kinderlose mit einem Einkommen über der neuen Grenze sind das 562,50 € × 2,4 % = 13,50 € mehr im Monat. Alle Werte stehen im Ratgeber Beitragsbemessungsgrenze 2027.
Geplant: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt den Gesetzentwurf in seinen FAQ (Stand 7. Oktober 2026) so:
- Allgemeiner Beitragssatz: Die Reform soll verhindern, dass er über 3,6 % steigt.
- Kinderlosenzuschlag: soll um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 % steigen.
- Mitversicherte Partner: Für die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern soll ein Beitragszuschlag von 0,52 % erhoben werden.
- Leistungen: Das Pflegegeld soll in einem neuen Entlastungsbudget aufgehen, der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 wegfallen und für die Pflegegrade 2 bis 5 in einem Sozialraumbudget von bis zu 175 € im Monat aufgehen.
Wann und in welcher Form die Änderungen kommen, entscheiden Bundestag und Bundesrat. Bis dahin gilt das geltende Recht. Was die Reform für Leistungen bedeutet, steht in den Ratgebern Pflegegeld und Entlastungsbetrag.
Beispiel: Was der höhere Kinderlosenzuschlag kosten würde
Tim ist 30, kinderlos und verdient 4.000 € brutto. Steigt der Zuschlag wie geplant um 0,3 Prozentpunkte, zahlt er 4.000 € × 0,3 % = 12 € mehr im Monat. Wer über der Beitragsbemessungsgrenze 2027 verdient, zahlt 6.375 € × 0,3 % = 19,13 € mehr.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung 2027?
Nach geltendem Recht weiterhin 3,6 %, für Kinderlose 4,2 %. Der Reformentwurf sieht vor, den allgemeinen Satz stabil zu halten und den Kinderlosenzuschlag auf 0,9 Prozentpunkte zu erhöhen.
Ab wann zahlt man den Kinderlosenzuschlag?
Ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag. Ausgenommen sind unter anderem vor 1940 Geborene und Bezieher von Grundsicherungsgeld.
Wer zahlt den Kinderlosenzuschlag?
Bei Beschäftigten der Beschäftigte allein, nicht der Arbeitgeber.
Ist die Pflegereform 2027 beschlossen?
Nein. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist ein Gesetzentwurf (Stand Oktober 2026). Bundestag und Bundesrat müssen noch entscheiden.
