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Steuern

Lohnabrechnung verstehen: Brutto, Steuern, Sozialabgaben und Netto Zeile für Zeile erklärt (2026)

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Dein Arbeitgeber muss dir bei jeder Lohnzahlung eine Abrechnung in Textform geben, die mindestens den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts zeigt – also Zuschläge, Zulagen, Abzüge, Abschläge und Vorschüsse (§ 108 GewO). Vom Bruttolohn gehen die Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie dein Anteil an der Sozialversicherung ab. 2026 beträgt der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung 9,3 %, zur Arbeitslosenversicherung 1,3 %, zur Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Kasse und zur Pflegeversicherung 1,8 % – Kinderlose ab 23 zahlen 2,4 %. Bei 3.500 € brutto, kinderlos und durchschnittlichem Zusatzbeitrag sind das zusammen 761,25 € Sozialabgaben im Monat. Hat sich gegenüber der letzten Abrechnung nichts geändert, muss der Arbeitgeber keine neue erstellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Brutto minus Steuern minus Sozialabgaben ergibt das Netto; danach folgen gegebenenfalls weitere Abzüge wie Vorschüsse oder vermögenswirksame Leistungen.
  • Sozialabgaben 2026 (Arbeitnehmeranteil): RV 9,3 %, AV 1,3 %, KV 7,3 % + halber Zusatzbeitrag, PV 1,8 % (kinderlos 2,4 %).
  • Beitragsbemessungsgrenzen 2026: 5.812,50 € (Kranken- und Pflegeversicherung), 8.450 € (Renten- und Arbeitslosenversicherung).
  • Steuerklasse, Freibeträge und Kirchensteuermerkmal prüfen – Fehler wirken sich jeden Monat aus.

Die Posten der Lohnabrechnung

Typischer Aufbau einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung
PostenWas dahintersteckt
Persönliche DatenSteuer-ID, Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Konfession, Krankenkasse, Sozialversicherungsnummer
BruttobezügeGrundgehalt, Zuschläge, Zulagen, Einmalzahlungen, Sachbezüge
Steuer-Brutto / SV-BruttoBeträge, auf die Steuer bzw. Beiträge berechnet werden – steuer- oder beitragsfreie Bestandteile sind herausgerechnet
Lohnsteuernach Steuerklasse und Lohnsteuertabelle
Solidaritätszuschlagfällt bei den meisten Beschäftigten wegen der Freigrenze nicht mehr an
Kirchensteuer8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer bei Kirchenmitgliedern
SozialversicherungArbeitnehmeranteile zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung
NettobezügeBrutto minus Steuern und Sozialabgaben
Weitere Abzüge / Auszahlungsbetragz. B. vermögenswirksame Leistungen, Vorschüsse, Pfändungen

Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird – mehr dazu im Ratgeber Steuerklassen. Was am Jahresende ans Finanzamt gemeldet wurde, steht in der Lohnsteuerbescheinigung.

Sozialabgaben 2026: Rechenbeispiel

Arbeitnehmeranteile bei 3.500 € brutto, kinderlos, über 23 Jahre, außerhalb Sachsens, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %
VersicherungSatz ArbeitnehmerBetrag
Rentenversicherung9,3 %325,50 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %45,50 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %)8,75 %306,25 €
Pflegeversicherung (kinderlos)2,4 %84,00 €
Zusammen21,75 %761,25 €

Mit einem Kind sinkt der Pflegebeitrag auf 1,8 %, mit mehr Kindern unter 25 weiter. In Sachsen tragen Beschäftigte in der Pflegeversicherung 0,5 Prozentpunkte mehr. Die Lohnsteuer hängt zusätzlich von Steuerklasse, Freibeträgen und Kinderfreibeträgen ab; einen genauen Wert liefert der Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze steigen die Beiträge nicht weiter.

Lohnabrechnung prüfen: die häufigsten Fehler

  • Falsche Steuerklasse nach Heirat, Trennung oder einem zweiten Job.
  • Fehlende Kinderfreibeträge oder falsches Merkmal zur Kinderlosigkeit in der Pflegeversicherung – Kinder müssen dem Arbeitgeber nachgewiesen werden.
  • Kirchensteuer, obwohl du ausgetreten bist.
  • Zuschläge und Überstunden nicht oder falsch berücksichtigt, etwa steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit.
  • Freibetrag aus den ELStAM nicht übernommen.

Fällt dir ein Fehler auf, sprich die Lohnbuchhaltung an. Zu viel gezahlte Lohnsteuer bekommst du spätestens über die Einkommensteuererklärung zurück.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent gehen vom Brutto ab?

Die Sozialabgaben machen 2026 für Beschäftigte ohne Kinder rund 21,75 % aus (mit Kind 21,15 %), dazu kommt die Lohnsteuer je nach Steuerklasse und Einkommen.

Muss der Arbeitgeber eine Lohnabrechnung ausstellen?

Ja, bei jeder Zahlung in Textform. Haben sich die Angaben gegenüber der letzten Abrechnung nicht geändert, entfällt die Pflicht.

Was ist der Unterschied zwischen Steuer-Brutto und SV-Brutto?

Steuer-Brutto ist die Grundlage für die Lohnsteuer, SV-Brutto für die Sozialbeiträge. Sie können sich unterscheiden, etwa durch steuer- oder beitragsfreie Bestandteile oder die Beitragsbemessungsgrenze.

Warum zahle ich mehr Pflegeversicherung als meine Kollegin?

Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6 Prozentpunkte mehr; Eltern mit mehreren Kindern unter 25 weniger.