Künstlersozialkasse: Wer aufgenommen wird, was du zahlst und was Auftraggeber abführen müssen
Über die Künstlersozialkasse sind selbstständige Künstler und Publizisten renten-, kranken- und pflegeversichert und zahlen nur rund die Hälfte der Beiträge – wie Angestellte. Den Rest finanzieren Auftraggeber über die Künstlersozialabgabe (2026: 4,9 %) und der Bund. Voraussetzung ist ein Jahreseinkommen über 3.900 €, für Berufsanfänger gilt die Grenze drei Jahre lang nicht.
