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Altersvorsorge

Private Rentenversicherung: Kosten, Garantiezins 1 % und wie Rente oder Kapitalauszahlung besteuert werden

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Eine private Rentenversicherung ist ein Versicherungsvertrag, in den du über Jahre Beiträge oder einmal einen Betrag einzahlst und der dir ab einem vereinbarten Zeitpunkt eine lebenslange monatliche Rente zahlt; bei vielen Verträgen kannst du stattdessen das Kapital auf einmal wählen (Kapitalwahlrecht). Es gibt klassische Verträge mit Garantiezins, fondsgebundene Verträge und Indexpolicen. Für Neuverträge seit Januar 2025 beträgt der Höchstrechnungszins (Garantiezins) 1,00 %; er gilt aber nur für den Teil der Beiträge, der nach Kosten und Risikovorsorge übrig bleibt. Die Verbraucherzentrale hält private Rentenversicherungen wegen hoher Abschluss-, Vertriebs- und laufender Kosten meist nicht für die erste Wahl zum Vermögensaufbau. Steuerlich wird eine lebenslange Rente nur mit dem Ertragsanteil besteuert – bei Rentenbeginn mit 67 sind das 17 % (§ 22 EStG). Bei einer Kapitalauszahlung ist der Ertrag steuerpflichtig; nach zwölf Jahren Laufzeit und Auszahlung nach dem 62. Geburtstag nur zur Hälfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG).

Das Wichtigste in Kürze

  • Kosten prüfen: Entscheidend sind die Effektivkosten im Produktinformationsblatt.
  • Garantiezins für Neuverträge seit 2025: 1,00 % auf den Sparanteil.
  • Lebenslange Rente: nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig (67 Jahre: 17 %).
  • Kapitalauszahlung: Ertrag steuerpflichtig, nach 12 Jahren und ab 62 nur zur Hälfte.

Welche Varianten es gibt

Formen der privaten Rentenversicherung (nach Verbraucherzentrale)
VarianteAnlageBesonderheit
Klassische Rentenversicherungüberwiegend sicherheitsorientierte Zinspapieregarantierter Teil plus mögliche Überschüsse; geringe Renditeaussichten
Fondsgebundene Rentenversicherungteilweise oder ganz Investmentfondsmeist ohne Garantie; mit Garantie fließt weniger in Fonds
Indexpolicebildet meist einen vom Versicherer berechneten Index nachkomplex, mit preiswerten ETFs nicht vergleichbar

Was die Kosten bewirken

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Angabe der Effektivkosten im Produktinformationsblatt – sie zeigen, um wie viele Prozentpunkte die Kosten die Rendite pro Jahr mindern. Die Verbraucherzentrale rechnet vor: Bei 100 € Sparrate über 40 Jahre und 5 % Rendite vor Kosten verringern Effektivkosten von 2 % pro Jahr – für fondsgebundene Rentenversicherungen laut Verbraucherzentrale branchenüblich – die Erträge um 56 %. Bei 1 % Rendite fressen 1 % Kosten die gesamten Erträge auf. Außerdem kalkulieren Versicherer die Rente vorsichtig: Laut Verbraucherzentrale muss man häufig weit über 94 Jahre alt werden, bis das angesparte Kapital wieder ausgezahlt ist.

Als Alternative nennt die Verbraucherzentrale einen kostengünstigen ETF-Sparplan und im Alter einen Entnahmeplan – siehe ETF-Rente. Wer Risiken wie Berufsunfähigkeit oder Tod absichern will, sollte das laut Verbraucherzentrale separat tun.

Steuern: Rente oder Kapital?

Besteuerung ungeförderter privater Rentenversicherungen (Verträge ab 2005)
AuszahlungSteuerpflichtigRechtsgrundlage
Lebenslange RenteErtragsanteil je nach Alter bei Rentenbeginn, z. B. 22 % mit 60/61, 18 % mit 65/66, 17 % mit 67, 15 % mit 69/70§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG
Kapitalauszahlung nach mindestens 12 Jahren und nach dem 62. Geburtstag (Verträge ab 2012; vorher 60.)die Hälfte des Ertrags (Auszahlung minus eingezahlte Beiträge), mit dem persönlichen Steuersatz§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2, § 52 Abs. 28 EStG
Kapitalauszahlung oder Rückkauf vorherder volle Ertrag, Abgeltungsteuer§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG

Rechenbeispiele: Erhält Gerd ab 67 eine private Rente von 300 € im Monat, sind von 3.600 € im Jahr nur 17 %, also 612 €, steuerpflichtig. Lässt sich Ina mit 63 nach 25 Jahren Laufzeit 84.000 € auszahlen, nachdem sie 60.000 € eingezahlt hat, beträgt der Ertrag 24.000 €; davon sind 12.000 € mit ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Ob das günstiger ist als die Rente, hängt von ihrem Steuersatz und ihrer Lebenserwartung ab. Wie Renten insgesamt besteuert werden, erklärt der Ratgeber Rente versteuern.

Altverträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei ausgezahlt werden.

Bestehenden Vertrag behalten oder kündigen?

Bei älteren Verträgen mit hohem Garantiezins – zwischen 1994 und 2000 waren es bis zu 4,00 % – rät die Verbraucherzentrale, sie nicht vorschnell aufzugeben, weil ein solcher Zins am Markt kaum noch zu bekommen ist. Bei Verträgen mit niedrigen Garantien und hohen Kosten kann eine Beitragsfreistellung oder Kündigung sinnvoll sein; du bekommst dann den Rückkaufswert abzüglich Stornoabzug. Wie das funktioniert, steht im Ratgeber Lebensversicherung kündigen.

Häufige Fragen

Lohnt sich eine private Rentenversicherung?

Laut Verbraucherzentrale meist nicht als erste Wahl, weil hohe Kosten die Rendite stark drücken. Ein Vorteil ist die lebenslange Rente, die das Risiko eines sehr langen Lebens absichert.

Wie hoch ist der Garantiezins 2026?

Für Neuverträge seit Januar 2025 beträgt der Höchstrechnungszins 1,00 %. Er bezieht sich nur auf den Sparanteil nach Kosten.

Wie wird die private Rente versteuert?

Eine lebenslange Rente nur mit dem Ertragsanteil, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt – mit 65 sind es 18 %, mit 67 17 %.

Ist die Kapitalauszahlung steuerfrei?

Bei Verträgen ab 2005 nicht. Steuerpflichtig ist der Ertrag; nach zwölf Jahren Laufzeit und ab dem 62. Geburtstag nur die Hälfte.