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Altersvorsorge

Künstlersozialkasse: Wer aufgenommen wird, was du zahlst und was Auftraggeber abführen müssen

Fakten und Zahlen geprüft am

Selbstständige Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse (KSK) in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert, wenn sie ihre Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben und dabei höchstens einen Arbeitnehmer beschäftigen – Auszubildende und Minijobber zählen nicht (§ 1 Künstlersozialversicherungsgesetz). Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt; Publizist, wer als Schriftsteller, Journalist oder ähnlich publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt (§ 2 KSVG). Versicherte zahlen wie Arbeitnehmer etwa die Hälfte der Beiträge: in der Rentenversicherung 9,3 %, in der Krankenversicherung 7,3 % plus den halben Zusatzbeitrag ihrer Kasse, dazu ihren Anteil zur Pflegeversicherung (§§ 15, 16 KSVG). Laut KSK finanzieren die Versicherten 50 %, die Auftraggeber über die Künstlersozialabgabe 30 % und der Bund 20 %. Die Künstlersozialabgabe beträgt 2026 4,9 % der an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte, 2027 5,0 %. Versicherungsfrei bist du, wenn dein Arbeitseinkommen aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit voraussichtlich 3.900 € im Jahr nicht übersteigt; in den ersten drei Jahren nach Beginn der Tätigkeit gilt diese Grenze nicht, und danach darfst du sie zweimal innerhalb von sechs Jahren unterschreiten (§ 3 KSVG).

Das Wichtigste in Kürze

  • Für selbstständige Künstler und Publizisten: Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu Arbeitnehmerkonditionen.
  • Du zahlst rund die Hälfte; Auftraggeber (Künstlersozialabgabe 4,9 % in 2026) und Bund tragen den Rest.
  • Mindesteinkommen über 3.900 € im Jahr – nicht in den ersten drei Jahren.
  • Beiträge richten sich nach dem geschätzten Jahreseinkommen, das du der KSK meldest.

Was du 2026 an die KSK zahlst

Versichertenanteile 2026 (Künstlersozialkasse)
ZweigDein AnteilHinweis
Rentenversicherung9,3 %Mindestbeitrag 30,23 € im Monat
Krankenversicherung7,3 % + halber ZusatzbeitragMindestbemessung 7.910 € im Jahr
Pflegeversicherung1,8 % (kinderlos ab 23: 2,4 %)mit mehreren Kindern unter 25 weniger

Rechenbeispiel (eigene Berechnung): Lena ist freiberufliche Illustratorin, 31, kinderlos, und meldet der KSK ein voraussichtliches Jahreseinkommen von 24.000 €, also 2.000 € im Monat. Ihr Anteil: Rentenversicherung 9,3 % = 186 €, Krankenversicherung 7,3 % = 146 € plus halber Zusatzbeitrag (bei 2,9 % Zusatzbeitrag 1,45 % = 29 €), Pflegeversicherung 2,4 % = 48 €. Zusammen zahlt sie 409 € im Monat – die andere Hälfte trägt die KSK.

Laut KSK lag das durchschnittliche gemeldete Jahreseinkommen der aktiv Versicherten zum 1. Januar 2026 bei 21.336 €; insgesamt waren 183.383 Menschen über die KSK versichert. Mit hohen Einkommen kannst du dich unter Umständen von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen; wie die Alternativen aussehen, steht im Ratgeber Krankenversicherung für Selbstständige.

So wirst du aufgenommen

  1. Antrag stellen: mit Fragebogen und Nachweisen über deine künstlerische oder publizistische Tätigkeit, etwa Verträge, Rechnungen, Veröffentlichungen.
  2. Einkommen schätzen: Du meldest dein voraussichtliches Arbeitseinkommen für das Jahr; daraus berechnen sich die Beiträge. Gewinne aus anderen, nicht künstlerischen Tätigkeiten zählen nicht dazu.
  3. Beiträge zahlen: Die Beiträge sind jeweils am Fünften des Folgemonats fällig. Bei Rückständen von zwei Monatsbeiträgen mahnt die KSK; bleiben sie bestehen, ruhen die Krankenversicherungsleistungen (§ 16 Abs. 2 KSVG).

Andere Selbstständige ohne KSK sind meist nicht rentenversicherungspflichtig – wer doch, steht im Ratgeber Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Für die Umsatzsteuer bei kleinen Umsätzen hilft oft die Kleinunternehmerregelung.

Häufige Fragen

Wer kann in die Künstlersozialkasse?

Selbstständige Künstler und Publizisten, die ihre Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben und höchstens einen Arbeitnehmer beschäftigen.

Wie viel muss ich verdienen?

Mehr als 3.900 € Arbeitseinkommen im Jahr aus der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit. Für Berufsanfänger gilt die Grenze in den ersten drei Jahren nicht, und später darfst du sie zweimal in sechs Jahren unterschreiten.

Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe 2026?

4,9 % der Entgelte, die Unternehmen an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen. Für 2027 sind 5,0 % festgesetzt.

Wer zahlt die Künstlersozialabgabe?

Unternehmen, die Werke oder Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten verwerten – nicht die Künstler selbst.