Reha beantragen: Wer zahlt, wer Anspruch hat und wie du den Antrag stellst
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Eine medizinische Rehabilitation soll deine Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen. Kostenträger ist bei Erwerbstätigen in der Regel die Deutsche Rentenversicherung, bei Rentnern meist die Krankenkasse; nach einem Arbeitsunfall ist es die Unfallversicherung. Die Rentenversicherung zahlt, wenn du bei Antragstellung die Wartezeit von 15 Jahren erfüllst, eine Erwerbsminderungsrente beziehst oder in den letzten zwei Jahren sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge hast; weitere Wege gibt es für Berufseinsteiger und bei drohender Erwerbsminderung (§ 11 SGB VI). Eine stationäre Reha soll längstens drei Wochen dauern, kann aber verlängert werden, wenn das zum Erreichen des Ziels nötig ist (§ 15 SGB VI). Erwachsene zahlen 10 € pro Kalendertag zu; bei einer Anschlussrehabilitation direkt nach dem Krankenhaus höchstens für 14 Tage (§ 32 SGB VI). Eine erneute Reha gibt es grundsätzlich frühestens nach vier Jahren, außer sie ist aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich (§ 12 Abs. 2 SGB VI). Bei der Wahl der Klinik hast du ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX). Während der Reha bekommst du bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, danach unter Voraussetzungen Übergangsgeld.
Das Wichtigste in Kürze
- Berufstätige: meist Rentenversicherung; Rentner: Krankenkasse; nach Arbeitsunfall: Unfallversicherung.
- Voraussetzung u. a.: sechs Monate Pflichtbeiträge in zwei Jahren oder 15 Versicherungsjahre.
- Regeldauer drei Wochen, Zuzahlung 10 € pro Tag, bei Anschlussreha höchstens 14 Tage.
- Wunsch- und Wahlrecht für die Klinik; Wiederholung in der Regel nach vier Jahren.
Wer zahlt die Reha?
| Situation | Träger |
|---|---|
| Berufstätige, Arbeitslose mit Versicherungszeiten | Rentenversicherung, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind |
| Altersrentner (Vollrente oder mindestens zwei Drittel) | Krankenkasse |
| Arbeitsunfall, Berufskrankheit | gesetzliche Unfallversicherung |
| Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen | Krankenkasse |
Stellst du den Antrag beim falschen Träger, ist das kein Problem: Er muss innerhalb von zwei Wochen prüfen, ob er zuständig ist, und den Antrag sonst unverzüglich weiterleiten. Ohne Gutachten soll der zuständige Träger innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden (§ 14 SGB IX).
So stellst du den Antrag
- Mit dem Arzt sprechen: Er bestätigt im Befundbericht, dass eine Reha medizinisch nötig ist und deine Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist.
- Antrag stellen: bei der Rentenversicherung online, per Formular oder über eine Auskunfts- und Beratungsstelle; bei der Krankenkasse über die Verordnung des Arztes.
- Wunschklinik angeben: Berechtigten Wünschen, etwa wegen Familie oder Spezialisierung, soll entsprochen werden.
- Bescheid prüfen: Bei Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen; eine ergänzende ärztliche Begründung hilft.
Beispiel (eigene Berechnung): Thomas, 52, hat seit Monaten Rückenprobleme und arbeitet als Lagerist. Er hat in den letzten zwei Jahren durchgehend Pflichtbeiträge gezahlt. Die Rentenversicherung bewilligt eine dreiwöchige stationäre Reha. Thomas zahlt für 21 Tage je 10 €, also 210 €. In den ersten sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit zahlt sein Arbeitgeber das Gehalt weiter – dauert die Erkrankung länger, bekommt er während der Reha von der Rentenversicherung Übergangsgeld.
Die Rentenversicherung zahlt keine Reha, wenn du bereits eine Altersrente von mindestens zwei Dritteln der Vollrente beziehst oder beantragt hast, während einer akuten Behandlungsphase oder anstelle einer nötigen Krankenhausbehandlung. Ist deine Erwerbsfähigkeit auf Dauer stark eingeschränkt, prüft sie stattdessen eine Erwerbsminderungsrente – nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“. Für Mütter und Väter gibt es eigene Maßnahmen, siehe Mutter-Kind-Kur.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf eine Reha der Rentenversicherung?
Wer 15 Jahre Wartezeit erfüllt, eine Erwerbsminderungsrente bezieht oder in den letzten zwei Jahren sechs Monate Pflichtbeiträge gezahlt hat – und bei dem die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist und durch die Reha gebessert werden kann.
Wie lange dauert eine Reha?
Eine stationäre Reha soll in der Regel höchstens drei Wochen dauern. Sie kann verlängert werden, wenn das medizinisch nötig ist.
Was kostet eine Reha?
Erwachsene zahlen 10 € pro Kalendertag. Bei einer Anschlussreha nach dem Krankenhaus fällt die Zuzahlung höchstens 14 Tage lang an. Wer Übergangsgeld in begrenzter Höhe bezieht, ist befreit; in Härtefällen kann die Rentenversicherung auf die Zuzahlung verzichten.
Wie oft kann ich eine Reha beantragen?
In der Regel alle vier Jahre. Früher geht es, wenn die Reha aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.
