Kryptokurse werden geladen …
Altersvorsorge

Freiwillige Rentenversicherung: Mindestbeitrag 112,16 €, Frist 31. März – für wen sich freiwillige Beiträge lohnen

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Wer in Deutschland wohnt, mindestens 16 Jahre alt ist und nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern (§ 7 SGB VI). 2026 liegt der Beitrag zwischen 112,16 € und 1.571,70 € im Monat; die Höhe kannst du selbst wählen und jederzeit ändern. Freiwillige Beiträge für ein Jahr sind wirksam, wenn sie bis zum 31. März des Folgejahres gezahlt werden (§ 197 Abs. 2 SGB VI). Ein Jahr mit Mindestbeiträgen bringt rechnerisch rund 5,92 € Monatsrente; vor allem aber können freiwillige Beiträge Wartezeiten erfüllen und den Schutz bei Erwerbsminderung erhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Nicht-Pflichtversicherte ab 16, auch für Deutsche im Ausland.
  • 2026: mindestens 112,16 €, höchstens 1.571,70 € im Monat (18,6 % von 603 € bis 8.450 €).
  • Frist: Beiträge für 2026 können bis 31. März 2027 gezahlt werden.
  • Nach Bezug einer vollen Altersrente ab der Regelaltersgrenze ist keine freiwillige Versicherung mehr möglich.

Wer freiwillig einzahlen kann

Freiwillige Beiträge zahlen zum Beispiel Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, Hausfrauen und Hausmänner, Beamte für Zeiten außerhalb ihres Dienstverhältnisses oder Deutsche mit Wohnsitz im Ausland. Wer pflichtversichert ist, etwa als Arbeitnehmer, kann nicht zusätzlich freiwillig einzahlen – für ihn gibt es andere Wege, etwa Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab 50 Jahren (siehe Rentenabschläge ausgleichen).

Beitragshöhe 2026 und 2027

Freiwillige Beiträge pro Monat (Beitragssatz 18,6 %)
20262027 (voraussichtlich)
Mindestbeitrag (18,6 % der Geringfügigkeitsgrenze)112,16 €117,74 €
Höchstbeitrag (18,6 % der Beitragsbemessungsgrenze)1.571,70 €1.646,10 €

Die Mindestbemessungsgrundlage entspricht der Geringfügigkeitsgrenze am 1. Januar des Jahres (§ 167 SGB VI); 2027 sind das 633 €. Der Höchstbeitrag 2027 setzt voraus, dass der Bundesrat der Beitragsbemessungsgrenze von 8.850 € zustimmt und der Beitragssatz bei 18,6 % bleibt.

Was freiwillige Beiträge an Rente bringen

Ein Entgeltpunkt kostet 2026 rechnerisch 18,6 % des vorläufigen Durchschnittsentgelts von 51.944 €, also 9.661,58 €. Er bringt derzeit 42,52 € Monatsrente.

Rente aus einem Jahr freiwilliger Beiträge (Werte 2026, Rentenwert 42,52 €)
MonatsbeitragJahresbeitragEntgeltpunkteMonatsrente
112,16 €1.345,92 €0,13935,92 €
200,00 €2.400,00 €0,248410,56 €
1.571,70 €18.860,40 €1,952183,00 €

Die Rente steigt später mit jeder Rentenanpassung. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie lange du die Rente beziehst. Wie Entgeltpunkte funktionieren, steht im Ratgeber Rentenpunkte.

Wann sich freiwillige Beiträge besonders lohnen

  • Wartezeit von fünf Jahren: Ohne mindestens 60 Monate Beitragszeiten gibt es keine Regelaltersrente. Freiwillige Beiträge zählen dafür mit – wichtig etwa für Mütter mit kurzen Erwerbszeiten oder Zugewanderte.
  • 35 Jahre: Auch für die Wartezeit der Rente für langjährig Versicherte zählen freiwillige Beiträge mit.
  • 45 Jahre: Für die Rente für besonders langjährig Versicherte zählen freiwillige Beiträge nur, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen (§ 51 Abs. 3a SGB VI).
  • Erwerbsminderungsschutz: Wer aus der Pflichtversicherung ausscheidet, verliert den Schutz bei Erwerbsminderung, wenn in den letzten fünf Jahren keine drei Jahre Pflichtbeiträge vorliegen. Freiwillige Beiträge reichen dafür in der Regel nicht – lass dich beraten, bevor du dich darauf verlässt. Mehr unter Erwerbsminderungsrente.
  • Steuern: Freiwillige Beiträge sind wie Pflichtbeiträge als Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzbar.

So zahlst du freiwillige Beiträge

  1. Antrag auf freiwillige Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen – online oder mit dem Formular der Rentenversicherung.
  2. Betrag zwischen Mindest- und Höchstbeitrag wählen – monatlich per Lastschrift, Überweisung oder als Einmalbetrag.
  3. Für das Vorjahr bis 31. März nachzahlen, wenn du Lücken schließen willst.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur freiwilligen Rentenversicherung 2026?

112,16 € im Monat, der Höchstbeitrag 1.571,70 €.

Bis wann kann ich freiwillige Beiträge zahlen?

Für ein Kalenderjahr bis zum 31. März des Folgejahres, für 2026 also bis 31. März 2027.

Lohnt sich die freiwillige Rentenversicherung?

Vor allem, wenn sie fehlende Monate für eine Wartezeit schließt. Als reine Geldanlage hängt der Nutzen davon ab, wie lange du die Rente beziehst.

Können Minijobber freiwillig einzahlen?

Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig: Im gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber 15 %, sie selbst 3,6 % des Verdienstes. Wer sich befreien lässt und sonst nicht pflichtversichert ist, kann stattdessen freiwillige Beiträge zahlen – trägt diese aber allein. Die Pflichtversicherung im Minijob ist deshalb meist günstiger.