Nebenberuflich selbstständig: Steuern, Krankenversicherung, Anmeldung und die 410-Euro-Regel
Wer neben dem Job selbstständig arbeitet, muss das Gewerbe anmelden oder die freiberufliche Tätigkeit dem Finanzamt anzeigen. Gewinne bis 410 € im Jahr bleiben für Arbeitnehmer steuerfrei, bis 820 € gemildert. Mit der Kleinunternehmerregelung entfällt die Umsatzsteuer, solange der Umsatz klein bleibt. In der Krankenversicherung bleibst du über den Job versichert, solange die Selbstständigkeit nicht zur Hauptsache wird.
