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Nebenjob

2 Artikel zum Thema „Nebenjob“.

Steuern

Nebenberuflich selbstständig: Steuern, Krankenversicherung, Anmeldung und die 410-Euro-Regel

Wer neben dem Job selbstständig arbeitet, muss das Gewerbe anmelden oder die freiberufliche Tätigkeit dem Finanzamt anzeigen. Gewinne bis 410 € im Jahr bleiben für Arbeitnehmer steuerfrei, bis 820 € gemildert. Mit der Kleinunternehmerregelung entfällt die Umsatzsteuer, solange der Umsatz klein bleibt. In der Krankenversicherung bleibst du über den Job versichert, solange die Selbstständigkeit nicht zur Hauptsache wird.

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Arbeitslosengeld & Bürgergeld

Nebenjob mit Arbeitslosengeld: 165 € Freibetrag, unter 15 Stunden – was erlaubt ist und was angerechnet wird

Wer Arbeitslosengeld bezieht, darf nebenbei arbeiten – weniger als 15 Stunden pro Woche. Vom Nettoverdienst bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei, der Rest wird vom Arbeitslosengeld abgezogen. Wer den Nebenjob schon vorher hatte, kann mehr behalten. Wie die Anrechnung funktioniert, was bei Selbstständigkeit gilt und warum du jede Tätigkeit melden musst.

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