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Arbeitslosengeld & Bürgergeld

Arbeitslosengeld 1: So hoch ist es und so lange wird es gezahlt

Fakten und Zahlen geprüft am

Das Arbeitslosengeld 1 beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts, das du im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit verdient hast – mit mindestens einem Kind 67 % (§ 149 SGB III). Es wird je nach Versicherungszeit und Alter zwischen sechs und 24 Monate gezahlt (§ 147 SGB III). Grundlage ist nicht dein tatsächlicher Nettolohn, sondern ein Tagesbetrag, den die Arbeitsagentur nach festen Regeln aus deinem Bruttolohn errechnet. Anspruch hat, wer in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Berechnung: Brutto der letzten zwölf Monate pro Tag, minus 20 % Sozialversicherungspauschale, minus Lohnsteuer und Soli nach deiner Steuerklasse – davon 60 % oder 67 %.
  • Gezahlt wird pro Kalendertag; ein voller Monat zählt mit 30 Tagen.
  • Bezugsdauer: 12 Monate nach 24 Monaten Beschäftigung; ab 50, 55 und 58 Jahren bis zu 15, 18 oder 24 Monate.
  • Nebenverdienst: 165 € im Monat bleiben anrechnungsfrei, solange du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest.

Wer Arbeitslosengeld bekommt

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt (§ 137 SGB III). Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn du in der Rahmenfrist von 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst (§§ 142, 143 SGB III). Für Menschen mit überwiegend kurz befristeten Jobs und niedrigem Einkommen reichen unter bestimmten Bedingungen sechs Monate.

Ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es kein Arbeitslosengeld mehr (§ 136 Abs. 2 SGB III).

So berechnet die Arbeitsagentur die Höhe

  1. Bemessungsentgelt: Die Agentur nimmt das beitragspflichtige Bruttoentgelt, das du im Bemessungszeitraum erzielt hast – in der Regel die abgerechneten Lohnzeiträume des letzten Jahres vor dem Ende deines letzten Jobs – und teilt es auf die Tage um (§§ 150, 151 SGB III). Abfindungen und andere Zahlungen wegen der Beendigung zählen nicht mit.
  2. Leistungsentgelt: Davon gehen pauschal ab (§ 153 SGB III):
    • 20 % Sozialversicherungspauschale,
    • die Lohnsteuer nach der Steuerklasse, die zu Beginn des Jahres eingetragen war, in dem der Anspruch entsteht,
    • der Solidaritätszuschlag.
    Kirchensteuer und individuelle Freibeträge werden nicht berücksichtigt.
  3. Leistungssatz: Vom Leistungsentgelt bekommst du 60 %. 67 % gibt es, wenn du oder dein nicht dauernd getrennt lebender Ehe- oder Lebenspartner mindestens ein Kind im steuerlichen Sinne habt (§ 149 SGB III).
  4. Monatsbetrag: Das Arbeitslosengeld wird für Kalendertage berechnet; ein voller Monat wird mit 30 Tagen angesetzt (§ 154 SGB III).

Beispiel

Für Nina hat die Arbeitsagentur aus ihrem Bruttolohn nach Abzug der Pauschalen ein Leistungsentgelt von 60 € pro Tag ermittelt.

ohne Kind (60 %)mit Kind (67 %)
Arbeitslosengeld pro Tag36,00 €40,20 €
pro vollem Monat (30 Tage)1.080,00 €1.206,00 €

Welches Leistungsentgelt sich aus deinem Bruttolohn ergibt, hängt vor allem von der Lohnsteuer ab. Die Bundesagentur für Arbeit bietet dafür einen kostenlosen Arbeitslosengeld-Rechner an, der Bruttolohn, Steuerklasse und Kinder berücksichtigt. Sein Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung; maßgeblich ist dein Bescheid.

Wie lange es Arbeitslosengeld gibt

Die Bezugsdauer hängt davon ab, wie lange du in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig warst, und von deinem Alter bei Entstehung des Anspruchs (§ 147 Abs. 2 SGB III):

Versicherungspflicht mindestensund Alter abBezugsdauer
12 Monate–6 Monate
16 Monate–8 Monate
20 Monate–10 Monate
24 Monate–12 Monate
30 Monate50 Jahre15 Monate
36 Monate55 Jahre18 Monate
48 Monate58 Jahre24 Monate

Ein Rest aus einem früheren Anspruch wird angehängt, wenn seit dessen Entstehung noch keine fünf Jahre vergangen sind – bis zur Höchstdauer deiner Altersstufe (§ 147 Abs. 4 SGB III). Eine Sperrzeit wegen Eigenkündigung kürzt die Dauer dagegen um mindestens ein Viertel. Details im Ratgeber Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Was die Höhe beeinflusst

  • Steuerklasse: Eine günstige Steuerklasse führt zu höherem Arbeitslosengeld. Ein Wechsel zählt aber nur, wenn die neuen Klassen zum Verhältnis der Löhne passen oder das Arbeitslosengeld dadurch sinkt (§ 153 Abs. 3 SGB III). Ein Wechsel nur zur Steigerung des Arbeitslosengelds funktioniert daher meist nicht.
  • Teilzeit vor der Arbeitslosigkeit: Unter bestimmten Bedingungen bleiben Zeiten mit reduzierter Arbeitszeit, etwa wegen Kindererziehung oder Pflege, bei der Bemessung außer Betracht (§ 150 Abs. 2 SGB III).
  • Früherer Bezug: Hast du in den letzten zwei Jahren schon Arbeitslosengeld bekommen, ist mindestens das damalige Bemessungsentgelt maßgeblich (§ 151 Abs. 4 SGB III).
  • Wenig verdient im letzten Jahr: Enthält das letzte Jahr weniger als 150 Tage mit Lohnanspruch, wird der Zeitraum auf zwei Jahre erweitert (§ 150 Abs. 3 SGB III).

Nebenjob während des Arbeitslosengelds

Du darfst nebenbei arbeiten, solange es weniger als 15 Stunden pro Woche sind – sonst giltst du nicht mehr als arbeitslos. Vom Nebeneinkommen werden Steuern, Sozialabgaben, Werbungskosten und ein Freibetrag von 165 € im Monat abgezogen; der Rest wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet (§ 155 SGB III). Hattest du den Nebenjob schon mindestens zwölf Monate in den letzten 18 Monaten neben deiner Hauptbeschäftigung, bleibt das bisherige durchschnittliche Nebeneinkommen anrechnungsfrei.

Arbeitslosengeld, Abfindung und Steuern

  • Steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt: Das Arbeitslosengeld selbst ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte im selben Jahr (§ 32b EStG). Das kann zu einer Nachzahlung führen; du musst dann eine Steuererklärung abgeben.
  • Abfindung: Sie wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wurde aber die Kündigungsfrist nicht eingehalten, ruht der Anspruch bis zu ihrem Ende (§ 158 SGB III).
  • Urlaubsabgeltung: Für die Zeit des ausbezahlten Urlaubs ruht der Anspruch (§ 157 Abs. 2 SGB III).

Willst du dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen, kommt der Gründungszuschuss in Frage. Für eine Weiterbildung kann die Agentur einen Bildungsgutschein ausstellen.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent vom Netto bekomme ich Arbeitslosengeld?

60 % des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 %. Weil die Agentur mit Pauschalen statt deinem echten Netto rechnet, weicht das Ergebnis vom tatsächlichen Nettolohn ab.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Zwischen sechs und zwölf Monaten, ab 50 Jahren bis zu 15, ab 55 bis zu 18 und ab 58 bis zu 24 Monaten – abhängig von der Dauer der Versicherungspflicht in den letzten fünf Jahren.

Wird ein Monat mit 30 oder 31 Tagen gezahlt?

Ein voller Kalendermonat wird immer mit 30 Tagen angesetzt.

Gibt es einen Höchstbetrag?

Ja, indirekt: Berücksichtigt wird Lohn nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung. Darüber liegende Gehaltsteile erhöhen das Arbeitslosengeld nicht.

Wann wird das Arbeitslosengeld überwiesen?

Es wird monatlich nachträglich gezahlt, in der Regel zum Ende des Monats, für den es bestimmt ist.