Erholungsbeihilfe: Bis zu 156 € Urlaubszuschuss vom Arbeitgeber – pauschal versteuert und ohne Sozialabgaben
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Eine Erholungsbeihilfe ist ein Zuschuss des Arbeitgebers zu deinem Urlaub oder einer anderen Erholungsmaßnahme. Der Arbeitgeber kann sie mit 25 % pauschal versteuern, wenn sie im Kalenderjahr 156 € für dich, 104 € für deinen Ehepartner und 52 € für jedes Kind nicht übersteigt und er sicherstellt, dass das Geld tatsächlich für die Erholung verwendet wird (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG). Pauschal versteuerte Erholungsbeihilfen sind beitragsfrei in der Sozialversicherung. Für eine Familie mit zwei Kindern sind so bis zu 364 € im Jahr möglich, die netto bei dir ankommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Höchstbeträge pro Jahr: 156 € Arbeitnehmer, 104 € Ehegatte, 52 € je Kind.
- 25 % Pauschalsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – Schuldner ist der Arbeitgeber.
- Keine Sozialversicherungsbeiträge, wenn pauschal versteuert.
- Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass das Geld für Erholung genutzt wird.
Höchstbeträge
| Person | Höchstbetrag |
|---|---|
| Arbeitnehmer | 156 € |
| Ehegatte | 104 € |
| je Kind | 52 € |
| Beispiel: Paar mit zwei Kindern | 364 € |
Die Grenzen gelten für alle Erholungsbeihilfen eines Kalenderjahres zusammen. Bekommst du im Sommer 100 € und im Herbst noch einmal 100 €, übersteigen beide zusammen die 156 €. Die zweite Zahlung kann dann nicht mehr nach dieser Vorschrift pauschal versteuert werden und wird regulär über deine Lohnsteuer abgerechnet – ein Grund, die Beträge genau einzuhalten.
Was als Erholung zählt
Gedacht ist die Beihilfe für Erholungszwecke, also Urlaubsreisen, Kurzurlaube, Wellness- oder Kuraufenthalte und Ähnliches. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass das Geld dafür verwendet wird. Wie, schreibt das Gesetz nicht vor; üblich ist:
- Die Beihilfe wird in zeitlichem Zusammenhang mit einem Urlaub gezahlt, und
- du weist die Erholung nach, etwa mit einer Buchungsbestätigung, Hotelrechnung oder Belegen für Ausflüge, oder du bestätigst die Verwendung schriftlich.
Der Arbeitgeber bewahrt die Nachweise beim Lohnkonto auf. Das Geld muss der Erholung dienen – für Miete, Einkäufe oder Rechnungen ist die Erholungsbeihilfe nicht gedacht.
Was netto übrig bleibt – Rechenbeispiel
Marco ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sein Arbeitgeber zahlt ihm vor dem Sommerurlaub 364 € Erholungsbeihilfe und übernimmt die Pauschalsteuer.
- Marco bekommt: 364 € netto, keine Lohnsteuer, keine Sozialabgaben.
- Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 25 % Pauschalsteuer = 91 €, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Pauschalsteuer (rund 5 €) und gegebenenfalls pauschale Kirchensteuer.
Zum Vergleich: Würde der Arbeitgeber 364 € als normale Gehaltserhöhung zahlen, gingen davon Sozialabgaben und Lohnsteuer nach deinem persönlichen Steuersatz ab. Die Pauschalsteuer kann der Arbeitgeber auch auf dich abwälzen; dann bekommst du entsprechend weniger, aber immer noch ohne Sozialabgaben.
Erholungsbeihilfe im Vergleich zu anderen Extras
Die Erholungsbeihilfe lässt sich mit anderen Extras kombinieren, die jeweils eigene Regeln haben: Gutscheine und Sachbezüge sind bis 50 € im Monat steuerfrei, siehe Sachbezug 50 Euro; für Kita-Kosten gibt es einen eigenen steuerfreien Zuschuss, siehe Kindergartenzuschuss. Feiern mit Kollegen sind bis 110 € je Veranstaltung begünstigt – siehe Betriebsveranstaltung.
Auch für Minijobber?
Ja. Auch Minijobber können eine Erholungsbeihilfe erhalten. Pauschal versteuerte Erholungsbeihilfen gehören nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 SvEV) und zählen deshalb nicht auf die Minijob-Grenze von 603 € im Monat.
Häufige Fragen
Wie hoch darf eine Erholungsbeihilfe sein?
Pauschal versteuerbar sind im Jahr bis zu 156 € für dich, 104 € für deinen Ehepartner und 52 € für jedes Kind.
Muss ich die Erholungsbeihilfe nachweisen?
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass sie für Erholung verwendet wird. Üblich sind Belege wie Buchungsbestätigungen oder eine schriftliche Bestätigung, die zum Lohnkonto genommen wird.
Ist die Erholungsbeihilfe sozialversicherungsfrei?
Ja, wenn der Arbeitgeber sie pauschal nach § 40 Abs. 2 EStG versteuert.
Muss ich die Erholungsbeihilfe in der Steuererklärung angeben?
Nein. Pauschal versteuerter Arbeitslohn bleibt bei deiner Einkommensteuer außer Ansatz.
