Steuern
Erholungsbeihilfe: Bis zu 156 € Urlaubszuschuss vom Arbeitgeber – pauschal versteuert und ohne Sozialabgaben
Mit der Erholungsbeihilfe kann dein Arbeitgeber dir einen Zuschuss zum Urlaub zahlen, den er pauschal mit 25 % versteuert – 156 € für dich, 104 € für Ehepartner und 52 € je Kind. Was erlaubt ist, wie der Nachweis funktioniert und was netto ankommt.
