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Steuern

Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber: steuerfrei und ohne Obergrenze – so funktioniert es

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Zahlt dein Arbeitgeber zusätzlich zum vereinbarten Gehalt die Kosten für die Unterbringung und Betreuung deines noch nicht schulpflichtigen Kindes in einem Kindergarten, einer Kita oder einer vergleichbaren Einrichtung, ist das steuerfrei (§ 3 Nr. 33 EStG). Eine Obergrenze gibt es nicht – begünstigt sind die tatsächlichen Kosten. Steuerfreie Zuschüsse sind auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Bei einem Kita-Beitrag von 300 € im Monat kommt der Zuschuss voll bei dir an, während eine gleich hohe Gehaltserhöhung um Steuern und Abgaben gemindert wäre. Wichtig: Eine Umwandlung von Gehalt in einen Kita-Zuschuss ist nicht begünstigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuer- und abgabenfrei bis zur Höhe der tatsächlichen Betreuungskosten.
  • Nur für Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind.
  • Nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
  • Was der Arbeitgeber zahlt, kannst du nicht zusätzlich als Kinderbetreuungskosten absetzen.

Die Voraussetzungen

  1. Nicht schulpflichtiges Kind: Begünstigt sind Kinder bis zur Einschulung. Für Hort- oder Ganztagsbetreuung von Schulkindern gilt die Steuerfreiheit nicht.
  2. Kindergarten oder vergleichbare Einrichtung: Kita, Krippe, Kindertagespflege bei Tagesmüttern oder Tagesvätern und Betriebskindergärten – also Einrichtungen, die Kinder gleichzeitig unterbringen und betreuen. Eine Betreuung im eigenen Haushalt, etwa durch eine Kinderfrau, zählt nicht.
  3. Zusätzlich zum Arbeitslohn: Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt gezahlt werden.
  4. Nachweis: Der Arbeitgeber muss die Verwendung im Original nachweisen lassen und den Beleg zum Lohnkonto nehmen, etwa den Gebührenbescheid der Kita.

Was zur Unterbringung und Betreuung gehört

Nach den Lohnsteuer-Richtlinien gehören zur Unterbringung auch Unterkunft und Verpflegung. Begünstigt sind also die Kita-Gebühren einschließlich Essensgeld. Nicht begünstigt sind dagegen Leistungen, die nicht unmittelbar der Betreuung dienen – ausdrücklich genannt ist die Beförderung zwischen Wohnung und Kindergarten (R 3.33 LStR).

Rechenbeispiel

Julia arbeitet in Teilzeit; ihre Kita kostet 300 € im Monat einschließlich Essensgeld. Ihr Arbeitgeber übernimmt die Kosten zusätzlich zum Gehalt.

Kita-Zuschuss oder Gehaltserhöhung (vereinfacht)
Kita-Zuschuss 300 €300 € mehr Brutto
Lohnsteuer und Sozialabgaben0 €fallen an, Höhe je nach Steuerklasse und Einkommen
Kommt bei Julia an300 € pro Monatdeutlich weniger
Im Jahr3.600 €–

Auch für den Arbeitgeber ist der Zuschuss günstiger, weil keine Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung anfallen.

Kita-Zuschuss und Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten kannst du sonst zu 80 %, höchstens 4.800 € je Kind im Jahr, als Sonderausgaben absetzen. Was der Arbeitgeber steuerfrei übernimmt, hast du aber nicht selbst getragen – diesen Teil darfst du nicht zusätzlich absetzen. Übernimmt er nur einen Teil, kannst du den Rest als Sonderausgaben geltend machen. Details stehen im Ratgeber Kinderbetreuungskosten absetzen.

So sprichst du deinen Arbeitgeber an

  • Bei Gehaltsverhandlungen statt einer Erhöhung einen zusätzlichen Kita-Zuschuss vorschlagen – das bringt dir netto mehr und kostet den Arbeitgeber weniger.
  • Den Zuschuss ausdrücklich als freiwillige Leistung zusätzlich zum Gehalt vereinbaren.
  • Belege der Kita jährlich oder bei jeder Änderung im Original vorlegen.

Weitere steuerfreie Extras sind das Jobticket und Gutscheine im Rahmen des Sachbezugs bis 50 €.

Häufige Fragen

Wie hoch darf der Kindergartenzuschuss sein?

Eine Obergrenze gibt es nicht. Steuerfrei ist der Zuschuss bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten für Unterbringung und Betreuung.

Gilt der Zuschuss auch für die Tagesmutter?

Ja, wenn die Tagespflege eine vergleichbare Einrichtung ist, die das Kind außerhalb deines Haushalts unterbringt und betreut.

Ist das Essensgeld der Kita steuerfrei erstattungsfähig?

Ja. Zur Unterbringung gehört nach den Lohnsteuer-Richtlinien auch die Verpflegung.

Gibt es den Zuschuss auch im Minijob?

Ja, auch Minijobber können einen zusätzlichen steuerfreien Kita-Zuschuss bekommen. Er zählt nicht zum Arbeitsentgelt für die Minijob-Grenze.