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Steuern

Sachbezug 50 Euro: Steuerfreie Gutscheine und Tankkarten vom Arbeitgeber

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Sachbezüge sind Vorteile, die der Arbeitgeber nicht in Geld, sondern in Waren oder Dienstleistungen gewährt – etwa einen Tankgutschein oder eine Gutscheinkarte für bestimmte Geschäfte. Sie bleiben steuerfrei, wenn ihr Wert nach Abzug einer eigenen Zuzahlung insgesamt 50 € im Kalendermonat nicht übersteigt (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Gutscheine und Geldkarten zählen nur dann dazu, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gegeben werden. Steuerfreie Sachbezüge sind auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Wichtig: Es ist eine Freigrenze – schon 1 Cent zu viel macht den ganzen Betrag steuerpflichtig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis 50 € pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei – 600 € im Jahr.
  • Freigrenze: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
  • Nicht genutzte Beträge verfallen; ein Übertrag in andere Monate ist nicht möglich.
  • Gutscheine nur zusätzlich zum Gehalt – eine Umwandlung von Barlohn ist nicht begünstigt.

Was als Sachbezug zählt

  • Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen, zum Beispiel Tankgutscheine oder Gutscheine eines bestimmten Händlers.
  • Gutschein- und Geldkarten, die nur bei bestimmten Akzeptanzstellen oder für einen begrenzten Waren- oder Dienstleistungskreis eingesetzt werden können. Karten, die wie Bargeld überall einsetzbar sind, sind dagegen Barlohn.
  • Waren, die der Arbeitgeber direkt überlässt.

Nicht als Sachbezug gelten Geldzahlungen und zweckgebundene Erstattungen in Geld, etwa wenn du Tankquittungen einreichst und das Geld erstattet bekommst.

Die Freigrenze: 50 € im Monat

Sachbezug im MonatSteuerlich
50,00 €steuer- und beitragsfrei
50,01 €komplett steuer- und beitragspflichtig
60 € Gutschein, 10 € Eigenanteilsteuerfrei – Vorteil nach Zuzahlung 50 €

Zur Grenze zählen alle nach dem üblichen Endpreis bewerteten Sachbezüge eines Monats zusammen. Die 50 € gelten pro Monat; was du in einem Monat nicht nutzt, verfällt. Eine Gutscheinkarte darf aber monatlich aufgeladen werden, wenn jede Aufladung im jeweiligen Monat die Grenze einhält.

Die Bedingung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“

Gutscheine und Geldkarten sind nur begünstigt, wenn sie zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt werden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 Halbsatz 2 EStG). Eine Gehaltsumwandlung – du verzichtest auf 50 € Bruttolohn und bekommst dafür einen Gutschein – erfüllt diese Voraussetzung nicht. Bei Gehaltsverhandlungen lohnt es sich daher, den Gutschein als zusätzliche Leistung zu vereinbaren.

Was das bringt

Ein Sachbezug von 50 € kommt netto vollständig bei dir an. Eine Gehaltserhöhung um 50 € brutto wäre dagegen um Lohnsteuer und Sozialbeiträge gemindert; wie viel davon übrig bleibt, hängt von deiner Steuerklasse ab – siehe Steuerklassen. Für den Arbeitgeber fallen auf den steuerfreien Sachbezug ebenfalls keine Sozialbeiträge an.

Abgrenzung zu anderen Vorteilen

  • Mahlzeiten, Dienstwagen, Wohnung: haben eigene Bewertungsregeln.
  • Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen wie dem Geburtstag sind bis 60 € je Anlass ebenfalls steuerfrei – das ist eine eigene Regel neben den 50 €.
  • Minijob: Steuerfreie Sachbezüge zählen nicht zum Arbeitsentgelt und damit auch nicht zur Verdienstgrenze im Minijob.

Fahrtkosten zur Arbeit, die der Arbeitgeber nicht übernimmt, kannst du selbst als Werbungskosten absetzen.

Häufige Fragen

Ist der Sachbezug 50 € brutto oder netto?

Maßgeblich ist der Wert des Sachbezugs einschließlich Umsatzsteuer, also der übliche Endpreis, abzüglich einer eigenen Zuzahlung.

Kann ich den 50-Euro-Sachbezug ansparen?

Nein. Die Freigrenze gilt je Kalendermonat; nicht genutzte Beträge verfallen.

Was passiert, wenn der Sachbezug 50 € übersteigt?

Dann ist der gesamte Sachbezug des Monats steuer- und beitragspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.

Ist ein Tankgutschein steuerfrei?

Ja, wenn er zusätzlich zum Gehalt gewährt wird und zusammen mit anderen Sachbezügen höchstens 50 € im Monat wert ist.