Steuern
Beitragsbemessungsgrenze 2027: 6.375 € in der Krankenversicherung, 8.850 € in der Rente – was Gutverdiener mehr zahlen
Die Bundesregierung hat die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2027 beschlossen. Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung steigt um 562,50 € auf 6.375 € im Monat, die der Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 8.850 €. Alle Werte, wen es betrifft und ein Rechenbeispiel.
