Krankengeld 2026: Höhe, Dauer und was nach 78 Wochen kommt
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Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse, wenn du wegen Krankheit arbeitsunfähig bist und der Arbeitgeber keinen Lohn mehr fortzahlt – bei Arbeitnehmern in der Regel ab der siebten Woche, weil vorher sechs Wochen Entgeltfortzahlung gelten (§ 3 EFZG). Es beträgt 70 % des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts (§ 47 SGB V). 2026 liegt das Höchstkrankengeld bei 135,63 € pro Kalendertag. Wegen derselben Krankheit gibt es Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V); die Wochen der Lohnfortzahlung werden dabei mitgezählt.
Das Wichtigste in Kürze
- Höhe: 70 % vom Brutto, aber nicht mehr als 90 % vom Netto – davon gehen noch Sozialversicherungsbeiträge ab.
- Höchstbetrag 2026: 135,63 € pro Tag (Beitragsbemessungsgrenze 69.750 € im Jahr).
- Dauer: höchstens 78 Wochen in drei Jahren wegen derselben Krankheit.
- Lückenlose Krankschreibung: Folgebescheinigung spätestens am nächsten Werktag nach dem bisherigen Ende.
So wird das Krankengeld berechnet
- Regelentgelt: Bei Monatslohn ist es ein Dreißigstel des Bruttolohns im letzten abgerechneten Monat vor der Arbeitsunfähigkeit, ohne Einmalzahlungen.
- 70 % davon ergeben das Brutto-Krankengeld.
- Obergrenze: höchstens 90 % des täglichen Nettolohns und nie mehr als das tägliche Netto.
- Abzüge: Vom Krankengeld gehen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab; Krankenversicherungsbeiträge fallen nicht an.
Beispiel: Jana verdient 3.500 € brutto und 2.350 € netto im Monat. Ihr Regelentgelt beträgt 116,67 € am Tag, 70 % davon 81,67 €. 90 % des täglichen Nettos sind aber nur 70,50 €. Ihr Krankengeld beträgt daher 70,50 € pro Tag, für einen vollen Monat mit 30 Tagen 2.115 € – vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge.
Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte. Bei mehr als 410 € steuerfreien Lohnersatzleistungen im Jahr musst du eine Steuererklärung abgeben.
Wie lange gibt es Krankengeld?
Wegen derselben Krankheit erhältst du Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Kommt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert sich die Dauer nicht. Zeiten, in denen der Anspruch ruht – etwa während der Lohnfortzahlung –, werden auf die 78 Wochen angerechnet (§ 48 SGB V).
Ein neuer Anspruch wegen derselben Krankheit entsteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums nur, wenn du in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst und gearbeitet oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden hast.
Fallen bei der Krankschreibung
- Lückenlos bleiben: Der Anspruch bleibt nur bestehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende ärztlich festgestellt wird; Samstage zählen dabei nicht als Werktage (§ 46 SGB V).
- Meldung: Die Arbeitsunfähigkeit muss der Krankenkasse innerhalb einer Woche gemeldet werden; bei der elektronischen Übermittlung durch die Arztpraxis ist das erledigt (§ 49 SGB V).
- Mitwirkung: Fordert die Krankenkasse dich auf, einen Antrag auf Reha oder Erwerbsminderungsrente zu stellen, solltest du die Frist ernst nehmen und dich beraten lassen.
Nach 78 Wochen: die Aussteuerung
Endet das Krankengeld, bist du aber weiter nicht arbeitsfähig, kannst du Arbeitslosengeld bekommen, auch wenn dein Arbeitsverhältnis noch besteht und du in deinem Job nicht arbeiten kannst – solange keine Erwerbsminderung festgestellt ist (Nahtlosigkeitsregelung, § 145 SGB III). Die Arbeitsagentur fordert dich dann auf, innerhalb eines Monats Reha zu beantragen. Wie hoch das Arbeitslosengeld ist, erklärt der Ratgeber Arbeitslosengeld. Ist die Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert, kommt eine Erwerbsminderungsrente in Betracht.
Wer Krankengeld bekommt
- Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und Bezieher von Arbeitslosengeld.
- Selbstständige nur, wenn sie gegenüber der Krankenkasse eine Wahlerklärung für Krankengeld abgegeben haben – dann ab der siebten Woche.
- Kein Krankengeld erhalten unter anderem Familienversicherte; während des Mutterschaftsgeldes ruht es – siehe Mutterschaftsgeld.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent beträgt das Krankengeld?
70 % des Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts.
Wie hoch ist das Höchstkrankengeld 2026?
135,63 € pro Kalendertag, berechnet aus der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr.
Wie lange bekomme ich Krankengeld?
Wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen in drei Jahren, einschließlich der Zeit der Lohnfortzahlung.
Muss ich Krankengeld versteuern?
Es ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz für dein übriges Einkommen.
