Zusatzbeitrag 2027: Schätzerkreis rechnet mit 2,9 % – was das für deinen Krankenkassenbeitrag heißt
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Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung hat am 14. Oktober 2026 für 2027 einen rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 % ermittelt – unverändert gegenüber 2026. Das Bundesgesundheitsministerium legt den offiziellen Durchschnittswert bis zum 1. November per Verordnung fest. Für deinen Beitrag entscheidend ist aber der Zusatzbeitrag deiner eigenen Krankenkasse: Den setzt jede Kasse selbst fest, und er kann deutlich über oder unter dem Durchschnitt liegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Rechnerischer Durchschnitt 2027: 2,9 % (Schätzerkreis), endgültige Festlegung durch das Ministerium bis 1. November 2026.
- Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 %; den Zusatzbeitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
- Jeder Prozentpunkt kostet dich bei 3.500 € brutto 17,50 € im Monat.
- Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, kannst du sofort kündigen und wechseln.
Wie der Krankenkassenbeitrag zusammengesetzt ist
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht aus zwei Teilen: dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % (§ 241 SGB V), der für alle Kassen gleich ist, und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag (§ 242 SGB V). Beides teilen sich Beschäftigte und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte. Bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 % zahlst du als Arbeitnehmer also 7,3 % + 1,45 % = 8,75 % deines Bruttogehalts, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die steigt 2027 auf 6.375 € im Monat – siehe Beitragsbemessungsgrenze 2027.
Warum die Prognose stabil ist – und trotzdem Erhöhungen möglich sind
Der Schätzerkreis erwartet Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 370 Milliarden Euro für 2026 und 378 Milliarden Euro für 2027. Dass die Ausgaben langsamer steigen als zuletzt, führt das Ministerium auf das Beitragssatzstabilisierungsgesetz zurück, das die Kassen 2027 um bis zu 15 Milliarden Euro entlasten soll.
Der Durchschnittswert ist aber nur eine Rechengröße. Jede Kasse muss mit ihrem Zusatzbeitrag ihre eigenen Ausgaben decken und gegebenenfalls Rücklagen auffüllen. Schon 2026 lag der tatsächlich erhobene, nach Mitgliedern gewichtete Durchschnitt laut Medienberichten mit 3,13 % über dem offiziellen Wert von 2,9 %. Kassenvertreter und Opposition halten auch für 2027 höhere Sätze für wahrscheinlich.
Was ein Prozentpunkt Zusatzbeitrag kostet
| Bruttogehalt im Monat | pro Monat | pro Jahr |
|---|---|---|
| 2.500 € | 12,50 € | 150,00 € |
| 3.500 € | 17,50 € | 210,00 € |
| 5.000 € | 25,00 € | 300,00 € |
| ab 6.375 € (Beitragsbemessungsgrenze 2027) | 31,88 € | 382,50 € |
Zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse liegen oft mehr als zwei Prozentpunkte. Medienberichten zufolge reichten die Zusatzbeiträge laut Übersicht des GKV-Spitzenverbands im Oktober 2026 von 2,18 % bis 4,39 %. Wer von einer teuren in eine günstige Kasse wechselt, kann also mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.
Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung
Normalerweise bist du an deine Krankenkasse zwölf Monate gebunden. Erhöht deine Kasse aber ihren Zusatzbeitrag, kannst du abweichend davon bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den der höhere Beitrag erstmals erhoben wird (§ 175 Abs. 4 SGB V). Steigt der Beitrag also zum 1. Januar 2027, kannst du bis zum 31. Januar 2027 kündigen. Die normale Kündigungsfrist bis zum Ablauf des übernächsten Monats gilt trotzdem: Kündigst du im Januar, endet die Mitgliedschaft am 31. März 2027, und bis dahin zahlst du den höheren Satz. Du musst dafür nicht selbst kündigen: Es reicht, bei der neuen Kasse die Mitgliedschaft zu beantragen; die neue Kasse meldet den Wechsel an die alte. Wie das genau abläuft, steht im Ratgeber Krankenkasse wechseln.
Für wen der Durchschnittswert direkt gilt
Der offizielle durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist zum Beispiel bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses für privat versicherte Beschäftigte und für bestimmte Personengruppen maßgeblich, für die das Gesetz keinen kassenindividuellen Satz vorsieht. Rentner zahlen dagegen den Zusatzbeitrag ihrer eigenen Kasse; die Rentenversicherung trägt die Hälfte. Mehr dazu im Ratgeber Krankenversicherung der Rentner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag 2027?
Der Schätzerkreis hat einen rechnerischen Durchschnitt von 2,9 % ermittelt. Den Satz deiner Kasse für 2027 erfährst du, sobald die Kasse ihn beschlossen hat; die Übersicht aller Kassen veröffentlicht der GKV-Spitzenverband.
Steigen die Krankenkassenbeiträge 2027?
Der durchschnittliche Wert soll stabil bleiben. Einzelne Kassen können trotzdem erhöhen. Für Gutverdiener steigen die Beiträge außerdem durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze.
Wer legt den Zusatzbeitrag fest?
Den durchschnittlichen Satz legt das Bundesgesundheitsministerium fest, den tatsächlichen Satz jede Krankenkasse in ihrer Satzung.
Kann ich wegen einer Erhöhung sofort wechseln?
Ja. Bei einer Erhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, ab dem der höhere Beitrag gilt – auch wenn du noch keine zwölf Monate bei der Kasse bist.
Quellen
- Deutsches Ärzteblatt: Schätzerkreis rechnet mit stabilem Zusatzbeitragssatz
- Apotheken Umschau: Zusatzbeitrag 2027 bleibt bei 2,9 Prozent – doch Kassen warnen
- Der Paritätische: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz soll 2027 stabil bleiben
- cash-online: Zusatzbeitrag 2027 – Lücke zwischen Prognose und Realität
- § 242 SGB V: Zusatzbeitrag
- § 175 SGB V: Ausübung des Wahlrechts, Kündigung
