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Krankentagegeld: Wer es braucht, wie hoch es sein darf und wie es sich vom Krankengeld unterscheidet

Fakten und Zahlen geprüft am

Eine Krankentagegeldversicherung ersetzt den Verdienstausfall, wenn du wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig bist, durch einen vorher vereinbarten Betrag pro Tag (§ 192 Abs. 5 VVG). Sie ist eine private Versicherung und unterscheidet sich vom Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Angestellte bekommen in der Regel sechs Wochen Lohnfortzahlung und danach Krankengeld: 70 % des Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze – 2026 höchstens 135,63 € brutto pro Kalendertag (§ 47 SGB V); davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Die Verbraucherzentrale hält ein Krankentagegeld vor allem für Selbstständige, Freiberufler und sehr gut Verdienende mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze für erwägenswert, außerdem für alle, die auf ihr volles Nettogehalt angewiesen sind. Nach den Musterbedingungen des PKV-Verbands darf das Krankentagegeld zusammen mit anderen Kranken(tage)geldern das Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankengeld der Kasse 2026: höchstens 135,63 € brutto pro Tag – darüber entsteht eine Lücke.
  • Hauptberuflich Selbstständige bekommen Krankengeld nur mit Wahlerklärung, dann ab der 7. Woche.
  • Krankentagegeld ist höchstens bis zur Höhe des Nettoeinkommens versicherbar.
  • Bei Berufsunfähigkeit endet der Vertrag – dafür braucht es eine eigene Absicherung.

Wer eine Lücke hat

Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit
GruppeGesetzlicher SchutzLücke
Angestellte, gesetzlich versichert6 Wochen Lohnfortzahlung, dann Krankengeld (70 % brutto, max. 90 % netto)Differenz zum Nettogehalt, besonders bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze
Hauptberuflich Selbstständige, gesetzlich versichertKrankengeld nur mit Wahlerklärung, Anspruch ab der 7. Woche (§ 44 Abs. 2, § 46 SGB V), oder Wahltarif der Kasse (§ 53 Abs. 6 SGB V)ohne Wahlerklärung kein Krankengeld; mit Wahlerklärung die ersten sechs Wochen
Privat Krankenversichertekein Krankengeld der gesetzlichen Kasse; Angestellte haben die LohnfortzahlungVerdienstausfall nur über ein Krankentagegeld abgesichert

Wie das Krankengeld berechnet wird, erklärt der Ratgeber Krankengeld. Welche Möglichkeiten Selbstständige in der gesetzlichen Kasse haben, steht im Ratgeber Krankenversicherung für Selbstständige.

Wie hoch das Krankentagegeld sein darf

Nach § 4 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT 2009) darf das Krankentagegeld zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen. Maßgebend ist der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung oder vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht. Sinkt dein Nettoeinkommen nicht nur vorübergehend, musst du das dem Versicherer unverzüglich mitteilen. Ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird, legt dein Tarif fest. Für Angestellte liegt ein Beginn nach dem Ende der Lohnfortzahlung nahe, weil sie bis dahin ihr Gehalt bekommen.

Beispiel: Sarah ist selbstständige Grafikerin und hat ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 3.000 € im Monat, also 100 € pro Kalendertag. Ohne Wahlerklärung bekommt sie von ihrer Krankenkasse kein Krankengeld. Sie versichert ein Krankentagegeld von 100 € pro Tag; angenommen, ihr Tarif zahlt ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Ist sie 70 Tage krank, erhält sie für die Tage 22 bis 70 insgesamt 49 × 100 € = 4.900 €. Die ersten drei Wochen muss sie aus Rücklagen überbrücken.

Worauf du beim Abschluss achten solltest

  • Gesundheitsfragen: Wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, sonst droht eine Leistungsverweigerung oder Kündigung.
  • Wartezeit: Nach den Musterbedingungen gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, die bei Unfällen entfällt (§ 3 MB/KT).
  • Berufsunfähigkeit: Der Vertrag endet nach den Musterbedingungen, wenn du im bisherigen Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig bist (§ 15 MB/KT). Für diesen Fall brauchst du eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Altersgrenze: Es kann vereinbart werden, dass der Vertrag mit 65 endet; dann kannst du einen Anschlussvertrag verlangen, der spätestens mit 70 endet. Stellst du den Antrag bis zwei Monate nach dem 65. Geburtstag, muss der Versicherer ihn ohne Risikoprüfung und Wartezeiten gewähren, soweit der Schutz nicht höher ist als bisher (§ 196 VVG).
  • Kündigungsrecht des Versicherers: Laut Verbraucherzentrale können Gesellschaften bei einigen Zusatztarifen in den ersten drei Jahren ohne Angabe von Gründen kündigen – achte darauf, dass der Versicherer darauf verzichtet.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?

Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse nach dem SGB V. Krankentagegeld ist eine private Versicherung, die einen vereinbarten Tagessatz zahlt.

Brauchen Angestellte ein Krankentagegeld?

Gesetzlich versicherte Angestellte sind laut Verbraucherzentrale in der Regel abgesichert. Sinnvoll sein kann es für alle, die auf ihr volles Nettogehalt angewiesen sind, und für Gutverdiener über der Beitragsbemessungsgrenze.

Wie viel Krankentagegeld kann ich versichern?

Höchstens so viel, dass Krankentagegeld und andere Kranken(tage)gelder zusammen dein Nettoeinkommen pro Kalendertag nicht übersteigen.

Bekommen Selbstständige Krankengeld?

Hauptberuflich Selbstständige in der gesetzlichen Kasse nur mit Wahlerklärung, dann ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, oder über einen Wahltarif ihrer Kasse.