Krank während des Arbeitslosengeldes: Was du melden musst und wer ab der siebten Woche zahlt
Wirst du während des Arbeitslosengeldes krank, zahlt die Arbeitsagentur bis zu sechs Wochen weiter. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes ein. Die Krankmeldung musst du der Agentur sofort mitteilen und spätestens nach drei Tagen nachweisen – oft reicht die elektronische Übermittlung. Was bei langer Krankheit gilt.
