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Krankenversicherung für Selbstständige 2026: Mindestbeitrag, Berechnung nach dem Steuerbescheid und Krankengeld

Fakten und Zahlen geprüft am

Hauptberuflich Selbstständige sind in der gesetzlichen Krankenversicherung meist freiwillig versichert und zahlen den Beitrag allein. Er wird nach dem Arbeitseinkommen laut letztem Einkommensteuerbescheid vorläufig festgesetzt und nach Vorlage des Bescheids für das jeweilige Jahr endgültig abgerechnet (§ 240 Abs. 4a SGB V). Mindestens zugrunde gelegt wird 2026 ein Einkommen von 1.318,33 € im Monat (ein Neunzigstel der Bezugsgröße je Kalendertag), höchstens die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 €. Ohne Krankengeldanspruch gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 %, mit Wahlerklärung für Krankengeld der allgemeine Satz von 14,6 % – jeweils plus Zusatzbeitrag der Kasse und Pflegeversicherung. Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % kostet die Absicherung 2026 mindestens rund 270 € im Monat, für Kinderlose mit Krankengeld rund 286 €.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beitragsgrundlage: Gewinn laut Steuerbescheid, mindestens 1.318,33 €, höchstens 5.812,50 € im Monat (2026).
  • Beitragssatz 14,0 % ohne, 14,6 % mit Krankengeld, plus Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,9 %).
  • Pflegeversicherung 3,6 %, Kinderlose 4,2 %.
  • Wer keine Einkommensnachweise vorlegt, zahlt den Höchstbeitrag.

Was Selbstständige 2026 zahlen

Monatliche Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Selbstständige 2026 (mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %)
BeitragsgrundlageKV ohne Krankengeld (16,9 %)KV mit Krankengeld (17,5 %)PV mit Kind (3,6 %)PV kinderlos (4,2 %)
Mindestbemessung 1.318,33 €222,80 €230,71 €47,46 €55,37 €
Gewinn 2.500 €422,50 €437,50 €90,00 €105,00 €
Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 €982,31 €1.017,19 €209,25 €244,13 €

Wer mehrere Kinder unter 25 hat, zahlt in der Pflegeversicherung ab dem zweiten Kind einen geringeren Satz (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Der Zusatzbeitrag deiner Kasse kann vom Durchschnitt abweichen – ein Kassenwechsel kann sich lohnen, siehe Krankenkasse wechseln. Für 2027 hat der Schätzerkreis erneut einen Durchschnitt von 2,9 % ermittelt (Zusatzbeitrag 2027).

Beispiel: Sarah ist selbstständige Grafikdesignerin, kinderlos, und hatte laut letztem Steuerbescheid einen Gewinn von 30.000 €, also 2.500 € im Monat. Sie hat die Wahlerklärung für Krankengeld abgegeben. Ihr Beitrag: 2.500 € × 17,5 % = 437,50 € für die Krankenversicherung plus 2.500 € × 4,2 % = 105 € für die Pflegeversicherung – zusammen 542,50 € im Monat. Liegt ihr Gewinn im laufenden Jahr höher oder niedriger, wird der Beitrag nach dem nächsten Steuerbescheid rückwirkend angepasst.

So wird der Beitrag festgesetzt

  1. Vorläufig: Grundlage ist der zuletzt erlassene Einkommensteuerbescheid; er gilt ab dem Monat nach seiner Ausfertigung (§ 240 Abs. 4a SGB V).
  2. Bei Gründung: Die Kasse setzt den Beitrag nach deinen voraussichtlichen Einnahmen vorläufig fest.
  3. Endgültig: Sobald der Steuerbescheid für das Jahr vorliegt, rechnet die Kasse nach – mit Nachzahlung oder Erstattung. Lege die Bescheide daher rechtzeitig vor.
  4. Ohne Nachweis: Legst du auf Verlangen keine Nachweise vor, setzt die Kasse den Höchstbeitrag an (§ 240 Abs. 1 SGB V). Nach drei Jahren ohne Nachweis wird er endgültig.

Auch andere Einnahmen wie Mieten oder Kapitalerträge zählen bei freiwillig Versicherten zur Beitragsgrundlage, denn die Kasse berücksichtigt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Der zur sozialen Sicherung bestimmte Teil des Gründungszuschusses von 300 € im Monat bleibt beitragsfrei (§ 240 Abs. 2 SGB V).

Krankengeld: die Wahlerklärung

Hauptberuflich Selbstständige haben ohne Weiteres keinen Anspruch auf Krankengeld. Mit einer Wahlerklärung gegenüber der Kasse umfasst die Mitgliedschaft auch Krankengeld (§ 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V); dann gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % statt 14,0 %. Das Krankengeld gibt es ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 SGB V). Eine Wahlerklärung während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit wirkt erst nach deren Ende. An die Wahlerklärung bist du für eine Mindestzeit gebunden; viele Kassen bieten zusätzlich Wahltarife mit früherem Krankengeld an.

Gesetzlich oder privat?

  • Gesetzlich: Beitrag nach Einkommen, Familienangehörige ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei mitversichert sein – siehe Familienversicherung.
  • Privat: Beitrag nach Alter, Gesundheit und Tarif, für jede Person einzeln, unabhängig vom Einkommen.
  • Rückkehr schwierig: Wer nach dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig wird und in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war, bleibt unter weiteren Voraussetzungen versicherungsfrei (§ 6 Abs. 3a SGB V). Die Entscheidung für die private Versicherung ist deshalb oft endgültig.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestbeitrag für Selbstständige 2026?

Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag rund 270 € im Monat inklusive Pflegeversicherung (mit Kindern, ohne Krankengeld), für Kinderlose mit Krankengeld rund 286 €.

Wonach wird der Beitrag berechnet?

Nach dem Arbeitseinkommen laut Einkommensteuerbescheid und weiteren Einnahmen, mindestens 1.318,33 € und höchstens 5.812,50 € im Monat.

Bekomme ich als Selbstständiger Krankengeld?

Nur mit Wahlerklärung oder einem Wahltarif. Dann gibt es Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit.

Was passiert, wenn mein Gewinn sinkt?

Der Beitrag wird nach dem nächsten Steuerbescheid endgültig neu berechnet; zu viel gezahlte Beiträge bekommst du zurück.