Fahrtkosten von der Krankenkasse: Wann sie Taxi, Krankentransport und Fahrten zur Behandlung zahlt
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Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Fahrkosten, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit einer Kassenleistung aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist (§ 60 SGB V). Das gilt vor allem für Fahrten zu einer stationären Behandlung, für Rettungsfahrten ins Krankenhaus und für Krankentransporte, bei denen du fachliche Betreuung oder einen Krankenkraftwagen brauchst. Fahrten zu einer ambulanten Behandlung zahlt sie nur in besonderen Ausnahmefällen, die der Gemeinsame Bundesausschuss festgelegt hat – zum Beispiel Dialyse, onkologische Strahlentherapie oder parenterale onkologische Chemotherapie – und nur nach vorheriger Genehmigung. Als genehmigt gelten Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung, wenn du einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ hast oder in Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft bist, bei Pflegegrad 3 zusätzlich mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität. Pro Fahrt zahlst du eine Zuzahlung von 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 €, aber nie mehr als die Fahrt selbst kostet (§ 61 SGB V). Mit dem eigenen Auto erstattet die Kasse den Kilometersatz nach dem Bundesreisekostengesetz, derzeit 20 Cent je Kilometer, höchstens aber die Kosten des sonst nötigen Transportmittels.
Das Wichtigste in Kürze
- Ja: stationäre Behandlung, Rettungsfahrt, Krankentransport mit Betreuung.
- Ambulant: nur in Ausnahmefällen wie Dialyse oder Chemotherapie – mit vorheriger Genehmigung.
- Genehmigung gilt als erteilt bei Merkzeichen aG, Bl, H oder Pflegegrad 4, 5 (3 mit Mobilitätseinschränkung).
- Zuzahlung je Fahrt 5 bis 10 €; eigenes Auto 20 Cent je Kilometer.
Wann die Kasse zahlt
| Fahrt | Übernahme | Genehmigung vorher? |
|---|---|---|
| zur stationären Behandlung ins Krankenhaus | ja, abzüglich Zuzahlung | nein |
| Rettungsfahrt ins Krankenhaus | ja, auch ohne stationäre Aufnahme | nein |
| Krankentransport (fachliche Betreuung nötig) | ja | bei Fahrten zur ambulanten Behandlung ja |
| ambulante Behandlung, die eine Klinikbehandlung ersetzt oder verkürzt | ja | nein |
| ambulante Behandlung in Ausnahmefällen (z. B. Dialyse, Chemotherapie) | ja | ja |
| Merkzeichen aG, Bl, H oder Pflegegrad 4/5 (3 mit Mobilitätseinschränkung) | ja, für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung | gilt als erteilt |
| normale Arztbesuche | nein | – |
Welches Verkehrsmittel die Kasse bezahlt, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit: zuerst öffentliche Verkehrsmittel mit allen Ermäßigungen, dann Taxi oder Mietwagen, wenn das nicht geht, und erst danach der Krankenwagen. Den Rücktransport aus dem Ausland übernimmt die Kasse nicht – dafür brauchst du eine private Auslandskrankenversicherung.
Beispiel (eigene Berechnung): Petra bekommt eine ambulante Chemotherapie. Ihr Arzt stellt eine Verordnung über eine Krankenbeförderung aus, die Krankenkasse genehmigt die Taxifahrten vorab. Hin- und Rückfahrt kosten je 40 €. Petra zahlt pro Fahrt 10 % davon, also 4 € – weil die Mindestzuzahlung 5 € beträgt, sind es 5 € je Fahrt. Für einen Behandlungstag zahlt sie 10 €, die Kasse 70 €. Ihre Zuzahlungen sammelt sie für die Belastungsgrenze.
So gehst du vor
- Verordnung holen: Der Arzt verordnet die Krankenbeförderung und begründet die medizinische Notwendigkeit.
- Genehmigung beantragen: Für Fahrten zur ambulanten Behandlung vor der ersten Fahrt bei der Krankenkasse – außer die Genehmigung gilt wegen Merkzeichen oder Pflegegrad als erteilt. Den Pflegegrad weist du mit dem Bescheid nach; mehr im Ratgeber Pflegegrad, zu den Merkzeichen im Ratgeber Schwerbehindertenausweis.
- Quittungen aufheben: Bei Fahrten mit dem eigenen Auto oder Bus und Bahn reichst du die Belege oder eine Kilometeraufstellung ein.
- Belastungsgrenze im Blick behalten: Zuzahlungen sind auf 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen begrenzt, bei chronisch Kranken auf 1 % – siehe Zuzahlungsbefreiung.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Taxifahrten zum Arzt?
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Dialyse oder Chemotherapie, mit vorheriger Genehmigung, oder wenn du Merkzeichen aG, Bl, H oder einen Pflegegrad 4 oder 5 hast (Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung). Normale Arztbesuche zahlt sie nicht.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei Fahrtkosten?
10 % der Kosten je Fahrt, mindestens 5 € und höchstens 10 €, aber nie mehr als die Fahrt kostet. Die Zuzahlungen zählen zur jährlichen Belastungsgrenze.
Bekomme ich Kilometergeld für das eigene Auto?
Ja, wenn die Fahrt übernommen wird: den Satz nach dem Bundesreisekostengesetz, derzeit 20 Cent je Kilometer, höchstens die Kosten des sonst nötigen Transportmittels.
Werden Fahrten rückwirkend erstattet?
Wo eine vorherige Genehmigung nötig ist, solltest du sie vor der ersten Fahrt einholen. Bei stationären Aufenthalten und Rettungsfahrten ist keine Genehmigung erforderlich.
