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Zuzahlung

3 Artikel zum Thema „Zuzahlung“.

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Brille von der Krankenkasse: Wer einen Zuschuss bekommt und was du selbst zahlst

Kinder und Jugendliche bis 18 bekommen Brillengläser von der gesetzlichen Krankenkasse. Erwachsene nur bei starker Fehlsichtigkeit – mehr als 6 Dioptrien, bei Hornhautverkrümmung mehr als 4 – oder schwerer Sehbeeinträchtigung. Das Gestell zahlt die Kasse nie. Was gilt, wann es eine neue Brille gibt und was mit Kontaktlinsen ist.

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Fahrtkosten von der Krankenkasse: Wann sie Taxi, Krankentransport und Fahrten zur Behandlung zahlt

Die Krankenkasse zahlt Fahrten nur, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen nötig sind – zur stationären Behandlung, im Rettungswagen oder im Krankentransport. Fahrten zur ambulanten Behandlung übernimmt sie nur in Ausnahmefällen wie Dialyse oder Chemotherapie und bei Pflegegrad 3 mit Mobilitätseinschränkung, 4 oder 5. Zuzahlung: 5 bis 10 € pro Fahrt.

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Zuzahlungsbefreiung 2026: Ab 2 % des Einkommens zahlt die Krankenkasse alles – so berechnest du deine Grenze

Gesetzlich Versicherte zahlen für Medikamente, Therapien und Klinikaufenthalte nur bis zu einer Belastungsgrenze von 2 % ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen, chronisch Kranke bis 1 %. Darüber hinaus befreit die Krankenkasse von Zuzahlungen. Wie hoch die Zuzahlungen sind, welche Freibeträge für Familien gelten, wie du die Befreiung beantragst und ein Rechenbeispiel.

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