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Fahrtkosten von der Krankenkasse: Wann sie Taxi, Krankentransport und Fahrten zur Behandlung zahlt
Die Krankenkasse zahlt Fahrten nur, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen nötig sind – zur stationären Behandlung, im Rettungswagen oder im Krankentransport. Fahrten zur ambulanten Behandlung übernimmt sie nur in Ausnahmefällen wie Dialyse oder Chemotherapie und bei Pflegegrad 3 mit Mobilitätseinschränkung, 4 oder 5. Zuzahlung: 5 bis 10 € pro Fahrt.
