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Steuern

Schwerbehindertenausweis: Diese finanziellen Vorteile gibt es – Steuer, Kfz-Steuer, Nahverkehr, Urlaub und Rente

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Schwerbehindert ist, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat. Das Versorgungsamt stellt dann auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis aus (§ 152 SGB IX). Er bringt unter anderem einen steuerlichen Pauschbetrag, fünf Tage Zusatzurlaub im Jahr (§ 208 SGB IX), besonderen Kündigungsschutz und die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Weitere Vorteile hängen von den Merkzeichen ab: Mit G, aG, H, Bl oder Gl gibt es Freifahrt im Nahverkehr mit einer Wertmarke für 104 € im Jahr, mit H, Bl oder aG eine vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer, mit RF eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf 6,12 € im Monat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ausweis ab GdB 50, Antrag beim Versorgungsamt beziehungsweise der zuständigen Landesbehörde.
  • Steuern: Behinderten-Pauschbetrag von 384 € (GdB 20) bis 7.400 € (Merkzeichen H, Bl, TBl).
  • Kfz-Steuer: 100 % Befreiung mit H, Bl oder aG, 50 % Ermäßigung mit G oder Gl (wenn keine Freifahrt genutzt wird).
  • Wertmarke für Freifahrt im Nahverkehr: 104 € für zwölf Monate, für manche kostenlos.

Die wichtigsten Vorteile im Überblick

Nachteilsausgleiche mit Schwerbehindertenausweis (Auswahl)
BereichVorteilVoraussetzung
EinkommensteuerBehinderten-Pauschbetrag 384 € bis 7.400 € im Jahrab GdB 20
Arbeit5 Tage Zusatzurlaub bei einer FünftagewocheGdB ab 50
ArbeitKündigung nur mit Zustimmung des IntegrationsamtsGdB ab 50 (oder Gleichstellung)
RenteAltersrente für schwerbehinderte Menschen, früher als die RegelaltersgrenzeGdB ab 50, 35 Jahre Wartezeit
NahverkehrUnentgeltliche Beförderung mit WertmarkeMerkzeichen G, aG, H, Bl, Gl
Kfz-SteuerBefreiungMerkzeichen H, Bl, aG
Kfz-SteuerErmäßigung um 50 %Merkzeichen G oder Gl, ohne Freifahrt
RundfunkbeitragErmäßigung auf 6,12 € im MonatMerkzeichen RF

Steuern: Pauschbetrag und mehr

Statt Einzelnachweisen für behinderungsbedingte Kosten kannst du den Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Er richtet sich nach dem GdB; die Tabelle steht im Ratgeber Behinderten-Pauschbetrag. Zusätzlich gibt es ab GdB 80 oder ab GdB 70 mit Merkzeichen G eine Fahrtkostenpauschale von 900 €, mit aG, Bl, TBl oder H von 4.500 € im Jahr (§ 33 Abs. 2a EStG). Steuerfrei ist der Pauschbetrag nicht automatisch – du musst ihn in der Steuererklärung oder als Freibetrag für die Lohnsteuer beantragen.

Freifahrt im Nahverkehr: die Wertmarke

Schwerbehinderte mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl werden im Nahverkehr unentgeltlich befördert, wenn ihr Ausweis ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke hat (§ 228 SGB IX). Die Wertmarke kostet seit 2025 104 € für zwölf Monate oder 53 € für sechs Monate. Kostenlos ist sie unter anderem für blinde oder hilflose Menschen und für Empfänger von Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe. Gibst du eine Jahreswertmarke innerhalb des ersten halben Jahres zurück, bekommst du auf Antrag die Hälfte erstattet.

Wichtig für Autofahrer mit G oder Gl: Die 50-%-Ermäßigung der Kfz-Steuer gibt es nur, solange du keine Freifahrt in Anspruch nimmst (§ 3a KraftStG). Rechne nach, was günstiger ist: Bei 103 € Kfz-Steuer spart die Ermäßigung 51,50 € im Jahr, die Wertmarke kostet 104 €. Wie die Kfz-Steuer berechnet wird, steht unter Kfz-Steuer berechnen.

Arbeit und Rente

  • Zusatzurlaub: Fünf bezahlte Arbeitstage pro Jahr bei einer Fünftagewoche, bei anderer Verteilung entsprechend mehr oder weniger. Besteht die Schwerbehinderung nicht das ganze Jahr, gibt es je vollem Monat ein Zwölftel.
  • Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber braucht vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht.
  • Rente: Mit GdB 50 und 35 Versicherungsjahren ist eine Altersrente vor der Regelaltersgrenze möglich – ohne Abschlag ab 65, mit Abschlag ab 62 für ab 1964 Geborene. Details unter Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Weitere Vorteile

  • Rundfunkbeitrag: Mit Merkzeichen RF zahlst du nur ein Drittel, mit TBl (taubblind) bist du ganz befreit. Beides gibt es nur auf Antrag beim Beitragsservice.
  • Krankenversicherung: Ab 2028 entfällt der neue Zuschlag für familienversicherte Ehepartner, wenn beim Partner ein GdB von mindestens 60 festgestellt ist.
  • Eintritt und Reisen: Viele Museen, Bäder und Freizeiteinrichtungen sowie die Bahn bieten Ermäßigungen; mit Merkzeichen B fährt eine Begleitperson kostenlos mit.

Häufige Fragen

Welche Vorteile hat ein Schwerbehindertenausweis mit 50 %?

Unter anderem den Behinderten-Pauschbetrag von 1.140 €, fünf Tage Zusatzurlaub, besonderen Kündigungsschutz und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Weitere Vorteile hängen von den Merkzeichen ab.

Was kostet die Wertmarke 2026?

104 € für zwölf Monate oder 53 € für sechs Monate. Für einige Gruppen, etwa Empfänger von Grundsicherungsgeld oder blinde Menschen, ist sie kostenlos.

Bin ich mit Schwerbehindertenausweis von der Kfz-Steuer befreit?

Mit Merkzeichen H, Bl oder aG ja, vollständig. Mit G oder Gl gibt es 50 % Ermäßigung, wenn du keine Freifahrt im Nahverkehr nutzt. Der Antrag läuft über den Zoll.

Wo beantrage ich den Schwerbehindertenausweis?

Beim Versorgungsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde, meist mit ärztlichen Unterlagen.