Zuzahlungsbefreiung 2026: Ab 2 % des Einkommens zahlt die Krankenkasse alles – so berechnest du deine Grenze
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Gesetzlich Versicherte müssen Zuzahlungen – etwa für Medikamente, Heilmittel oder Krankenhaustage – nur bis zu einer Belastungsgrenze von 2 % ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt leisten. Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung liegt die Grenze bei 1 % (§ 62 SGB V). Ist die Grenze erreicht, stellt die Krankenkasse eine Befreiung für den Rest des Jahres aus. Für Familien werden die Einnahmen aller Haushaltsmitglieder zusammengerechnet, aber um Freibeträge gemindert: 2026 um 7.119 € für den ersten Angehörigen und um 9.756 € je Kind. Ein Rentnerpaar mit 36.000 € Bruttoeinnahmen zahlt dadurch höchstens 577,62 € Zuzahlungen im Jahr.
Das Wichtigste in Kürze
- Belastungsgrenze: 2 % der Bruttoeinnahmen des Haushalts, chronisch Kranke 1 %.
- Zuzahlung bei Medikamenten: 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 € (§ 61 SGB V).
- Quittungen sammeln – oder einen Betrag vorab zahlen und sofort befreit werden.
- Kinder und Jugendliche unter 18 sind von den meisten Zuzahlungen ohnehin befreit.
Wie hoch die Zuzahlungen sind
| Leistung | Zuzahlung |
|---|---|
| Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel | 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 €, höchstens 10 €, nicht mehr als die Kosten |
| Heilmittel (z. B. Physiotherapie), häusliche Krankenpflege | 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung |
| Krankenhaus, stationäre Reha | 10 € je Kalendertag |
So berechnest du deine Belastungsgrenze
- Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt: Lohn, Rente, Arbeitslosengeld, Mieteinnahmen, Kapitalerträge – von dir, deinem Ehe- oder Lebenspartner und den Kindern im gemeinsamen Haushalt.
- Freibeträge abziehen: 15 % der jährlichen Bezugsgröße für den ersten Angehörigen (2026: 7.119 €), 10 % für jeden weiteren (4.746 €). Für jedes Kind gilt stattdessen der Kinderfreibetrag nach dem Einkommensteuergesetz (2026: 9.756 €).
- Prozentsatz anwenden: 2 % oder bei chronischer Erkrankung 1 % des verbleibenden Betrags.
| Haushalt | Bruttoeinnahmen | nach Freibeträgen | Grenze 2 % | Grenze 1 % |
|---|---|---|---|---|
| Alleinstehend | 24.000 € | 24.000 € | 480,00 € | 240,00 € |
| Rentnerpaar | 36.000 € | 28.881 € | 577,62 € | 288,81 € |
| Paar mit 2 Kindern | 60.000 € | 33.369 € | 667,38 € | 333,69 € |
Beim Paar mit Kindern wird für den Partner 7.119 € und für jedes Kind 9.756 € abgezogen. Für Empfänger von Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe gelten Sonderregeln: Hier wird der Regelbedarf zugrunde gelegt, sodass die Grenze sehr niedrig ist.
Wer als chronisch krank gilt
Die 1-%-Grenze gilt für Versicherte, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind. Was das genau heißt, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest; in der Regel braucht es mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen dieser Krankheit über mindestens ein Jahr und zusätzlich zum Beispiel Pflegegrad 3 oder höher, einen Grad der Behinderung von mindestens 60 oder eine kontinuierliche Versorgung, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung zu erwarten wäre. Achtung: Wer nach dem 1. April 1972 geboren ist und die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen vor der Erkrankung nicht wahrgenommen hat, bleibt grundsätzlich bei 2 %, außer er nimmt an einem strukturierten Behandlungsprogramm teil.
So beantragst du die Befreiung
- Quittungen sammeln: Apotheken, Praxen und Kliniken stellen Quittungen aus. Viele Kassen geben ein Quittungsheft aus.
- Antrag stellen: Ist die Grenze erreicht, reichst du Quittungen und Einkommensnachweise bei der Krankenkasse ein. Zu viel Gezahltes erstattet sie.
- Vorauszahlen: Viele Kassen bieten an, den Betrag der Belastungsgrenze zu Jahresbeginn auf einmal zu zahlen. Dann bist du sofort für das ganze Jahr befreit – praktisch bei absehbar hohen Kosten.
- Frist: Eine Erstattung kannst du auch rückwirkend für vergangene Jahre beantragen; frag deine Kasse nach ihrer Frist.
Geleistete Zuzahlungen gehören außerdem zu den Krankheitskosten, die steuerlich als außergewöhnliche Belastung zählen können – siehe Außergewöhnliche Belastungen. Rentner finden mehr zu ihren Krankenkassenbeiträgen im Ratgeber Krankenversicherung der Rentner. Für Zahnersatz gelten eigene Regeln – siehe Zahnersatz-Festzuschuss.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Belastungsgrenze 2026?
2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Haushalts nach Abzug der Freibeträge, für chronisch Kranke 1 %.
Wie bekomme ich eine Zuzahlungsbefreiung?
Mit einem Antrag bei deiner Krankenkasse, sobald die Belastungsgrenze erreicht ist – mit Quittungen und Einkommensnachweisen. Oder du zahlst den Grenzbetrag vorab.
Gilt die Befreiung auch für Zahnersatz?
Nein. Zahnersatz läuft über Festzuschüsse; bei geringem Einkommen gibt es dort eine eigene Härtefallregelung.
Müssen Kinder Zuzahlungen leisten?
Kinder und Jugendliche unter 18 sind von Zuzahlungen weitgehend befreit, etwa bei Medikamenten und Heilmitteln. Ihre Fahrkosten können zuzahlungspflichtig sein.
