Pflegegrad beantragen: So läuft die Begutachtung, so viele Punkte brauchst du – und so viel Geld gibt es
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Einen Pflegegrad beantragst du bei der Pflegekasse – sie gehört zu deiner Krankenkasse. Danach begutachtet der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof), wie selbstständig die pflegebedürftige Person noch ist. Aus sechs gewichteten Modulen ergeben sich bis zu 100 Punkte; ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5 (§ 15 SGB XI). Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags entscheiden. Hält sie die Frist nicht ein und hat sie das zu vertreten, zahlt sie für jede begonnene Woche Verspätung 70 €. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.
Das Wichtigste in Kürze
- Antrag formlos bei der Pflegekasse, auch telefonisch – das Datum zählt für den Leistungsbeginn.
- Begutachtung meist zu Hause; bewertet wird die Selbstständigkeit, nicht die Diagnose.
- Entscheidung binnen 25 Arbeitstagen, sonst 70 € je begonnene Woche Verzögerung.
- Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
So beantragst du einen Pflegegrad
- Antrag stellen: bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person – telefonisch, per Brief oder mit dem Formular der Kasse. Angehörige können den Antrag mit Vollmacht stellen.
- Pflegeberatung nutzen: Die Pflegekasse muss dir eine kostenlose Pflegeberatung anbieten.
- Pflegetagebuch führen: Notiere eine bis zwei Wochen lang, wobei und wie lange Hilfe nötig ist – beim Waschen, Anziehen, Essen, bei Medikamenten, Arztbesuchen und nachts.
- Begutachtung vorbereiten: Arztberichte, Medikamentenplan und Hilfsmittel bereitlegen. Eine Pflegeperson sollte beim Termin dabei sein, damit nichts beschönigt wird.
- Bescheid prüfen: Mit dem Bescheid bekommst du das Gutachten, sofern du nicht widersprichst. Prüfe, ob alle Einschränkungen erfasst sind.
Die sechs Module der Begutachtung
| Modul | Beispiele | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | Treppensteigen, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung | 10 % |
| 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Orientierung, Erinnern, Gespräche | 15 % (höherer Wert von Modul 2 oder 3) |
| 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr von Pflege | |
| 4 Selbstversorgung | Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang | 40 % |
| 5 Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen | Medikamente, Verbände, Arztbesuche | 20 % |
| 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | Tagesablauf, Beschäftigung, Kontakte | 15 % |
Punkte und Leistungen je Pflegegrad
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Pflegegeld | Pflegesachleistung |
|---|---|---|---|
| 1 | 12,5 bis unter 27 | – | – |
| 2 | 27 bis unter 47,5 | 347 € | 796 € |
| 3 | 47,5 bis unter 70 | 599 € | 1.497 € |
| 4 | 70 bis unter 90 | 800 € | 1.859 € |
| 5 | 90 bis 100 | 990 € | 2.299 € |
Pflegegeld bekommst du, wenn Angehörige pflegen, Sachleistungen, wenn ein Pflegedienst kommt; beides lässt sich kombinieren. Alle Pflegegrade haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat. Details in den Ratgebern Pflegegeld und Entlastungsbetrag. Für die geplante Pflegereform gilt: Bis zu einer Gesetzesänderung bleibt es bei diesen Leistungen.
Fristen der Pflegekasse
- Auftrag an den Gutachter: innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang des Antrags.
- Entscheidung: spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Kürzere Fristen gelten unter anderem bei Krankenhausaufenthalt oder Hospiz.
- Verzögerung: Hält die Pflegekasse die Frist nicht ein, muss sie für jede begonnene Woche 70 € zahlen – außer sie hat die Verzögerung nicht zu vertreten (§ 18c Abs. 5 SGB XI).
Wenn der Pflegegrad zu niedrig ist
Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Begründe ihn konkret mit dem Gutachten: Welche Einschränkungen fehlen, welche Punkte sind zu niedrig? Hilfreich sind dein Pflegetagebuch und ärztliche Atteste. Verschlechtert sich der Zustand später, stellst du einen Antrag auf Höherstufung. Pflegst du selbst einen Angehörigen, hast du außerdem Anspruch auf Freistellung im Beruf – siehe Pflegezeit.
Häufige Fragen
Wie viele Punkte brauche ich für Pflegegrad 2?
Mindestens 27 Gesamtpunkte. Pflegegrad 3 beginnt bei 47,5 Punkten.
Wie lange dauert es, bis ein Pflegegrad bewilligt ist?
Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden. Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat des Antrags.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?
347 € Pflegegeld im Monat bei Pflege durch Angehörige oder bis zu 796 € für einen Pflegedienst, dazu bis zu 131 € Entlastungsbetrag.
Was bekommt man mit Pflegegrad 1?
Kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat, Pflegeberatung, Zuschüsse für Wohnraumanpassung und Pflegehilfsmittel.
