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Altersvorsorge

Witwenrente 2026: Wie hoch sie ist, wer sie bekommt und wie Einkommen angerechnet wird

Fakten und Zahlen geprüft am

Die Witwen- oder Witwerrente ist eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung für den überlebenden Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner. Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen, die kleine Witwenrente 25 % und wird höchstens 24 Monate gezahlt (§§ 46, 67 SGB VI). In den ersten drei Monaten nach dem Tod gibt es die volle Rente des Verstorbenen (Sterbevierteljahr). Danach wird eigenes Einkommen angerechnet: Was netto über einem Freibetrag von 1.122,53 € im Monat liegt (seit 1. Juli 2026), mindert die Witwenrente zu 40 %.

Das Wichtigste in Kürze

  • Große Witwenrente bei Kindererziehung (Kind unter 18), Erwerbsminderung oder ab 47 Jahren – für Todesfälle 2026 ab 46 Jahren und 6 Monaten.
  • Der Verstorbene muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben oder schon Rente bezogen haben.
  • Die Ehe muss in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben.
  • Freibetrag 2026: 26,4 × aktueller Rentenwert = 1.122,53 €, plus 238,11 € je waisenrentenberechtigtem Kind.

Große oder kleine Witwenrente?

Große WitwenrenteKleine Witwenrente
Höhe55 % der Rente des Verstorbenen25 % der Rente des Verstorbenen
Dauerunbefristet (bei Kindererziehung bis zum Ende der Erziehung, dann ggf. weiter aus anderem Grund)höchstens 24 Monate nach dem Todesmonat
VoraussetzungErziehung eines Kindes unter 18, eigene Erwerbsminderung oder Erreichen der Altersgrenzekeine weiteren

Die Altersgrenze für die große Witwenrente steigt schrittweise von 45 auf 47 Jahre. Maßgeblich ist das Todesjahr des Versicherten: Bei Tod im Jahr 2026 liegt sie bei 46 Jahren und 6 Monaten, 2027 bei 46 Jahren und 8 Monaten, ab 2029 bei 47 Jahren (§ 242a Abs. 5 SGB VI).

Altes Recht: 60 % und unbefristet

Wurde die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen und ist mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren, gilt altes Recht: Die kleine Witwenrente ist nicht auf 24 Monate begrenzt (§ 242a Abs. 1 SGB VI), und die große Witwenrente beträgt 60 % statt 55 %. Dafür gibt es dann keinen Zuschlag für die Erziehung von Kindern (§ 264c SGB VI).

Voraussetzungen

  • Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Todes; keine erneute Heirat (§ 46 SGB VI). Unverheiratete Partner bekommen keine Witwenrente.
  • Wartezeit: Der Verstorbene hatte die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt. Sie gilt als erfüllt, wenn er bereits Rente bezogen hat (§ 50 SGB VI).
  • Ehedauer: Die Ehe muss mindestens ein Jahr gedauert haben – es sei denn, die besonderen Umstände sprechen gegen eine „Versorgungsehe“, etwa ein plötzlicher Unfalltod (§ 46 Abs. 2a SGB VI).
  • Kein Rentensplitting: Haben die Ehegatten stattdessen ein Rentensplitting vereinbart, gibt es keine Witwenrente.

Sterbevierteljahr: volle Rente für drei Monate

Bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat beträgt der Rentenartfaktor 1,0 – die Witwe erhält die volle Rente des Verstorbenen (§ 67 Nr. 5 und 6 SGB VI). In dieser Zeit wird kein Einkommen angerechnet (§ 97 Abs. 1 Satz 2 SGB VI). War der Verstorbene schon Rentner, kann für diese Zeit ein Vorschuss beim Renten Service der Deutschen Post beantragt werden.

Einkommensanrechnung: Freibetrag und 40 %

Danach wird eigenes Einkommen angerechnet (§ 97 SGB VI):

  1. Nettoeinkommen pauschal ermitteln: Vom Bruttoeinkommen werden gesetzliche Pauschalen abgezogen, etwa 40 % bei Arbeitslohn oder 14 % bei einer eigenen gesetzlichen Rente, die nach 2010 begonnen hat (§ 18b Abs. 5 SGB IV).
  2. Freibetrag abziehen: 26,4-faches des aktuellen Rentenwerts, seit 1. Juli 2026 also 26,4 × 42,52 € = 1.122,53 €. Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente erhöht er sich um 5,6 × 42,52 € = 238,11 €.
  3. 40 % anrechnen: Vom Betrag über dem Freibetrag werden 40 % von der Witwenrente abgezogen.

Nicht angerechnet werden zum Beispiel Einnahmen aus geförderten Riester-Verträgen (§ 18a Abs. 1 SGB IV).

Beispiel

Der Mann von Ingrid (67) hatte eine Rente von 2.000 €. Ihre große Witwenrente beträgt 55 % = 1.100 €. Ingrid bezieht selbst eine Altersrente von 1.500 € brutto, die nach 2010 begann.

SchrittBetrag
eigene Rente brutto1.500,00 €
minus 14 % Pauschale1.290,00 €
minus Freibetrag167,47 €
davon 40 % = Kürzung66,99 €
Witwenrente nach Anrechnung1.033,01 €

Würde Ingrid stattdessen 2.500 € brutto verdienen, blieben nach 40 % Pauschale 1.500 € – die Kürzung betrüge 150,99 €. Von der Witwenrente gehen außerdem Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab, und sie ist einkommensteuerpflichtig. Wie Renten besteuert werden, erklärt unser Ratgeber Rente versteuern.

Wiederheirat und Rentenabfindung

Bei der ersten Wiederheirat endet die Witwenrente. Statt ihrer gibt es eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsbeträgen, berechnet aus dem Durchschnitt der letzten zwölf Monate; bei der kleinen Witwenrente vermindert um die Monate, für die sie schon gezahlt wurde (§ 107 SGB VI). Wird die neue Ehe aufgelöst, kann die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten wieder aufleben (§ 46 Abs. 3 SGB VI).

Antrag

Die Witwenrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, die Versichertenberater und Auskunftsstellen helfen kostenlos. Rückwirkend wird eine Hinterbliebenenrente höchstens für zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt (§ 99 Abs. 2 SGB VI) – stell den Antrag deshalb zügig. Neben der Witwenrente kommen für Kinder Waisenrenten in Frage. Bei geschiedenen Elternteilen, die ein Kind erziehen, kann eine Erziehungsrente aus eigener Versicherung bestehen (§ 47 SGB VI).

War der Verstorbene erwerbsgemindert oder jünger, wird seine Rente für die Hinterbliebenen um eine Zurechnungszeit aufgestockt – wie bei der Erwerbsminderungsrente.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent bekommt man als Witwenrente?

55 % der Rente des Verstorbenen bei der großen, 25 % bei der kleinen Witwenrente. Nach altem Recht sind es bei der großen Witwenrente 60 %.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente 2026?

Seit 1. Juli 2026 bleiben 1.122,53 € Nettoeinkommen anrechnungsfrei, plus 238,11 € für jedes waisenrentenberechtigte Kind. Bis 30. Juni 2026 waren es 1.076,86 €.

Wird die Witwenrente gekürzt, wenn ich arbeite?

Ja, soweit dein pauschaliertes Nettoeinkommen den Freibetrag übersteigt – dann zu 40 %. Im Sterbevierteljahr wird nichts angerechnet.

Gibt es Witwenrente für unverheiratete Partner?

Nein. Nur Ehe- und eingetragene Lebenspartner haben Anspruch.

Wird die Witwenrente abgeschafft?

Über Reformen wird politisch diskutiert; Stand Oktober 2026 gelten die beschriebenen Regeln unverändert.