Erwerbsminderungsrente 2026: Voraussetzungen, Höhe, Hinzuverdienst und Antrag
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Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht mehr voll arbeiten können. Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, bekommt die volle, wer drei bis unter sechs Stunden schafft, die halbe Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI). Voraussetzung sind mindestens fünf Versicherungsjahre und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren. Damit die Rente bei jungen Versicherten nicht winzig ausfällt, wird sie über eine Zurechnungszeit so berechnet, als hätte man bis etwa 66 weitergearbeitet.
Das Wichtigste in Kürze
- Volle EM-Rente: unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig. Teilweise (halbe) EM-Rente: 3 bis unter 6 Stunden.
- Die Zurechnungszeit reicht bei Rentenbeginn 2026 bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten.
- Abschlag von 0,3 % je Monat vor dem 65. Geburtstag, höchstens 10,8 %.
- Hinzuverdienst 2026: bei voller EM-Rente bis 20.763,75 € im Jahr, bei teilweiser mindestens bis 41.527,50 €.
Voraussetzungen
Medizinisch
- Teilweise erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten.
- Voll erwerbsgemindert ist, wer nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann.
Maßstab ist jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht der bisherige Beruf (§ 43 Abs. 3 SGB VI). Ob jemand erwerbsgemindert ist, prüft die Rentenversicherung mit ärztlichen Gutachten. Vorher wird geprüft, ob eine Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit erhalten kann.
Versicherungsrechtlich
- Allgemeine Wartezeit von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (§ 50 SGB VI).
- Drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Der Fünf-Jahres-Zeitraum verlängert sich etwa um Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit, Kindererziehung oder einer Schulausbildung nach dem 17. Geburtstag (§ 43 Abs. 4 SGB VI).
Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gilt die Wartezeit vorzeitig als erfüllt; dann sind auch die drei Pflichtbeitragsjahre nicht nötig (§ 43 Abs. 5 SGB VI).
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Rente wird wie eine Altersrente aus den gesammelten Entgeltpunkten berechnet – mit drei Besonderheiten:
- Rentenartfaktor: 1,0 bei voller, 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung (§ 67 SGB VI). Die teilweise EM-Rente ist also halb so hoch.
- Zurechnungszeit: Die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zu einem bestimmten Alter wird so bewertet, als hätte man mit dem bisherigen Durchschnitt weitergearbeitet. Bei Rentenbeginn 2026 endet sie mit 66 Jahren und 3 Monaten, 2027 mit 66 Jahren und 4 Monaten; bis 2031 steigt sie auf 67 Jahre (§ 253a SGB VI).
- Abschlag: Für jeden Monat, den die Rente vor dem 65. Geburtstag beginnt, sinkt sie um 0,3 %, höchstens um 36 Monate, also 10,8 % (§ 77 Abs. 2 Nr. 3 SGB VI). Wer bei Beginn jünger als 62 ist, hat deshalb in der Regel den vollen Abschlag. Mit 40 Jahren bestimmter Beitrags- und Berücksichtigungszeiten gelten 63 statt 65 Jahre (§ 77 Abs. 4 SGB VI).
Wie hoch deine EM-Rente heute wäre, steht in deiner jährlichen Renteninformation unter „Rente wegen voller Erwerbsminderung“.
Arbeitsmarktrente
Wer nur teilweise erwerbsgemindert ist, aber keinen passenden Teilzeitjob findet, kann eine volle Erwerbsminderungsrente „wegen verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkts“ bekommen. Diese Rente hängt von der Arbeitsmarktlage ab und wird immer befristet.
Befristung und Beginn
- Befristung: EM-Renten werden in der Regel auf Zeit gezahlt, für höchstens drei Jahre, verlängerbar. Ist eine Besserung unwahrscheinlich, wird die Rente unbefristet gezahlt; nach insgesamt neun Jahren Befristung geht man davon aus (§ 102 Abs. 2 SGB VI).
- Beginn: Befristete Renten werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt (§ 101 Abs. 1 SGB VI). Die Lücke überbrücken oft Krankengeld oder Arbeitslosengeld.
- Antragsfrist: Wer die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Voraussetzungen beantragt, erhält sie ab dem frühestmöglichen Monat; sonst erst ab dem Antragsmonat (§ 99 Abs. 1 SGB VI).
- Ende: Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird die EM-Rente in eine Altersrente umgewandelt.
Hinzuverdienst 2026
Neben der EM-Rente darf man im Rahmen des verbliebenen Leistungsvermögens arbeiten. Die Hinzuverdienstgrenzen hängen von der Bezugsgröße ab, die 2026 3.955 € im Monat beträgt (§ 96a Abs. 1c SGB VI):
| Rente | Formel | Grenze 2026 pro Jahr |
|---|---|---|
| volle Erwerbsminderung | 3/8 der 14-fachen Bezugsgröße | 20.763,75 € |
| teilweise Erwerbsminderung | individuell, mindestens 6/8 der 14-fachen Bezugsgröße | mind. 41.527,50 € |
Wird die Grenze überschritten, wird ein Zwölftel des übersteigenden Betrags zu 40 % von der Monatsrente abgezogen (§ 96a Abs. 1a SGB VI). Wichtig: Wer mehr arbeitet, als das ärztlich festgestellte Leistungsvermögen zulässt, riskiert, dass die Erwerbsminderung neu geprüft wird.
So beantragst du die EM-Rente
- Beratung: Kostenlos bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder bei Versichertenberatern.
- Antrag: online oder auf Papier, mit Angaben zu Ärzten, Kliniken und Befunden. Bei längerer Krankheit fordert oft auch die Krankenkasse dazu auf, einen Reha-Antrag zu stellen; er kann als Rentenantrag gelten.
- Gutachten: Die Rentenversicherung lässt die Leistungsfähigkeit prüfen. Gegen eine Ablehnung ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich.
Wenn die Rente nicht reicht
Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und mit Rente und anderem Einkommen nicht auskommt, kann ergänzend Grundsicherung bei Erwerbsminderung beim Sozialamt beantragen. Die EM-Rente ist wie eine Altersrente steuerpflichtig; der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Rentenbeginn – Details im Ratgeber Rente versteuern. Stirbt ein erwerbsgeminderter Versicherter, bekommen Hinterbliebene die Witwenrente aus dieser Rente.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente?
Das hängt vom Einzelfall ab. Deine voraussichtliche volle EM-Rente steht in der Renteninformation; die halbe beträgt die Hälfte davon.
Wie viel darf ich 2026 zur vollen Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen?
Bis zu 20.763,75 € im Jahr, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das ärztlich festgestellte Leistungsvermögen von unter drei Stunden täglich muss aber eingehalten werden.
Gibt es Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente?
Ja, 0,3 % je Monat vor dem 65. Geburtstag, höchstens 10,8 %. Die Zurechnungszeit gleicht einen Teil davon aus.
Ab wann wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt?
Befristete Renten frühestens ab dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung, unbefristete ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen vorliegen – rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt.
Wird die Erwerbsminderungsrente auf Arbeitslosengeld angerechnet?
Neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ruht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 156 SGB III). Bei teilweiser Erwerbsminderung sind beide Leistungen unter Umständen nebeneinander möglich. Lass dich dazu von der Arbeitsagentur und der Rentenversicherung beraten.
Quellen
