Rentensplitting: Rentenansprüche in der Ehe teilen statt Witwenrente – für wen es sich lohnt
Beim Rentensplitting teilen Ehepaare ihre in der Ehe erworbenen Rentenansprüche zu gleichen Teilen. Der Partner mit weniger Ansprüchen bekommt die Hälfte des Unterschieds – dauerhaft, auch nach einer Wiederheirat und ohne Einkommensanrechnung. Dafür gibt es keine Witwen- oder Witwerrente mehr. Voraussetzungen, ein Rechenbeispiel und wann es sich lohnt.
