Erziehungsrente: Rente für Geschiedene, die nach dem Tod des Ex-Partners ein Kind erziehen
Stirbt dein geschiedener Ehepartner und du erziehst ein gemeinsames oder eigenes Kind unter 18, kannst du eine Erziehungsrente bekommen – aus deinem eigenen Rentenkonto, nicht aus dem des Verstorbenen. Voraussetzung sind unter anderem fünf Jahre eigene Versicherungszeit. Eigenes Einkommen wird wie bei der Witwenrente angerechnet.
