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Altersvorsorge

Hinzuverdienst zur Rente 2026: Was du neben Altersrente, EM-Rente und Witwenrente verdienen darfst

Fakten und Zahlen geprüft am

Neben einer Altersrente darfst du seit dem 1. Januar 2023 unbegrenzt hinzuverdienen – egal, ob du vor oder nach der Regelaltersgrenze in Rente gehst und ob du Abschläge hast. Die Rente wird nicht gekürzt, und du musst den Verdienst der Rentenversicherung nicht melden. Grenzen gibt es weiterhin bei Renten wegen Erwerbsminderung (2026 bei voller EM-Rente 20.763,75 € im Jahr) und bei Hinterbliebenenrenten, auf die Einkommen über einem Freibetrag zu 40 % angerechnet wird. Steuerlich gilt: Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann seit 2026 über die Aktivrente bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei verdienen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Altersrente, auch vorgezogen: keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
  • Erwerbsminderungsrente: feste Grenzen, abhängig von der Bezugsgröße.
  • Witwen- und Witwerrente: Einkommen über 1.122,53 € netto im Monat wird zu 40 % angerechnet.
  • Aktivrente: bis 2.000 € im Monat steuerfrei nach der Regelaltersgrenze.

Die Regeln je Rentenart

Hinzuverdienst neben der Rente 2026
RentenartHinzuverdienst
Regelaltersrenteunbegrenzt
vorgezogene Altersrente (z. B. mit 63, für langjährig oder schwerbehinderte Versicherte)unbegrenzt seit 1.1.2023
volle Erwerbsminderungsrentebis 20.763,75 € im Jahr ohne Kürzung
teilweise Erwerbsminderungsrentemindestens bis 41.527,50 € im Jahr ohne Kürzung
Witwen- und WitwerrenteFreibetrag 1.122,53 € netto im Monat, darüber 40 % Anrechnung
Waisenrentekeine Anrechnung

Altersrente: unbegrenzt hinzuverdienen

Laut Deutscher Rentenversicherung kann die Altersrente seit dem 1. Januar 2023 unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden; das gilt für Neu- und Bestandsrentner. Wer zum Beispiel mit 64 nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente geht, kann im alten Job weiterarbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bis zur Regelaltersgrenze zahlst du als Beschäftigter weiter Rentenbeiträge, die deine Rente später erhöhen. Statt der vollen Rente kannst du auch eine Teilrente zwischen 10 % und 99,99 % wählen. Die Bedingungen für den frühen Rentenstart stehen im Ratgeber Rente mit 63.

Wichtig: Eine einmal bindend bewilligte Altersrente kannst du nicht mehr in eine andere Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente tauschen (§ 34 Abs. 2 SGB VI).

Erwerbsminderungsrente: Grenzen bleiben

Neben einer Erwerbsminderungsrente darfst du nur im Rahmen deines verbliebenen Leistungsvermögens arbeiten, und es gelten Hinzuverdienstgrenzen, die an die Bezugsgröße gekoppelt sind. 2026 liegt die Grenze bei voller EM-Rente bei 20.763,75 € im Jahr, bei teilweiser Erwerbsminderung bei mindestens 41.527,50 €. Was darüber liegt, wird teilweise angerechnet (§ 96a SGB VI). Details und Rechenweg stehen im Ratgeber Erwerbsminderungsrente.

Witwen- und Witwerrente: Anrechnung über dem Freibetrag

Auf Hinterbliebenenrenten wird eigenes Einkommen angerechnet, sobald die ersten drei Monate nach dem Tod (Sterbevierteljahr) vorbei sind. Anrechnungsfrei bleibt das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts – seit 1. Juli 2026 sind das 1.122,53 € im Monat –, plus 238,11 € je Kind mit Anspruch auf Waisenrente. Vom übersteigenden Nettoeinkommen werden 40 % angerechnet (§ 97 SGB VI). Wie das Nettoeinkommen pauschal ermittelt wird, steht im Ratgeber Witwenrente.

Steuern: Aktivrente und Progression

Arbeitslohn neben der Rente ist grundsätzlich normal steuerpflichtig, und Rente plus Lohn erhöhen gemeinsam deinen Steuersatz. Seit 2026 gibt es aber die Aktivrente: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei verdienen. Wer profitiert und was zu beachten ist, steht im Ratgeber Aktivrente.

Sozialversicherung beim Arbeiten in der Rente

  • Vor der Regelaltersgrenze: volle Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung; die Rentenbeiträge erhöhen die Rente.
  • Nach der Regelaltersgrenze mit Vollrente: in der Rentenversicherung versicherungsfrei (§ 5 Abs. 4 SGB VI); der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil trotzdem.
  • Minijob: auch neben der Rente möglich, bis 603 € im Monat.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich 2026 zur Rente hinzuverdienen?

Neben einer Altersrente unbegrenzt. Bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten gelten Grenzen bzw. Anrechnung.

Gilt die unbegrenzte Hinzuverdienstmöglichkeit auch bei der Rente mit 63?

Ja. Seit 2023 gibt es auch bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr.

Muss ich meinen Hinzuverdienst der Rentenversicherung melden?

Bei einer Altersrente nicht mehr. Bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten musst du Einkommen weiterhin mitteilen.

Ist der Hinzuverdienst zur Rente steuerfrei?

Grundsätzlich nicht. Steuerfrei sind nur bis zu 2.000 € Monatslohn über die Aktivrente nach der Regelaltersgrenze.