Waisenrente 2026: Höhe, Dauer bis 27 und warum eigenes Einkommen nicht angerechnet wird
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Kinder erhalten nach dem Tod eines Elternteils eine Halbwaisenrente, nach dem Tod beider Eltern eine Vollwaisenrente, wenn der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat (§ 48 SGB VI). Die Halbwaisenrente beträgt 10 %, die Vollwaisenrente 20 % der Rente des Verstorbenen (Rentenartfaktor 0,1 bzw. 0,2, § 67 SGB VI), dazu kommt ein Zuschlag, der vor allem bei kurzen Versicherungsbiografien viel ausmacht. Gezahlt wird bis zum 18. Geburtstag, in Schul- oder Berufsausbildung, Freiwilligendienst oder bei Behinderung bis zum 27. Geburtstag. Eigenes Einkommen der Waise wird nicht angerechnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Halbwaise: 10 %, Vollwaise: 20 % der Rente des Verstorbenen plus Zuschlag.
- Bis 18, mit Ausbildung oder Freiwilligendienst bis 27.
- Ausbildungsjob, Minijob oder Ausbildungsvergütung werden nicht angerechnet.
- Auch Stief- und Pflegekinder sowie Enkel und Geschwister im Haushalt können Anspruch haben.
Wer Anspruch hat
- Halbwaisenrente: wenn ein Elternteil gestorben ist und noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil lebt (§ 48 Abs. 1 SGB VI).
- Vollwaisenrente: wenn kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr lebt (§ 48 Abs. 2 SGB VI).
- Wartezeit: Der Verstorbene muss mindestens fünf Jahre Versicherungszeit haben (allgemeine Wartezeit).
- Als Kinder zählen auch Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten, sowie Enkel und Geschwister, die dort lebten oder überwiegend von ihm unterhalten wurden.
Eine spätere Adoption beendet den Anspruch nicht (§ 48 Abs. 6 SGB VI).
Wie lange die Waisenrente gezahlt wird
| Situation | Waisenrente bis |
|---|---|
| allgemein | zum 18. Geburtstag |
| Schul- oder Berufsausbildung, Studium (mehr als 20 Stunden pro Woche) | zum 27. Geburtstag |
| Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder vor einem Freiwilligendienst | zum 27. Geburtstag |
| Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst | zum 27. Geburtstag |
| Behinderung, wegen der sich das Kind nicht selbst unterhalten kann | zum 27. Geburtstag |
Haben gesetzlicher Wehrdienst oder ein gleichgestellter Dienst die Ausbildung verzögert, verlängert sich die Altersgrenze um diese Zeit, höchstens um die Dauer des Grundwehrdienstes (§ 48 Abs. 5 SGB VI). Krankheit oder Mutterschutz während einer fortbestehenden Ausbildung schaden nicht.
Wie hoch die Waisenrente ist
Waisenrente = (Entgeltpunkte des Verstorbenen + Zuschlag) × Rentenartfaktor (0,1 bzw. 0,2) × aktueller Rentenwert
Grundlage ist die Rente, die der Verstorbene bekommen hat oder bei Erwerbsminderung bekommen hätte. Hinzu kommt ein Zuschlag an Entgeltpunkten, der sich nach der Zahl der Monate mit rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen richtet – bei der Halbwaisenrente 0,0833 Entgeltpunkte je Monat (§ 78 SGB VI). Bei der Vollwaisenrente richtet sich der Zuschlag nach dem Elternteil mit der höheren Rente; die Entgeltpunkte des anderen werden darauf angerechnet.
Rechnung ohne Zuschlag: Hatte die verstorbene Mutter 30 Entgeltpunkte, ergibt das 30 × 0,1 × 42,52 € = 127,56 € Halbwaisenrente, als Vollwaisenrente 255,12 € – jeweils vor dem Zuschlag. Weil der Zuschlag von vielen Faktoren abhängt, berechnet ihn die Rentenversicherung im Bescheid; bei jung verstorbenen Eltern macht er oft den größeren Teil aus. Was Entgeltpunkte sind, steht im Ratgeber Rentenpunkte.
Kein Einkommen angerechnet
Bei Waisenrenten wird eigenes Einkommen nicht angerechnet: Die Regeln zur Einkommensanrechnung gelten nur für Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten (§ 97 Abs. 1 SGB VI). Ausbildungsvergütung, Nebenjob oder BAföG ändern an der Waisenrente also nichts. Der überlebende Elternteil bekommt unter Umständen eine Witwen- oder Witwerrente; dort wird Einkommen angerechnet.
Antrag
Die Waisenrente wird nur auf Antrag gezahlt – bei der Deutschen Rentenversicherung, bei Versichertenberatern oder Auskunftsstellen, für Minderjährige durch den gesetzlichen Vertreter. Nötig sind die Sterbeurkunde, die Geburtsurkunde des Kindes und ab 18 Nachweise über Ausbildung oder Freiwilligendienst. Stelle den Antrag zügig: Rückwirkend wird eine Rente nur begrenzt gezahlt. Wie ein Rentenantrag allgemein abläuft, steht im Ratgeber Rente beantragen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Halbwaisenrente?
10 % der Rente des verstorbenen Elternteils plus ein Zuschlag, der von dessen Versicherungszeiten abhängt.
Wie lange bekommt man Waisenrente?
Bis zum 18. Geburtstag, in Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder bei Behinderung bis zum 27. Geburtstag.
Wird ein Nebenjob auf die Waisenrente angerechnet?
Nein. Eigenes Einkommen wird bei Waisenrenten nicht angerechnet; die Anrechnung gilt nur für Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten.
Gibt es Waisenrente über 27 hinaus bei Behinderung?
Nach § 48 Abs. 4 SGB VI endet der Anspruch auch bei Behinderung grundsätzlich mit dem 27. Geburtstag. Für ältere Fälle kann Übergangsrecht gelten – lass dich im Einzelfall von der Rentenversicherung beraten.
