Erziehungsrente: Rente für Geschiedene, die nach dem Tod des Ex-Partners ein Kind erziehen
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Die Erziehungsrente ist eine Rente aus deiner eigenen gesetzlichen Rentenversicherung für geschiedene Ehe- oder frühere Lebenspartner, deren Ex-Partner gestorben ist. Du bekommst sie bis zur Regelaltersgrenze, wenn deine Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde, du ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erziehst, nicht wieder geheiratet hast und bis zum Tod des Ex-Partners selbst die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hast (§ 47 SGB VI). Als Erziehung zählt die Sorge für ein Kind unter 18; für ein Kind mit Behinderung, das sich nicht selbst unterhalten kann, auch darüber hinaus (§ 46 Abs. 2 SGB VI). Die Erziehungsrente ersetzt den Unterhalt, der mit dem Tod des Ex-Partners wegfällt – deshalb gibt es sie, anders als die Witwenrente, nicht aus dessen Versicherung. Auch Verwitwete, für die ein Rentensplitting durchgeführt wurde, können sie bekommen. Eigenes Einkommen wird wie bei der Witwenrente angerechnet: Seit 1. Juli 2026 bleiben monatlich 1.122,53 € frei, plus 238,11 € für jedes waisenrentenberechtigte Kind; vom übersteigenden Betrag werden 40 % abgezogen (§ 97 SGB VI).
Das Wichtigste in Kürze
- Für Geschiedene, deren Ex-Partner gestorben ist, solange sie ein Kind unter 18 erziehen.
- Berechnet aus dem eigenen Rentenkonto; mindestens fünf Jahre eigene Versicherungszeit nötig.
- Kein Anspruch nach Wiederheirat; endet spätestens mit der Regelaltersgrenze.
- Einkommen über 1.122,53 € (plus 238,11 € je Kind) wird zu 40 % angerechnet.
Voraussetzungen im Überblick
| Voraussetzung | Erklärung |
|---|---|
| Scheidung nach dem 30. Juni 1977 | gleichgestellt: aufgehobene Ehe, aufgehobene Lebenspartnerschaft |
| Tod des geschiedenen Ehe- oder Lebenspartners | es kommt nicht auf dessen Versicherung an |
| Erziehung eines Kindes | eigenes Kind oder Kind des Verstorbenen unter 18; mit Behinderung auch älter |
| Keine Wiederheirat | auch keine neue Lebenspartnerschaft |
| Allgemeine Wartezeit | fünf Jahre eigene Versicherungszeit bis zum Tod des Ex-Partners |
Die Rente wird aus deinen eigenen Entgeltpunkten berechnet. Waisenrente für das Kind gibt es daneben aus der Versicherung des Verstorbenen – mehr im Ratgeber Waisenrente. Bist du verwitwet und nicht geschieden, ist in der Regel die Witwenrente die passende Leistung.
Einkommensanrechnung
Eigenes Einkommen – etwa Arbeitslohn oder andere Renten – wird zunächst pauschal in ein Nettoeinkommen umgerechnet. Davon bleibt ein Freibetrag vom 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts frei, seit 1. Juli 2026 also 1.122,53 € im Monat, plus das 5,6-fache (238,11 €) für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente oder das nur deshalb keinen hat, weil es nicht ein Kind des Verstorbenen ist. Vom Rest werden 40 % auf die Erziehungsrente angerechnet.
Rechenbeispiel (eigene Berechnung): Anja ist geschieden, ihr Ex-Mann ist gestorben, sie erzieht die gemeinsame zehnjährige Tochter, die Waisenrente bekommt. Ihr anrechenbares Nettoeinkommen aus ihrem Teilzeitjob beträgt 1.600 € im Monat. Der Freibetrag liegt bei 1.122,53 € + 238,11 € = 1.360,64 €. Übersteigender Betrag: 239,36 €, davon 40 % = 95,74 €. Um diesen Betrag wird ihre Erziehungsrente monatlich gekürzt.
Antrag und Ende
- Antrag: Die Erziehungsrente gibt es nur auf Antrag bei deinem Rentenversicherungsträger. Stell ihn zeitnah, damit keine Monate verloren gehen.
- Ende: wenn das Kind 18 wird (außer bei Behinderung), bei Wiederheirat, spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Danach folgt deine eigene Altersrente.
- Gesundheit: Kannst du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten, prüfe zusätzlich die Erwerbsminderungsrente.
Häufige Fragen
Wer bekommt Erziehungsrente?
Geschiedene Ehe- und frühere Lebenspartner, deren Ex-Partner gestorben ist, die ein Kind unter 18 erziehen, nicht wieder geheiratet haben und selbst mindestens fünf Jahre rentenversichert waren.
Aus wessen Versicherung wird die Erziehungsrente gezahlt?
Aus deiner eigenen. Anders als die Witwenrente hängt sie nicht von den Rentenansprüchen des Verstorbenen ab.
Wird Einkommen auf die Erziehungsrente angerechnet?
Ja, wie bei der Witwenrente: Über einem Freibetrag von 1.122,53 € im Monat (plus 238,11 € je Kind) werden 40 % angerechnet.
Bekomme ich Erziehungsrente, wenn ich wieder heirate?
Nein. Eine Wiederheirat oder neue Lebenspartnerschaft schließt den Anspruch aus.
