Erbengemeinschaft: Wer was entscheiden darf, wie man sie auflöst und was mit dem geerbten Haus passiert
Erben mehrere Personen, gehört ihnen der Nachlass gemeinsam – keiner kann allein über das Haus oder das Konto verfügen. Jeder Miterbe kann aber jederzeit verlangen, dass der Nachlass aufgeteilt wird. Wie die Erbengemeinschaft funktioniert, welche Entscheidungen eine Mehrheit braucht und welche Wege es zur Auflösung gibt – vom Auszahlen der Geschwister bis zur Teilungsversteigerung.
