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Steuern

Testament schreiben: Formvorschriften, Berliner Testament, Kosten der Verwahrung – so wird dein letzter Wille gültig

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Ein Testament kannst du auf zwei Arten errichten: eigenhändig, also komplett von Hand geschrieben und unterschrieben (§ 2247 BGB), oder als öffentliches Testament beim Notar (§ 2231 BGB). Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam. Ehe- und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten – die bekannteste Form ist das Berliner Testament, bei dem sich die Partner gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder zu Schlusserben einsetzen. Damit das Testament gefunden wird, kannst du es beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben; das kostet 82 € und es wird im Zentralen Testamentsregister registriert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eigenhändig: vollständig von Hand schreiben, mit Vor- und Nachnamen unterschreiben, Ort und Datum angeben.
  • Testieren kann man ab 16 Jahren; ein eigenhändiges Testament erst ab 18.
  • Berliner Testament: Ehepartner setzen sich gegenseitig ein, die Kinder erben erst nach dem zweiten Todesfall.
  • Verwahrung beim Amtsgericht: 82 €, dazu die Registrierungsgebühr beim Testamentsregister.

Die Formen des Testaments

Eigenhändiges und notarielles Testament im Vergleich
Eigenhändiges TestamentNotarielles Testament
Formkomplett handschriftlich und unterschriebenErklärung vor dem Notar oder Übergabe einer Schrift
BeratungkeineNotar berät und prüft die Testierfähigkeit
Kostenkeine, Verwahrung freiwillig 82 €Notargebühr nach dem Vermögen (GNotKG)
Erbscheinoft nötigoft nicht nötig, das eröffnete Testament genügt vielen Banken und dem Grundbuchamt

So schreibst du ein eigenhändiges Testament

  1. Komplett von Hand: Der ganze Text muss eigenhändig geschrieben sein – kein Ausdruck, keine fremde Handschrift.
  2. Eindeutig formulieren: Wer soll Erbe werden, zu welchen Anteilen? Gibt es Vermächtnisse, also einzelne Gegenstände oder Geldbeträge für bestimmte Personen?
  3. Ort und Datum: Sie sollen angegeben werden; ohne sie kann es bei mehreren Testamenten Streit geben, welches gilt.
  4. Unterschrift: Am Ende des Textes mit Vor- und Familiennamen unterschreiben.
  5. Aufbewahren: Sicher und auffindbar – am besten in amtlicher Verwahrung.

Ein späteres Testament hebt ein früheres auf, soweit es ihm widerspricht. Wer nicht lesen kann oder minderjährig ist, kann kein eigenhändiges Testament errichten; Minderjährige ab 16 können ein Testament vor dem Notar machen (§§ 2229, 2247 Abs. 4 BGB).

Das Berliner Testament

Ehe- und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten (§ 2265 BGB). Beim eigenhändigen gemeinschaftlichen Testament reicht es, wenn einer den Text schreibt und beide unterschreiben. Im Berliner Testament setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des Längerlebenden die Kinder erben (§ 2269 BGB).

  • Bindung: Wechselbezügliche Verfügungen kann der Überlebende nach dem ersten Todesfall in der Regel nicht mehr ändern (§§ 2270, 2271 BGB). Zu Lebzeiten beider ist ein Widerruf nur notariell gegenüber dem anderen möglich.
  • Pflichtteil: Die Kinder sind beim ersten Todesfall enterbt und können ihren Pflichtteil verlangen. Viele Paare nehmen deshalb eine Pflichtteilsstrafklausel auf – siehe Pflichtteil.
  • Steuer: Die Kinder erben das Vermögen erst vom zweiten Elternteil und können ihren Freibetrag gegenüber dem zuerst verstorbenen Elternteil nicht nutzen. Bei größeren Vermögen kann das zu mehr Erbschaftsteuer führen.

Verwahrung und Testamentsregister

Ein eigenhändiges Testament kannst du beim Amtsgericht in besondere amtliche Verwahrung geben. Die Gebühr beträgt 82 €; die spätere Eröffnung ist darin nicht enthalten – dafür fallen 109 € an (Nr. 12100 und 12101 Kostenverzeichnis GNotKG). Verwahrte Testamente werden im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst; laut Gebührensatzung kostet die Registrierung 12,50 €, bei direkter Zahlung an die Registerbehörde 15,50 €. So wird das Testament im Todesfall sicher gefunden.

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Ob die Erben später einen Erbschein brauchen, hängt auch von der Form des Testaments ab.

Typische Fehler

  • Testament am Computer geschrieben und nur unterschrieben – unwirksam.
  • Unklare Begriffe wie „mein Vermögen bekommt …“ ohne klare Erbeinsetzung.
  • Pflichtteilsansprüche vergessen, die Erben belasten.
  • Altes Testament nicht vernichtet oder widerrufen, das dem neuen widerspricht.
  • Das Testament wird nicht gefunden, weil es niemand kennt.

Häufige Fragen

Ist ein handschriftliches Testament gültig?

Ja, wenn es vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben ist. Ort und Datum sollen angegeben werden.

Was kostet es, ein Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen?

82 € für die Verwahrung, dazu die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Die spätere Eröffnung kostet 109 €.

Was ist ein Berliner Testament?

Ein gemeinschaftliches Testament von Ehe- oder Lebenspartnern, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Erben des Längerlebenden einsetzen.

Ab wann kann man ein Testament machen?

Ab 16 Jahren vor dem Notar, ein eigenhändiges Testament ab 18.