Arbeitsuchend melden: Frist 3 Monate oder 3 Tage – online, telefonisch, persönlich, ohne Sperrzeit
Endet dein Job, musst du dich spätestens drei Monate vorher bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden – oder innerhalb von drei Tagen, wenn du kurzfristiger davon erfährst. Wer die Frist verpasst, bekommt eine Woche Sperrzeit. So meldest du dich richtig, was danach passiert und warum die Arbeitslosmeldung ein zweiter Schritt ist.
