Insolvenzgeld: Drei Monatslöhne netto, wenn der Arbeitgeber pleite ist – Antrag in 2 Monaten
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Insolvenzgeld ersetzt den Lohn, den dein Arbeitgeber dir für die letzten drei Monate vor einem Insolvenzereignis schuldig geblieben ist (§ 165 SGB III). Gezahlt wird das Nettoarbeitsentgelt, berechnet aus dem Bruttolohn bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze – 2026 sind das 8.450 € (§ 167 SGB III). Du musst das Insolvenzgeld innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis bei der Agentur für Arbeit beantragen; danach ist der Anspruch grundsätzlich verloren. Insolvenzgeld ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nettolohn für bis zu drei Monate vor dem Insolvenzereignis, inklusive anteiliger Sonderzahlungen aus diesem Zeitraum.
- Ausschlussfrist: zwei Monate nach dem Insolvenzereignis.
- Sozialversicherungsbeiträge für diese Zeit zahlt die Arbeitsagentur auf Antrag der Krankenkasse.
- Steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt.
Was als Insolvenzereignis zählt
Der Anspruch entsteht mit einem der folgenden Ereignisse (§ 165 Abs. 1 SGB III):
- die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers,
- die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse,
- die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn kein Insolvenzantrag gestellt wurde und ein Verfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt.
Wichtig: Der Insolvenzantrag selbst ist noch kein Insolvenzereignis. Meist liegen zwischen Antrag und Eröffnung einige Wochen, in denen ein vorläufiger Insolvenzverwalter den Betrieb weiterführt. Arbeitest du ohne Kenntnis eines Insolvenzereignisses weiter, zählen die drei Monate vor dem Tag, an dem du davon erfährst.
Wie hoch das Insolvenzgeld ist
Gezahlt wird das Nettoarbeitsentgelt, das sich ergibt, wenn das auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze begrenzte Bruttoentgelt um die gesetzlichen Abzüge vermindert wird. Dazu gehören alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis für diesen Zeitraum, etwa Grundlohn, Überstunden, Zuschläge und anteilige Sonderzahlungen.
Beispiel: Elena verdient 3.800 € brutto, netto 2.500 €. Ihr Arbeitgeber hat für Juli, August und September keinen Lohn mehr gezahlt; Anfang Oktober wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Sie bekommt auf Antrag 3 × 2.500 € = 7.500 € Insolvenzgeld. Lohn für die Zeit nach der Eröffnung schuldet der Insolvenzverwalter; Ansprüche, die älter als drei Monate sind, meldet sie zur Insolvenztabelle an.
Antrag und Frist
- Frist: zwei Monate nach dem Insolvenzereignis, als Ausschlussfrist (§ 324 Abs. 3 SGB III). Hast du sie ohne eigenes Verschulden versäumt, kannst du den Antrag noch innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Hindernisses stellen – das gilt aber nicht, wenn du dich nicht sorgfältig um deine Ansprüche gekümmert hast.
- Wo: bei der Agentur für Arbeit, auch online. Stelle den Antrag lieber früh als spät – auch schon vor der Eröffnung ist es sinnvoll, sich zu informieren.
- Unterlagen: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und die Insolvenzgeldbescheinigung, die der Insolvenzverwalter ausstellt.
- Vorschuss: Wenn die Voraussetzungen wahrscheinlich erfüllt sind, kann die Agentur einen Vorschuss zahlen.
Vorfinanzierung durch eine Bank
Häufig organisiert der vorläufige Insolvenzverwalter eine Vorfinanzierung: Eine Bank zahlt die Löhne schon vor der Eröffnung aus und lässt sich dafür die Ansprüche auf Insolvenzgeld übertragen. Die Agentur für Arbeit muss dem zustimmen. Für dich bedeutet das, dass der Lohn pünktlich kommt; das Insolvenzgeld fließt dann an die Bank.
Sozialversicherung und Steuern
- Sozialversicherung: Die Beiträge für die Monate, für die Insolvenzgeld gezahlt wird, übernimmt die Agentur für Arbeit auf Antrag der Einzugsstelle; dein Versicherungsschutz bleibt erhalten.
- Steuern: Insolvenzgeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1a EStG). Bei mehr als 410 € im Jahr musst du eine Steuererklärung abgeben.
Und danach?
Endet dein Arbeitsverhältnis wegen der Insolvenz, melde dich spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitsuchend – oder innerhalb von drei Tagen, nachdem du davon erfährst. Wie hoch das Arbeitslosengeld ist, steht im Ratgeber Arbeitslosengeld-Höhe. Eine Eigenkündigung kann eine Sperrzeit auslösen – siehe Sperrzeit. Ist dein Betrieb nur vorübergehend in Schwierigkeiten, kommt eher Kurzarbeitergeld in Frage.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Insolvenzgeld?
So hoch wie dein Nettolohn, berechnet aus höchstens 8.450 € brutto im Monat (2026), für bis zu drei Monate.
Bis wann muss ich Insolvenzgeld beantragen?
Innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis, also etwa der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Muss ich Insolvenzgeld versteuern?
Es ist steuerfrei, wird aber beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt; eine Steuererklärung ist dann Pflicht.
Bekommen auch Minijobber Insolvenzgeld?
Ja. Anspruch haben alle Arbeitnehmer, die im Inland beschäftigt waren, auch Minijobber und Auszubildende.
