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Steuern

Kurzfristige Beschäftigung 2026: 70 Tage ohne Sozialabgaben – Regeln, Berufsmäßigkeit, Steuern

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn ein Job im Kalenderjahr von vornherein auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Sie ist in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei – unabhängig davon, wie viel du verdienst –, solange du sie nicht berufsmäßig ausübst. Berufsmäßigkeit wird nur geprüft, wenn der Verdienst über 603 € im Monat liegt. Steuerlich rechnet der Arbeitgeber entweder nach deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab oder pauschal mit 25 %, wenn die Beschäftigung höchstens 18 zusammenhängende Arbeitstage dauert, im Schnitt höchstens 150 € pro Arbeitstag einbringt und der Stundenlohn 19 € nicht übersteigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, in der Landwirtschaft 15 Wochen oder 90 Arbeitstage.
  • Keine Verdienstgrenze, keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – auch nicht vom Arbeitgeber.
  • Über 603 € im Monat: Die Beschäftigung darf nicht berufsmäßig sein.
  • Pauschalsteuer 25 % nur unter engen Voraussetzungen, sonst Lohnsteuer nach Steuerklasse.

Die Zeitgrenzen

Die Beschäftigung muss nach ihrer Eigenart oder per Vertrag im Voraus begrenzt sein. Arbeitest du an mindestens fünf Tagen pro Woche, gilt die Grenze von drei Monaten; bei weniger Arbeitstagen pro Woche die 70 Arbeitstage. In landwirtschaftlichen Betrieben gelten 15 Wochen oder 90 Arbeitstage. Mehrere kurzfristige Jobs im selben Kalenderjahr werden zusammengerechnet – auch bei verschiedenen Arbeitgebern. Wird von vornherein klar, dass die Grenzen überschritten werden, ist der Job von Beginn an versicherungspflichtig; zeigt sich das erst später, ab diesem Zeitpunkt.

Berufsmäßig oder nicht?

Verdienst du mehr als 603 € im Monat, ist die Beschäftigung nur beitragsfrei, wenn sie für dich nicht berufsmäßig ist – also von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung. Die Minijob-Zentrale nennt typische Fälle:

Berufsmäßigkeit bei Verdienst über 603 € (Beispiele der Minijob-Zentrale)
In der Regel nicht berufsmäßigIn der Regel berufsmäßig
Hauptberuflich Beschäftigte und Selbstständige mit NebenjobArbeitsuchend gemeldete Personen, mit oder ohne Leistungsbezug
Studierende, Altersvollrentner (Vorbeschäftigungen prüfen)Beschäftigung während Elternzeit oder unbezahltem Urlaub
Teilnehmer an Freiwilligendiensten, WehrdienstleistendeÜbergangszeit zwischen Schule und Ausbildung, dualem Studium oder Freiwilligendienst

Außerdem werden frühere Beschäftigungen im Kalenderjahr mit einem Verdienst über 603 € zusammengerechnet. Ergeben sie mit dem neuen Job mehr als 70 Arbeitstage oder drei Monate, gilt der Job als berufsmäßig. Minijobs bis 603 € zählen dabei nicht mit.

Lohnsteuer: pauschal oder nach Steuerklasse

Steuerlich gelten eigene Regeln. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit 25 % pauschal erheben, ohne deine Steuerklasse abzurufen (§ 40a Abs. 1 EStG), wenn

  • du nur gelegentlich und nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wirst,
  • die Beschäftigung höchstens 18 zusammenhängende Arbeitstage dauert und
  • der Lohn im Durchschnitt höchstens 150 € pro Arbeitstag beträgt oder die Beschäftigung zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich wird,
  • und der Stundenlohn durchschnittlich 19 € nicht übersteigt (§ 40a Abs. 4 EStG).

Dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Für Aushilfen in der Land- und Forstwirtschaft gibt es eine Pauschalsteuer von 5 % (§ 40a Abs. 3 EStG). Pauschal versteuerter Lohn bleibt in deiner Steuererklärung außen vor.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt – etwa bei einem achtwöchigen Ferienjob –, wird nach deinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abgerechnet. Ist es dein einziger Job, meist nach Steuerklasse I; hast du schon einen Hauptjob, nach Steuerklasse 6. Zu viel gezahlte Lohnsteuer bekommst du über die Steuererklärung zurück.

Beispiel: Ferienjob nach dem Abitur oder im Studium

Lea studiert und arbeitet im August sechs Wochen Vollzeit in einem Lager für 2.400 € brutto. Die Beschäftigung ist auf weniger als drei Monate befristet, Lea ist als Studentin nicht berufsmäßig beschäftigt: keine Sozialabgaben. Weil der Job länger als 18 Arbeitstage dauert, ist keine Pauschalsteuer möglich; der Arbeitgeber rechnet nach Steuerklasse I ab. Hat Lea im Jahr insgesamt ein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, bekommt sie die Lohnsteuer mit der Steuererklärung zurück.

Anders bei Tim: Er hat gerade Abitur gemacht und beginnt im Oktober eine Ausbildung. Für seinen Sommerjob mit mehr als 603 € im Monat gilt er nach den Grundsätzen der Minijob-Zentrale als berufsmäßig beschäftigt, weil er sich in der Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung befindet. Der Job ist deshalb versicherungspflichtig.

Kurzfristig, Minijob oder Werkstudent?

Ein Minijob bis 603 € im Monat kann dauerhaft laufen, der Arbeitgeber zahlt dafür Pauschalbeiträge. Eine kurzfristige Beschäftigung ist zeitlich begrenzt, dafür ohne Verdienstgrenze und ohne Sozialbeiträge. Studierende, die länger mehr als 603 € verdienen, sind oft als Werkstudent besser aufgehoben.

Häufige Fragen

Wie lange darf eine kurzfristige Beschäftigung dauern?

Höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, in der Landwirtschaft 15 Wochen oder 90 Arbeitstage.

Gibt es eine Verdienstgrenze?

Nein. Liegt der Verdienst über 603 € im Monat, darf die Beschäftigung aber nicht berufsmäßig sein.

Muss ich als kurzfristig Beschäftigter Steuern zahlen?

Ja. Entweder zahlt der Arbeitgeber 25 % Pauschalsteuer, oder die Lohnsteuer wird nach deiner Steuerklasse einbehalten. Im zweiten Fall kannst du sie über die Steuererklärung zurückholen.

Sind Rentner bei kurzfristiger Beschäftigung sozialversicherungsfrei?

In der Regel ja. Altersvollrentner gelten nicht als berufsmäßig beschäftigt; frühere Beschäftigungen seit Rentenbeginn werden aber mitgezählt.