Kryptokurse werden geladen …
Steuern

Verlustvortrag: So sparen Studierende und Azubis später Tausende Euro Steuern

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Ein Verlustvortrag entsteht, wenn deine Werbungskosten oder anderen negativen Einkünfte in einem Jahr höher sind als deine Einnahmen. Das Finanzamt stellt den Verlust gesondert fest und zieht ihn in den folgenden Jahren von deinen Einkünften ab, bevor die Steuer berechnet wird (§ 10d EStG). Besonders interessant ist das für Studierende im Master oder Zweitstudium und für Auszubildende mit abgeschlossener Erstausbildung: Ihre Ausbildungskosten sind Werbungskosten und senken später die Steuer auf das erste Gehalt. Kosten des Erststudiums sind dagegen nur Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr und lassen sich nicht vortragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Master, Zweitstudium, Zweitausbildung und Ausbildung im Dienstverhältnis: Werbungskosten, vortragsfähig.
  • Erststudium und erste Ausbildung: Sonderausgaben bis 6.000 €, verfallen ohne Einkommen.
  • Der Verlust wird ohne zeitliche Grenze vorgetragen, bis er verbraucht ist.
  • Ohne Steuererklärung kein Verlustvortrag – die Feststellung musst du selbst beantragen.

Wer einen Verlustvortrag nutzen kann

Aufwendungen für Studium oder Ausbildung sind nur dann Werbungskosten, wenn du vorher bereits eine Erstausbildung abgeschlossen hast oder die Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet (§ 9 Abs. 6 EStG). Als Erstausbildung zählt eine geordnete Ausbildung von mindestens zwölf Monaten in Vollzeit mit Abschlussprüfung – oder ein abgeschlossenes Studium.

Wie Ausbildungskosten steuerlich behandelt werden
SituationSteuerlichVerlustvortrag?
Bachelor direkt nach dem AbiturSonderausgaben bis 6.000 €nein
Master nach abgeschlossenem BachelorWerbungskostenja
Studium nach abgeschlossener BerufsausbildungWerbungskostenja
Zweitausbildung, Meister, FachwirtWerbungskostenja
duales Studium oder Ausbildung im ArbeitsverhältnisWerbungskostenja

Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 entschieden, dass der Ausschluss des Werbungskostenabzugs für die Erstausbildung verfassungsgemäß ist (Beschluss vom 19.11.2019, 2 BvL 22/14 u. a.).

Welche Kosten zählen

  • Studien- und Prüfungsgebühren, Kosten für Kurse und Lehrgänge,
  • Fahrten zur Hochschule oder Berufsschule mit der Entfernungspauschale,
  • Arbeitsmittel wie Laptop, Software und Fachliteratur – siehe Laptop absetzen,
  • Kosten einer Zweitwohnung am Studienort, wenn du am Heimatort einen eigenen Hausstand hast,
  • Reisekosten für Exkursionen, Praktika oder ein Auslandssemester,
  • Zinsen für einen Studienkredit.

Zieh steuerfreie Zuschüsse ab, die die Kosten decken sollen. Belege solltest du sammeln, auch wenn du die Steuererklärung erst Jahre später machst.

Rechenbeispiel

Mia macht 2025 ihren Master. Für Fahrten, Studiengebühren, einen Laptop und Fachliteratur gibt sie 7.000 € aus; andere Einkünfte hat sie nicht. Das Finanzamt stellt einen Verlustvortrag von 7.000 € fest. 2026 hat sie im ersten Job ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 €.

Einkommensteuer 2026 ohne und mit Verlustvortrag
Ohne VerlustvortragMit Verlustvortrag
zu versteuerndes Einkommen40.000 €33.000 €
Einkommensteuer (Tarif 2026)7.209 €5.078 €
Ersparnis–2.131 €

Vereinfacht gerechnet, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Weil der Verlustabzug Vorrang vor Sonderausgaben hat, kann der tatsächliche Effekt leicht abweichen.

So funktioniert der Verlustabzug

  • Verlustrücktrag: Zuerst wird ein Verlust bis 1 Million € (Ehepaare 2 Millionen €) mit den Einkünften der beiden Vorjahre verrechnet (§ 10d Abs. 1 EStG). Auf Antrag kannst du darauf verzichten.
  • Verlustvortrag: Was übrig bleibt, wird zeitlich unbegrenzt in die Folgejahre vorgetragen – bis 1 Million € Gesamtbetrag der Einkünfte unbeschränkt, darüber zu 70 % (§ 10d Abs. 2 EStG).
  • Feststellung: Der verbleibende Verlust wird am Ende jedes Jahres in einem eigenen Bescheid festgestellt (§ 10d Abs. 4 EStG). Prüfe diesen Bescheid wie einen Steuerbescheid.

Wie weit du zurückgehen kannst

Hast du für die Studienjahre noch keine Steuererklärung abgegeben, kannst du die Feststellung nachträglich beantragen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Verlustvortrag auch dann erstmals festgestellt werden muss, wenn für das Verlustjahr wegen Verjährung kein Einkommensteuerbescheid mehr ergehen kann (Urteil vom 13.01.2015, IX R 22/14). Auch für die Feststellung selbst laufen aber Fristen nach der Abgabenordnung (§ 10d Abs. 4 Satz 6 EStG). Wie weit du im Einzelfall zurückgehen kannst, solltest du bei länger zurückliegenden Jahren von einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater prüfen lassen. Am sichersten ist es, die Erklärung zeitnah abzugeben; welche Fristen sonst gelten, steht unter Steuererklärung: Fristen.

Schritt für Schritt

  1. Für jedes Studienjahr eine Einkommensteuererklärung mit Anlage N erstellen und die Kosten als Werbungskosten bei „Fortbildungskosten“ bzw. den einzelnen Positionen eintragen.
  2. Ausdrücklich die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags beantragen.
  3. Den Bescheid über die gesonderte Feststellung aufbewahren und prüfen.
  4. Im ersten Berufsjahr verrechnet das Finanzamt den Verlust automatisch.

Welche Kosten sonst noch Werbungskosten sind, steht im Ratgeber Werbungskosten.

Häufige Fragen

Kann ich im Bachelor einen Verlustvortrag machen?

Nur wenn du vorher schon eine Berufsausbildung abgeschlossen hast oder dual im Arbeitsverhältnis studierst. Sonst sind die Kosten Sonderausgaben bis 6.000 € und verfallen ohne Einkommen.

Wie lange ist ein Verlustvortrag gültig?

Unbegrenzt. Er wird so lange fortgeschrieben, bis er mit positiven Einkünften verrechnet ist.

Wie viele Jahre rückwirkend kann ich den Verlustvortrag beantragen?

Die Feststellung ist auch dann noch möglich, wenn die Einkommensteuer für das Jahr schon verjährt ist (BFH IX R 22/14). Für die Feststellung gelten aber eigene Fristen. Gib die Erklärungen deshalb möglichst früh ab und lass ältere Jahre im Zweifel prüfen.

Lohnt sich ein Verlustvortrag bei einem Minijob?

Ja. Ein pauschal versteuerter Minijob zählt nicht als Einkunft, sodass der Verlust voll vorgetragen werden kann.